Im laufenden Verfahren für eine künftige UN-Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit liegen offizielle Änderungsvorschläge auf dem Tisch, die den Katalog der Tatbestände künstlich aufblähen und erweitern sollen. So wie linke NGOs in Deutschland unbedingt abstruse Geschlechterbegriffe und Sonderschutzklauseln für Minderheiten ins Grundgesetz drücken wollen, obwohl die Gesamtschutzklauseln alle Minderheiten und Gruppen einbeziehen, soll nun auch noch das UN-Völkerrecht um immer mehr künstliche Tatbestände erweitert werden. So haben Belgien und Kolumbien vorgeschlagen, in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g neben sexueller Gewalt ausdrücklich „reproduktive Gewalt“ aufzunehmen. Island, Mexiko und Osttimor wollen zusätzlich den neuen Straftatbestand „Gender-Apartheid“ verankern.
Die Entwürfe knüpfen an die Artikel der International Law Commission von 2019 an. “Reproduktive Gewalt” soll nach den Antragstellern Handlungen wie Zwangsabtreibung oder erzwungene Verhütung erfassen, die über die bereits genannten Delikte Zwangsschwangerschaft und Zwangssterilisation hinausgehen. “Gender-Apartheid” wird definiert als unmenschliche Handlungen im Rahmen eines institutionalisierten Systems systematischer Unterdrückung einer Geschlechtergruppe durch eine andere. Befürworter verweisen vor allem auf die Lage von Frauen und Mädchen in Afghanistan.
“Dauerhafter als nationales Recht“
Kritiker warnen, unbestimmte Begriffe könnten nationale Regelungen zum Schutz ungeborenen Lebens sowie die Anerkennung biologischer Geschlechterunterschiede unter Druck setzen. Eine Konvention wirke dauerhafter als nationales Recht und könne Gerichte dazu anhalten, bestehende Gesetze im Lichte des völkerrechtlichen Textes auszulegen. Einige Delegationen bestehen deshalb auf präzisen, justiziablen Definitionen und der biologischen Unterscheidung von Mann und Frau. Die Vorschläge sind bisher nicht angenommen. Gleichwohl bilden sie die Verhandlungsgrundlage.
Die Generalversammlung hat 2024 den Weg zu einer diplomatischen Konferenz beschlossen; Vorbereitungsausschüsse und Stellungnahmen der Staaten laufen. Im Oktober berät der Sechste Ausschuss der UN-Generalversammlung in New York erneut über das Dossier. Deutschlands Haltung gilt dabei als gewichtig – und wie die unter der linksten Bundesregierung aller Zeiten ausfallen wird, kann man sich leicht vorstellen: “Zivilgesellschaftliche Initiativen”, also staatsgemästete NGOs. fordern die Bundesregierung bereits auf auf, einer ideologischen Ausweitung des Begriffs „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zu widersprechen. Doch auch ohne klaren Widerspruch droht Schweigen wieder mal als Zustimmung gewertet zu werden. Die kommenden Wochen vor den Sitzungen in New York gelten deshalb als entscheidend.(AS)






















