Deutliche Richterworte gegen die üblichen Wortstanzen und Etikettierungen im Kampf gegen die AfD (Symbolbild/Collage:DerStatus)
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Verfassungsschutz ist keine neutrale Stelle: Sogar Gericht warnt vor Missbrauch der Behörde

Der aktuelle Höhenflug der AfD wird regelmäßig mit polit-medialen Unkenrufen begleitet, wonach einzelne Landesverbände der Partei nach Ansicht der jeweiligen Verfassungsschutzämter „gesichert rechtsextrem“ seien – als ob dies ein unumstößliches Urteil wäre. Tatsächlich handelt es sich aber um weisungsgebundene Einrichtungen im Einflussbereich des Innenministeriums. Was wenige wissen: Auch rechtsstaatliche Urteile bestätigen längst, dass es sich keineswegs um neutrale Stellen handelt, sondern sogar ein möglicher Missbrauch als politische Waffe gegen Oppositionelle zu befürchten ist.

Manchmal finden sich auch in gerichtlichen Urteilen, die in der Gesamtbeschau einen Wermutstropfen beinhalten, markant interessante Passagen, die eine bemerkenswerte Wirkung im politischen Raum nach sich ziehen können. Ein solcher Fall findet sich in einem Richterspruch des OVG Berlin II aus dem Vorjahr.

Fristlose Miet-Kündigung war unzulässig

Damals wurde der AfD infolge einer Innenhof-Wahlparty nach der für sie höchst erfolgreichen Bundestagswahl der Mietvertrag für die Bundesgeschäftstelle fristlos gekündigt – mit der Behauptung, dass die Partei angeblich „rechtsextrem“ sei – und sich diese Meinung auf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stütze.

Die AfD wehrte sich juristisch dagegen. Während sie die Kündigung insgesamt nicht abwenden konnte, stellte das Gericht bereits am 26. September 2025 allerdings fest, dass diese erst in drei Schritten zwischen Ende September und Ende Dezember dieses Jahres schlagend wird. Eine fristlose Kündigung hätte hingegen einer vorherigen Abmahnung bedurft. Dem Versuch, dies mit dem Hinweis auf die BfV-Einschätzung zu umgehen, weil die Fortführung des Vertrags unzumutbar wäre, erteilte das Gericht eine klare Absage. Mitgrund dafür ist u.a. auch eine Passage in der Urteilsbegründung, die ein – gelinde gesagt – spannendes Licht auf das Agieren der staatlichen Schlapphüte wirft.

Nicht neutral – riesiges Missbrauchspotenzial

So ist in Bezug auf deren Handeln u.a. festgehalten: „Das Missbrauchspotenzial ergibt sich insbesondere daraus, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz keine neutrale und unabhängige Stelle ist, sondern dem Bundesministerium des Inneren untersteht, welches die umfassende Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht ausübt, die bis hin zur Möglichkeit des Selbsteintritts reicht.“ Die hochrangigen Beamten des BfV, einschließlich des Präsidenten, seien „politische Beamte, sodass ihnen die jederzeitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand droht, wenn sie nicht (und sei es in vorauseilendem Gehorsam) den politischen Willen des Bundesministers des Inneren umsetzen.“

Aus diesem Grund sah sich das Gericht auch nicht an die Einstufung der Partei als vermeintlich „verfassungsfeindlich“ gebunden, wie u.a. der „Haus und Grundbesitzerverein München“ im Dezember 2025 auf seiner Homepage berichtete, was auch in diesem Jahr in seiner Publikation „Bayerische Hausbesitzer-Zeitung“ aufgrund der mietrechtlichen Bedeutung eine Erwähnung fand. Dort ist außerdem zu lesen, dass das Berliner Gericht monierte, dass die Frage, ob das Vorgehen der Behörde zudem auf einer „sachwidrige politischen Motivation“ beruhe, von Gerichten bislang „nur mit unzureichender Tiefe“ geprüft worden sei.

Politische Waffe gegen die Opposition

Insgesamt, so das Berliner Gericht, liege „die Gefahr eines demokratiefeindlichen Missbrauchs zur Bekämpfung einer politisch missliebigen Oppositionspartei auf der Hand“. Und tatsächlich gibt es regelmäßige Anhaltspunkte dafür, dass man eher der AfD über die Bande der Einschätzungen strukturell schaden will als wirklich die Verfassung schützen. Sei es durch absurde Kandidatensperren in Rheinland-Pfalz, wo Argumente gegen einen missliebigen Kandidaten von Vertretern der Altparteien passend angeleiert wurden – oder jüngst in Niedersachsen, wo sogar die AfD-Mitgliedschaft in mehreren Fällen in einem Zirkelschluss als Ausschlussgrund für eine Kandidatur eingestuft wurde…

Allzu oft fallen Schachzüge des Systems, die sich auf die Verfassungsschutz-Ansichten stützen, geradezu nützlich mit großen Wahlen zusammen. In Sachsen-Anhalt erlaubte unlängst ein Gericht sogar mit Berufung auf die Einschätzung den Entzug der Waffenerlaubnis für Jäger mit AfD-Parteibuch, über 100 Prüfungen sind bereits im Laufen. Und wie es der Zufall so will: Nur zwei Tage vor der Berlin-Wahl, wo sich entgegen der langjährigen Kräfteverhältnisse ein Dreikampf zwischen CDU, Linkspartei und AfD andeutet, wird auch in der Bundeshauptstadt die Frage akut, ob die patriotische Partei nicht auch dort bereits heimlich unter Beobachtung steht…

AfD-Mann Dierkes sieht eigene Kritik bestätigt

Nun erinnerte der Münchener AfD-Politiker René Dierkes, selbst Rechtsanwalt, unlängst an die Tragweite des Berliner Urteils und dessen Bedeutung für die politische Debatte: „Selbst staatliche Gerichte können sich nicht mehr der offensichtlichen Tatsache verschließen, dass die Verfassungsschutzämter politisch missbrauchsanfällige Behörden sind.“ Nicht nur beim Bundesamt, wo einst Maaßen weichen musste, um Platz zu machen für Haldenwang, der später auch Äußerungen „unter der Strafbarkeitsgrenze“ verfolgen wollte. So unterhalten nur 5 Bundesländer ihre Landesämter als eigene Behörden – in den anderen 11 Ländern sind diese überhaupt einfache Innenministerium-Abteilungen!

Bayern ist eines der 5 Länder mit offizieller Ausgliederung. Ein Qualitätsmerkmal ist das freilich nicht: Die Schlapphüte dort nahmen auch Dierkes ins Visier. Mit skurriler Begründung: Vorgeworfen wird ihm u.a. ein gutes Verhältnis zum politischen Vorfeld, die Forderung nach der Remigration straffälliger Migranten oder ein Demo-Auftritt mit systemkritischen Publizisten. Dierkes damals dazu: Es grenze an Lächerlichkeit, wenn schon die Weiterleitung sachlicher Beiträge zur Massenmigration als aggressiver Kampf gegen die Demokratie gewertet werde. Er kündigte daraufhin rechtliche Schritte an, zugleich käme die Beschäftigung mit seiner Person einem Ritterschlag gleich.

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Dieser Beitrag erschien zuerst auf “Der Status“ und stammt von Julian Schernthaner.

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