Die Farce um den fraktionslosen Mannheimer Stadtrat Julien Ferrat, der die Stadt seit Wochen lächerlich macht, geht in die nächste Runde. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Dienstag im Eilverfahren entschieden, dass die Stadt einen Artikel Ferrats veröffentlichen muss, in dem er ihr Zensur vorwirft. Dagegen hat sie am Mittwoch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht. Dieser erklärte, dass der Artikel wegen der Kürze der Zeit nicht bereits am heutigen Donnerstag erscheinen muss.
Hintergrund all dessen ist eine Swingerparty, die angeblich im Mannheimer Rathaus stattgefunden hatte. Ferrat behauptet, er habe Ende August in einem Raum des Mannheimer Rathauses eine Sex-Party veranstaltet. Dazu wollte er im Vorfeld zwei Artikel im städtischen Amtsblatt veröffentlichen. Laut dem Karlsruher Verwaltungsgericht handelt es sich dabei um die Artikel „Swingerparty im Rathaus geplant“ und „Swingerparty im Rathaus?“. Die Stadt Mannheim hatte die Veröffentlichung verweigert, worauf Ferrat einen weiteren Artikel mit dem Titel „Zensur im Amtsblatt der Stadt Mannheim“ verfasste, dessen Veröffentlichung ebenfalls abgelehnt wurde, da er falsche Behauptungen und eine irreführende Darstellung enthalte. Auch die ersten beiden Artikel habe man abgelehnt, weil die Stadt bis zur „weiteren Klärung der Rahmenbedingungen“ für die „politische Swingerparty im Rathaus“ von einer Veröffentlichung von Beiträgen zu dieser Veranstaltung absehen wollte.
“Ein FKK-Swinger-Paradies für Mannheim”
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte aber entschieden, dass der Artikel „Zensur im Amtsblatt der Stadt Mannheim“ veröffentlicht werden muss, da „ein ausreichend kommunalpolitischer Bezug“ vorliege und der Artikel enthalte keine falschen oder irreführenden Angaben enthalte. Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof stoppte die nun wieder, das er grundsätzlich entscheiden müsse, ob Ferrat einen rechtlichen Anspruch auf die Veröffentlichung seines Artikels in einer späteren Ausgabe des Amtsblatts habe. Seit Wochen tut dieser sich ständig mit der Ankündigung seiner „politischen Swingerparty“ im Rathaus hervor und besteht auf der Veröffentlichung seiner diesbezüglichen Traktate im Amtsblatt. Die Party sollte unter dem Motto „Ein FKK-Swinger-Paradies für Mannheim“ stehen. Das Rathaus sei zentral gelegen und deshalb für Swingerpartys „perfekt geeignet“. Es gebe keine Hausordnung oder kommunale Satzung, die Swingerpartys im Rathaus explizit verbietet, so Ferrat. Menschen, die er noch nicht kenne, wolle er vorher zu einem „Gruppensex-Training“ einladen, erklärte er letzten Monat.
Seiner Einschätzung nach würde ein „FKK-Swinger-Paradies“ jährlich Millionen Euro in die Stadtkasse spülen. Jetzt behauptet Ferrat, die Party habe am vergangenen Freitag stattgefunden. Sieben Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 28 und 55 Jahren hätten daran teilgenommen. Die Stadt teilte mit, Ferrat habe den von ihr zur Verfügung gestellten Raum zweckentfremdet. Es liege nahe, dass hier eine „gröbliche Verletzung der gemeinderätlichen Treuepflicht“ vorliege. Er habe bewusst Grenzen überschritten, um seine Bekanntheit zu steigern, erklärte eine Sprecherin. Der Gemeinderat müsse nun entscheiden, ob ihm ein Ordnungsgeld oder Sanktionen auferlegt werden. Nun befasst sich das nächste Gericht auf Kosten der Steuerzahler mit den Lächerlichkeiten dieses Profilneurotikers und auch der Gemeinderat muss Zeit damit verschwenden, die für alles andere sinnvoller investiert wäre. (JS)






















