Manchmal gibt es noch Gerechtigkeit, auch im Linksstaat Deutschland (Symbolbild:Pixabay)
[html5_ad]

Prozesserfolg für Freiburger Ahriman-Verlag: „Perspektive“-Verleumder verurteilt

Gestern hat das Oberlandesgericht Karlsruhe sein Urteil verkündet und der Klage des Ahriman-Verlages gegen den presserechtlich Verantwortlichen der linken NGO „perspektive“, Timm Opitz, stattgegeben. Dieser wurde zur Unterlassung der infamen Verleumdung, der Freiburger Verlag veröffentliche “regelmäßig antisemitische Bücher“, verurteilt. Bei Verstoß gegen das Urteil drohen Opitz bis zu 250.000 Euro Strafe oder bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall bis zu 2 Jahren Haft. Und: Opitz muß die Prozeßkosten tragen; ein Sieg auf ganzer Linie also für Ahriman.

Zur Erinnerung in Kürze die Vorgeschichte: 2024 war auf der Soros-nahen Internetseite „perspektive“ ein Artikel erschienen, in dem der Ahriman-Verlag diffamiert wurde, er veröffentliche „regelmäßig antisemitische Bücher“ – eine Lüge, die ungeheuerlicher und grotesker nicht sein könnte, ist Ahriman doch der deutsche Verlag (von rein konfessionellen abgesehen) mit dem höchsten Anteil jüdischer
Autoren. Hier haben zugleich zahlreiche antifaschistische Widerstandskämpfer ihre publizistische Heimstatt gefunden, beispielsweise der Führer des Warschauer Ghettoaufstandes, Bernard Goldstein, zu dessen bei Ahriman erschienenen Lebenserinnerungen Beate Klarsfeld – die den Bundeskanzler und Altnazi Kiesinger einst öffentlichkeitswirksam geohrfeigt hatte – das Geleitwort schrieb. Das gesamte Programm des
Verlages ist seit Gründung vor gut 40 Jahren unerschütterlich der europäischen Aufklärung verpflichtet, deren vornehmstes Ziel die Herstellung und Verteidigung der Meinungs- und Religionsfreiheit, insbesondere die Judenemanzipation, darstellt. Ahriman sei es daher, wie er bekannt gab, alleine schon der Ehre all seiner Autoren und Mitarbeiter schuldig, gegen die obszöne und maximal beleidigende
„perspektive“-Lüge vorzugehen, die offensichtlich darauf angelegt war, den Verlag substantiell zu schädigen und ihn mit dem Totschlag-Etikett „antisemitisch“ letztlich reputativ und wirtschaftlich zu vernichten.

Verleumdung ist keine Meinung

Vor einem Jahr, im September 2025, hatte das erstinstanzliche Landgericht Freiburg die Klage von Ahriman noch abgewiesen mit der allzu bequemen und zynischen Begründung, die „perspektive“-Lüge sei einfach nur Ausdruck von „Meinungsfreiheit“ und bedürfe deshalb nicht einmal irgendeiner „Tatsachengrundlage“ – ein veritables Schandurteil, das selbst der jahrzehntelangen Rechtsprechung deutscher Gerichte völlig widersprach und allen Verleumdern einen Freibrief auszustellen drohte, im Namen angeblicher „Meinungsfreiheit“ in Wahrheit die Zerstörung der Meinungsfreiheit zu betreiben und derart stigmatisierte Oppositionelle mundtot zu machen. Aber Lüge und Verleumdung sind eben keine Meinung – und deshalb auch von Artikel 5 Grundgesetz ebenso wenig gedeckt wie Aufrufe zu Gewalt und Straftaten; deshalb hatte Ahriman gegen dieses Urteil sogleich Berufung eingelegt.

Vorletzte Woche dann die erleichternde Korrektur des Skandalurteils durch die Berufungsinstanz: Das OLG Karlsruhe kippte das Schandurteil des Freiburger Landgerichts (Journalistenwatch berichtete) und führte dabei bereits in der mündlichen Verhandlung aus, was eigentlich von vornherein immer eine Selbstverständlichkeit war – daß nämlich  erstens das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Verlages durch die halzose Beschuldigung des „Antisemitismus“ aufs Schwerste geschädigt wird (namentlich vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte), und daß zweitens, ebenfalls eine Selbstverständlichkeit, für eine derart schwerwiegende Anschuldigung tatsächliche Grundlagen bestehen müssen. Genau diese aber das Gericht nicht gefunden – weil es sie schlichtweg nicht gibt. „Perspektive“, folgerte die Vorsitzende Richterin richtigerweise, habe somit entweder „schlecht recherchiert“ oder einfach ins Blaue hinein etwas behauptet. Auch der Anwalt des Verlags, der renommierte Münchner Medienrechtler Michael von Sprenger, hatte in der Verhandlung die völlige Unhaltbarkeit der Verleumdung betont.

Weltweite Solidarität auch von namhaften jüdischen Publizisten mit dem Verlag

Parallel hatte die Ahriman-Verlagsvertreterin unterstrichen, daß die Kritik an George Soros in den Ahriman-Schriften selbstverständlich nichts mit seiner (zufällig jüdischen) Herkunft zu tun hat, sondern mit seinem fragwürdigen Wirken als einflussreicher Milliardär auf gesellschaftspolitische Entwicklungen. Sie hatte dies auf die griffige Formel gebracht: „Antiimperialismus ist nicht Antisemitismus!“, und weiter ausgeführt: „Dem Beklagten ist es in den geschlagenen zwei Jahren des Prozesses nicht gelungen, auf den mehr als 20.000 gedruckten Buchseiten des Verlagsprogramms auch nur eine einzige antisemitische Aussage zu finden, aus dem einfachen Grund: Weil es keine gibt!“

Das jetzt vollständig und schriftlich verkündete Urteil gibt Ahrimans Klage gegen die Verleumder vollständig statt. Es ist zugleich ein Sieg gegen den inzwischen ausufernden „N-„GO-Sumpf – in einem langen und teuren Kampf um rechtsstaatliche Selbstverständlichkeiten, der leider an zahllosen anderen Fronten noch immer tobt. Der Verlag dankt jedenfalls all seinen Unterstützern – und übt auch deutliche Kritik an den “gleichgeschalteten Unisonomedien”, die über den mehr als zwei Jahre dauernden Prozeß buchstäblich keine einzige Zeile berichtet. Gleichwohl ist es nun mit großem Aufwand gelungen, öffentliche Aufmerksamkeit für das exemplarische Verfahren herzustellen, woran auch freie Medien ihren Anteil hatten – und diese Aufmerksamkeit war letztlich wohl nicht unmaßgeblich oder sogar entscheidend für den Prozeßausgang, auch wenn es fraglos – wie zum Glück in diesem Fall am OLG Karlsruhe  – erfreulicherweise durchaus noch Richter gibt, die sich in erster Linie Recht und Gesetz und keiner fragwürdigen Gesinnungslehre verpflichtet sehen. Ausdrücklichen Dank entbot Ahriman den zahlreichen Unterstützern, die ihm geholfen haben, dieses Urteil zu erreichen, besonders dem dort publizierenden Autor Dr. Efraim Zuroff, dem langjährigen Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem, dessen Stimme hier natürlich besonderes Gewicht hatte und der sofort und umstandslos bereit war, bei Gericht gegen die himmelschreiende Verleumdung durch “perspektive“ zu protestierten.

Sand ins gut geölte Getriebe de schweigenden Wahrheitsmedien

Auch aus Frankreich kam prompter Widerspruch gegen die infamen Unterstellungen, unter anderem von der einer jüdischen Familie entstammenden Pariser Rechtsanwältin Linda Weil-Curiel, die für ihren Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung mit dem Menschenrechtspreis der Französischen Republik ausgezeichnet wurde und mit dem Ahriman-Verlag seit Jahrzehnten verbunden ist. Aus den USA legte der bekannte Polizeigewerkschafter und Buchautor Steve Pomper Protest gegen die Unterstellungen ein, und auch der Vorsitzende der US-amerikanischen Republicans Overseas Germany, Dr. George Weinberg, wandte sich mit zwei Protestschreiben an das Gericht. Aus England und Österreich, vor allem aber natürlich aus ganz Deutschland gingen ebenfalls zahlreiche Unterstützerschreiben bei Gericht ein; die Rückendeckung zeigte sich auch daran, dass zur Verhandlung beim Oberlandesgericht erneut zahlreiche Prozeßbeobachter und Unterstützer von weit her angereist kamen. Auch einige unabhängige Internetportale und freie Medien wie Ansage! (das ebenfalls vor Ort war) und Journalistenwatch warfen durch ihre Berichterstattung Sand ins ansonsten geölte Getriebe der schweigenden Wahrheitsmedien
und berichteten ausführlich.

Einziger Wermutstropfen: Trotz dieses Prozeßerfolges, der einen langen Atem und viel Aufwand an Zeit und Geld erforderte, handelt es sich bei dem Erfolg leider nur um einen Ausnahmesieg. Diesbezüglich, so Ahriman, mache man sich keine Illusionen: “Wir leben seit Willy Brandts Berufsverboten im Staat der inzwischen routinierten Verfassungsbrüche, in dem die Entrechtung jeder politischen Opposition sehr weit fortgeschritten ist. Dieses Urteil ist immerhin ein kleiner Meilenstein im Kampf gegen die rasante Zerstörung der bürgerlichen Grundrechte in unserem Land”, teilte der Verlag mit. (JS)

1f2f2e93f112467a95488543b3e44efe

Themen