Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert hat nach den niedersächsischen Kommunalwahlen vom 13. September 2026, bei der er gemeinsam mit drei anderen AfD-Bewerbern durch von den Altparteien besetzte Gremien willkürlich nicht kandidieren durfte, Einspruch gegen die Landratswahl im Landkreis Friesland eingelegt. Damit will er seinen Ausschluss als Kandidat erneut rechtlich überprüfen lassen. Die Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses hat Sichert dazu rechtzeitig genutzt.
Der örtliche Kreiswahlausschuss hatte Sichert am 21. Juli 2026 mehrheitlich nicht zugelassen – mit fadenscheinigsten Begründungen, es bestünden “berechtigte Zweifel”, ob er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten werde. Grundlage waren eine Einzelfallprüfung und eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht. Der niedersächsische sogenannte “Verfassungsschutz” – eine weisungsgebundene Behörde unter Aufsicht der innenministrierenden SPD-Gouvernante Daniela Behrens – stuft den AfD-Landesverband als “gesichert rechtsextrem” ein. Zusätzlich wurden Äußerungen Sicherts angeführt, darunter Vorwürfe eines “ethnopluralistischen Weltbildes” und einer “Verharmlosung des Nationalsozialismus” – ausgerechnet von den Antidemokraten vorgebrachte Anschuldigungen, die mit ihrer abenteuerlichen Nazi-AfD-Gleichsetzung die Greuel des Dritten Reichs verharmlosen und verhöhnen.
Im Erfolgsfall muss Wahl wiederholt werden
Sichert weist die Vorwürfe zurück und spricht von einem “rechtswidrigen Ausschluss”. Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg und dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg scheiterten – wenig überraschend – ganz im Altparteien- und Regierungssinne pünktlich vor der Wahl. Die Gerichte verwiesen auf das Wahlprüfungsverfahren nach (!) der Abstimmung. Gewählt wurde schließlich der parteilose, von der SPD nominierte Rolf Neuhaus mit 57,48 Prozent vor Sibylle Raquet (FDP) und Jan Ole Möller (von “Die Partei”). Der bisherige SPD-Landrat Sven Ambrosy trat nicht erneut an. Zuständig für den Einspruch ist zunächst der neue Kreistag, voraussichtlich in der konstituierenden Sitzung am 4. November. Wird der Einspruch für begründet erklärt, müsste die Wahl innerhalb von vier Monaten wiederholt werden. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleibt das Ergebnis wirksam. Sichert kündigt an, im Falle einer Ablehnung durch alle gerichtlichen Instanzen zu gehen. Es gehe um den verlogenen vorgeblichen “Schutz der Demokratie” und die Frage, ob Kandidaten nach Gutdünken ausgeschlossen werden dürften.
Die Lokalpresse berichtete über das weitere Verfahren und mögliche Folgen einer Wiederholung der Wahl, sollte Sichert Erfolg haben (was die parteienunterwanderte Linksjustiz höchstwahrscheinlich zu verhindern wissen wrd). Trotzdem wirft der Fall die grundlegende Frage auf, wie weit Prüfungen der “Verfassungstreue” bei Kommunalwahlen gehen dürfen – wenn es objektiv überhaupt keinen Grund dafür gibt… (TPL)





















