Während die AfD immer spektakulärere Wahlsiege erringt und auch in bundesweiten Umfragen mit riesigem Vorsprung vorne liegt, setzt sich der Kampf des Linksstaates und seiner Kostgänger gegen rechts-konservative Politiker und Publizisten gnadenlos weiter, bis hin zur Sippenhaft. Wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht nun entschied, darf Alruna H., die Tochter des bekannten rechtskonservativen Verlegers Götz Kubitschek, nicht Lehrerin werden. Eigentlich hätte sie letzten Monat ihr Referendariat am Gymnasium Dresden-Cotta beginnen sollen. Doch wegen angeblicher Verstöße gegen die Pflicht zur Verfassungstreue, schaltete das Schulamt den Verfassungsschutz ein. Dieser lieferte dann wie immer den erwünschten Vorwand, um gegen H. vorgehen zu können. Zwischen 2022 und 2025 soll sie an Veranstaltungen von Kubitscheks „Instituts für Staatspolitik“ teilgenommen haben, das als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuft wird. H.’s Einwand, ihre Anwesenheit habe ausschließlich familiäre Gründe gehabt, nützten ihr nichts.
Das Landesamt für Schule und Bildung zog die bereits erteilte Zulassung für den Schuldienst wieder zurück. Dagegen klagte H. vor dem Verwaltungsgericht Dresden und anschließend vor dem Oberverwaltungsgericht – natürlich erfolglos. Angehende Lehrer müssten ein Mindestmaß an Verfassungstreue nachweisen, urteilten die Richter. Das sei bei Alruna H. zweifelhaft. Damit darf sie ihr Referendariat im Schuldienst weder verbeamtet noch angestellt ableisten. Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren ist unanfechtbar. H. kann nun noch Verfassungsbeschwerde erheben oder ihre Ansprüche in einem Hauptsacheverfahren weiterverfolgen. In einem Bundesland, das AfD-Mitgliedern den Waffenschein abnimmt, nur weil sie der AfD angehören und ohne, dass sie sich der geringsten persönlichen Verfehlung schuldig gemacht hätten, passt es auch ins Bild, dass einer völlig unbescholtenen Frau die Karriere im Schuldienst verweigert wird, weil sie an Veranstaltungen einer Organisation teilgenommen hat, der ihr eigener Vater vorsteht.
Exzesse des geschürten Hasses
Irgendwelche verfassungsfeindlichen Umtriebe wurden H. nicht nachgewiesen, auch hier gilt die neue deutsche Devise „Schuldig bei Verdacht“. „Für Extremisten ist an Sachsens Schulen kein Platz“, faselte dann auch der sächsische CDU-Kultusminister Conrad Clemens. De facto darf H. nicht Lehrerin werden, weil sie die Tochter von Götz Kubitschek ist. Das ist alles, was hinter diesem Fall steckt. Andere Opfer der Anti-AfD-Hexenjagd kämpfen inzwischen weiter um ihr Recht. Die Erzieherin Kerstin Zimmermann hat nun Klage gegen die Caritas im niedersächsischen Salzgitter eingereicht, die ihr nach sechs Jahren fristlos gekündigt hatte, weil sie als AfD-Kandidatin zur Wahl für den Stadtrat antrat. Zuvor hatte man sie unter Druck gesetzt, auf ihre Kandidatur zu verzichten.
Zimmermanns Anwalt Dirk Schmitz erklärte: „Bei einem einfachen Arbeitnehmer-Job dürfen Parteimitgliedschaft oder Wahlkandidatur keine Rolle spielen“ und versicherte, er werde seine Mandantin „wieder an ihren Arbeitsplatz klagen“. Auch die Oberärztin Svetlana Spirina, die von Klinikum Lippe fristlos gefeuert wurde, weil sie für die AfD in Osnabrück kandidieren wollte, geht dagegen vor dem Arbeitsgericht vor. Beiden kann man nur wünschen, dass zumindest das Arbeitsrecht noch korrekt angewandt wird, denn eine Kündigung, weil man sein Grundrecht in Anspruch nimmt, für eine legale Partei zu kandidieren, ist ganz offensichtlich illegal. Diese Vorfälle zeigen jedoch, zu welchen Exzessen der von allen Seiten geschürte Hass auf die AfD führt. (TPL)






















