AfD-Spitzenkandidatin Kristin Brinker ist erkennbar eigentliches Ziel der Aktion (Foto:Imago)
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So ein Zufall aber auch: Razzia kurz vor Berlin-Wahl im Umfeld von AfD-Spitzenkandidatin Brinker

Hat natürlich gar nichts mit den bevorstehenden Wahlen zu tun, ist klar: Keine fünf Tage vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl durchsuchte die Polizei am Dienstag das Haus eines Mitarbeiters von AfD-Spitzenkandidatin Kristin Brinker in Lichterfelde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz. Ein richterlicher Beschluss lag vor. Das Timing war garantiert reiner Zufall, versteht sich.

Dass die Beamten weder Waffen noch Sprengstoff fanden und auch sonst keine Beweismittel, die den ursprünglichen Vorwurf stützen, wie die Behörde selbst einräumen musste, ist dann auch nicht weiter verwunderlich. Dafür wurde raunend von “Zufallsfunden” berichtet, die sichergestellt worden seien – ohne dass diese irgendwie konkretisiert wurden. Diese müssten außerdem erst kriminaltechnisch untersucht werden, bevor ihre strafrechtliche Relevanz feststeht. Laut “übereinstimmenden Medienberichten” handele es sich um, na was wohl, “Drogen und Nazi-Devotionalien”. Die Drogen, schreibt “Bild“, sollen in einer Schallplattenhülle “vom Flohmarkt” gelegen haben.

Passendes Timing

Brinker selbst distanziert sich von den Vorwürfen gegen ihren Mitarbeiter und betont, sie habe „niemals einen Anhaltspunkt“ für eine solche Gesinnung gehabt. Der betroffene Mitarbeiter sei Sammler; auch AfD-Sprecher Ronald Gläser nennt den Vorgang eine „private Angelegenheit“, man wolle die weiteren Ermittlungen abwarten.

Im Klartext: Viel Rauch, wenig oder gar kein Feuer – aber Hauptsache, die üblichen Anti-AfD-Narrative können kurz vor der Wahl nochmal ausgeschlachtet werden – mit freundlicher Unterstützung der stets hilfsbereiten Berliner Justiz. Der Fall soll die AfD, die mit gewaltigen Stimmzuwächsen rechnen kann, im Endspurt treffen. In Umfragen liegt die Partei um 18 Prozent, hinter Linke und CDU zwar noch, aber dennoch auf dem Aufwärtstrend. Dass die weisungsgebundenen Anklagebehörden flankierende “Wahlhilfe“ gegen die Opposition leisten, ist in diesem Deutschland leider kein Ausnahmefall. (TPL)

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