Ein Bild aus besseren Tagen: Tausendsassa-Blender René Benko (mit Frau Nathalie) 2017 auf einer Gala (Foto:Imago)
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Hat sich gelohnt: Nur zweieinhalb Jahre Haft für Milliarden-Pleitier René Benko

Das Landesgericht Innsbruck hat Signa-Gründer René Benko am Dienstag zu 30 Monaten “unbedingter Haft” verurteilt. Die Schulderkennung bezog sich auf Details, die man als Spitze eines gigantischen Eisbergs einordnen muss, obwohl sie ebenfalls schon gigantische Dimensionen erreichen: So habe der 49-Jährige Gläubiger durch eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa auf der Hungerburg geschädigt, obwohl sein Imperium bereits wankte. Zusammen mit der vom Obersten Gerichtshof bestätigten Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter wurde die Gesamtstrafe neu festgesetzt – sechs Monate mehr als im Oktober 2025. Der gesetzliche Strafrahmen reicht von einem bis zu zehn Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Untersuchungshaft seit Januar 2025 wird allerdings angerechnet, womit die eigentliche Haftdauer auf weniger als ein Jahr verkürzt werden könnte.

Benko selbst bestreitet jede Schuld und sagt, er sei bis zuletzt von einer Sanierung der Signa-Gruppe überzeugt gewesen. Gemessen am wirtschaftlichen Trümmerfeld, das dieser einstige Sonnyboy, der aufs engste mit der österreichischen und auch deutschen Politik verhandelt war, ist diese Strafe ein Hohn – denn die Signa-Insolvenz gilt als eine der größten Pleiten der jüngeren österreichischen Wirtschaftsgeschichte.

Blanker Hohn

Europaweit wurden Forderungen von mehr als 40 Milliarden Euro (!) angemeldet, allein in Österreich rund 37 Milliarden von über 3.000 Gläubigern. Diese Dimension toppt sogar die Wirecard-Affäre noch um Einiges. Gegen Benko persönlich stehen Forderungen in Milliardenhöhe im Raum; zivilrechtliche Verfahren in unübersehbarer Zahl stehen teils gerade erst an. Banken, Investoren und Lieferanten werden jedoch nur einen Bruchteil sehen. Außerdem laufen noch weitere Strafverfahren wegen Untreue und Betrugs. 30 Monate Gefängnis sind verglichen mit dem, was “gewöhnlichen” Steuerhinterzieher oder Unternehmern droht, die der Insolvenzverschleppung schuldig gesprochen wird, ein blanker Hohn.

Und wer als Kleingewerbetreibender auch nur einen winzigen Bruchteil solcher Summen beiseiteschafft, spürt das Strafrecht weitaus härter.  Dennoch sprachen die Innsbrucker Richter von einer „tat- und strafangemessenen Strafe“ und werteten Benkos bisherige strafrechtliche “Unbescholtenheit” mildernd. Dass ein Geständnis ausblieb, hätte eigentlich zu einem härteren Urteil führen müssen – doch das Gegenteil geschah. Dieser Spruch “im Namen des Volkes“ bestätigt die bittere Küchenweisheit: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. (TPL)

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