Ex-Skandal-CSU-Minister Andreas Scheuer (Foto:Imago/photothek)
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Gratis-„Rechtsschutzversicherung“ für Scheuer: Verkehrsministerium will Anwaltskosten übernehmen

Am Montag beginnt vor dem Berliner Landgericht der Prozess gegen Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer wegen des Vorwurfs der uneidlichen Falschaussage im Untersuchungsausschuss des Bundestags 2020 und 2021. Dabei geht es um die auf ganzer Linie gescheiterte CSU-Schnapsidee einer PKW-Maut für Ausländer, die auf Biegen und Brechen durchgesetzt werden sollte, obwohl von Anfang an klar, dass sie gegen EU-Recht verstößt und wieder einkassiert werden würde. Genau das tat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dann auch 2019. Die Berliner Staatsanwaltschaft beschuldigt Scheuer und seinen damaligen Staatssekretär Gerhard Schulz, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestages gelogen zu haben, als sie auf Fragen Abgeordneter, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung“ angegeben zu haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können.

Die Manager der Firmen hatten ausgesagt, Scheuer bei einem gemeinsamen Frühstück ein entsprechendes Angebot gemacht zu haben, das dieser abgelehnt habe. Die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses, der die Hintergründe des Maut-Debakels mit Ansage ermittelte, dauerte von Ende 2019 bis Sommer 2021. Scheuer stand von Anfang an in der Kritik, weil er die Betreiberverträge bereits Ende 2018 abschloss, obwohl noch keine endgültige Rechtssicherheit bestand. 243 Millionen Euro Schadenersatz, die den designierten Betreiberfirmen gezahlt werden mussten, nachdem der Bund die Verträge nach dem EuGH-Urteil gekündigt hatte, kostete den Steuerzahler dieser Irrsinn. Insgesamt dürfte die Summe sogar bei etwa 300 Millionen liegen.

Genaue Bedingungen noch nicht geklärt

Wegen zu geringer Erfolgsaussichten hatte das Verkehrsministerium auf eine Klage gegen Scheuer verzichtet. Und obwohl er eindeutig die Verantwortung dafür trägt, muss er nun offenbar noch nicht einmal die Anwaltskosten für seine Verteidigung selbst bezahlen. Vor vier Jahren hatte das Verkehrsministerium seinen Antrag auf finanzielle Unterstützung noch abgelehnt, weil sein Anspruch mit dem Erhalt seiner Entlassungsurkunde „untergegangen“ sei. Nun ist es laut „Spiegel“-Informationen aber grundsätzlich bereit, Scheuers Anwaltskosten zu übernehmen. Die genauen Bedingungen seien aber noch nicht geklärt.
171 Seiten umfasst die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, mit der sie Scheuer nachweisen will, vor dem Untersuchungsausschuss gelogen zu haben.

Sollte er verurteilt werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Aller Erfahrung nach wird er allenfalls mit einer äußerst milden Strafe davonkommen. Für den Schaden, den er dem Steuerzahler zugefügt hat, muss er ohnehin nicht geradestehen, ebenso wenig wie andere Politiker wie etwa Robert Habeck, der diesem Land Schaden in einem Umfang zugefügt hat, neben dem sich Scheuers 300 Millionen wie ein Trinkgeld ausnehmen. Dass die Bürger nun aber auch noch die Anwaltskosten eines wohlversorgten Ex-Ministers übernehmen solle, ist ein zusätzlicher Skandal sondergleichen.

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