Die Caritas wird zunehmend zur Linksstaat-NGO mit politischem Kampfauftrag (Symbolbild:Imago)
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“Christliche Nächstenliebe”: Katholische Caritas hält an fristlosem Rauswurf von Mitarbeiterin wegen falscher Parteizugehörigkeit fest

Letzte Woche hat die Erzieherin Kerstin Zimmermann Klage gegen die katholische Caritas im niedersächsischen Salzgitter ein, weil diese ihr am 7. September fristlos gekündigt hatte, nur weil sie bei der Kommunalwahl für die AfD kandidieren wollte. Bereits in den Tagen davor hatte man massiven Druck auf sie ausgeübt, um sie von ihrer Kandidatur abzubringen.
Nun hat die Caritas sich öffentlich zu dem Fall geäußert: „Nach unserer Auffassung steht die aktive Kandidatur für eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Caritas“, hieß es. Entscheidend für diesen Entschluss sei neben den vorgenannten grundsätzlichen Überlegungen, der christlichen Haltung und Werteorientierung „vor allem die Authentizität des Verbandes in allen öffentlichen Handlungen. In unseren Einrichtungen und Diensten können alle Menschen – Klienten und Mitarbeitende – darauf vertrauen, dass wir ihnen mit Achtung und Empathie begegnen und unabhängig von Herkunft, Nationalität, Religion, Weltanschauung, sozialem Status oder persönlicher Lebenssituation für ihre Würde und ihre Rechte eintreten“.

Zudem beruft man sich auf die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den niedersächsischen Verfassungsschutz und die Erklärung „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ der Deutschen Bischofskonferenz vom 22. Februar 2024. Ein aktives Eintreten für extremistische, demokratiefeindliche oder völkisch-nationalistische Organisationen „wie zum Beispiel die Partei AfD“ sei damit unvereinbar. Es ist das übliche verlogene Spiel: Die Kirchen, die sich dem Staat anbiedern, der ihnen die Kirchensteuer eintreibt und ihre sonstigen Privilegien sichert, beteiligen sich am „Kampf gegen Rechts“ und berufen sich dabei auf die vom selben Staat forcierte Einstufung der AfD als angeblich „gesichert rechtsextremistisch“. Damit werden die Schikanen gegenüber einer tadellosen Mitarbeiterin bis hin zur fristlosen Kündigung gerechtfertigt, nur weil sie von ihrem Grundrecht auf politische Betätigung in einer nicht verbotenen Partei Gebrauch machte.

Abgrundtiefe Heuchelei

Zimmermanns Rechtsanwalt Dirk Schmitz konterte mit einer geharnischten Erwiderung, die die abgrundtiefe Heuchelei der Caritas aufspießt. Deren Begründung enthalte „keine erkennbare Beschränkung auf eine bestimmte Tätigkeit, Leitungsposition oder persönliches Fehlverhalten von betroffenen Beschäftigten“. Wenn die Caritas diesen Maßstab konsequent anwende, betreffe er grundsätzlich jeden ihrer ‚Mitarbeitenden‘, der öffentlich für die AfD kandidiere oder sich vergleichbar aktiv für sie einsetze. Eine Parteimitgliedschaft sei aus Caritas-Sicht nicht einmal erforderlich. Diese Mitteilung werfe eine Frage auf, die weit über ein Arbeitsverhältnis hinausreiche, nämlich: „Wie weit darf ein kirchlicher Sozialverband politische Betätigung zum Maßstab beruflicher Zugehörigkeit machen, wenn er zugleich beansprucht, für Menschen unabhängig von ihrer Weltanschauung einzutreten?“ Der Verband stelle seine Entscheidung als Konsequenz christlicher Werte dar. Damit müsse er sich auch daran messen lassen, „ob er zwischen einer politischen Organisation, dem Verhalten eines einzelnen Menschen und dessen beruflicher Arbeit überhaupt noch unterscheidet“.

Die Erklärung betreffe auch die Kandidatur eines Nichtparteimitgliedes auf einer AfD-Liste. Was sei mit bekennenden AfD-Wählern oder Parteimitgliedern, mit aktiven und bekannten Pflegebedürftigen, Eltern oder Besuchern, fragt Schmitz. Der „entscheidende neue Sprung der Eskalation“ liege „zwischen der Bewertung der Partei und der aus Sicht der Caritas daraus ohne weitere Prüfung zu erfolgende direkten Exekution einzelner Beschäftigter“. Selbst wenn eine Organisation durch eine dem SPD-geführten Innenministerium unterstellte Behörde als extremistisch eingestuft werde, sei damit rechtlich nichts entschieden. Eine gerichtliche Prüfung ende nicht mit dem Hinweis auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Niemals habe es von Frau Zimmermann persönliche Äußerungen gegen die Gleichwertigkeit betreuter Menschen gegeben, niemals habe sie Kinder, Eltern oder Kollegen unterschiedlich wegen deren Herkunft behandelt oder im Dienst parteipolitisch geworben.

Wieder im Hexenjagd-Modus angelangt

Das habe ihr die Caritas in ihrer Stellungnahme auch nicht vorgeworfen. Schmitz wirft auch die sich aufdrängende Frage auf, ob die Caritas Salzgitter und kirchliche Pflegeheime zukünftig keine bekannten AfD-Mitglieder als Pflegebedürftige aufnehmen? Der Sohn, der seine Mutter im Pflegeheim besuche, komme als Angehöriger – auch wenn er bekennendes und aktives AfD-Mitglied sei. „Werden Sie solche Besucher zukünftig rauswerfen, liebe Caritas? Sind Sie konsequent?“, so Schmitz weiter. Dasselbe gelte für den Ausschluss von Kindern, deren Eltern sich für die AfD engagieren, für Schuldner- oder Schwangerschaftsberatung, ambulante Pflege oder ein Sozialkaufhaus. Schmitz weist auch darauf hin, dass bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern fast jeder dritte christliche Wähler für die AfD gestimmt hat. Kirchenbindung und AfD-Zustimmung zu einer „rechtsextremistischen Partei“ würden sich also schon empirisch nicht ausschließen. „Die Leitung der Caritas und der Kirchen spalten mit ihrer Kriegserklärung zur AfD fast ein Drittel ihrer Klientel ab. Ist das christlich oder nur woke?“, fragt Schmitz.

Die Caritas und die hinter ihr stehende Kirche ist offenbar endgültig wieder im Hexenjagd-Modus angekommen. Sie verfolgt völlig unbescholtene Menschen, wobei sie mit den Parteien kungelt, die, ebenso wie die Kirchen, immer mehr an Mitgliedern und Legitimität einbüßen. Beide klammern sich im zunehmend verzweifelten Kampf um ihre Privilegien wie Ertrinkende aneinander und schlagen auf alles ein, was nicht den von ihnen vorgegebenen Denkmustern entspricht. Bei der Caritas wäre man wahrscheinlich hellauf entsetzt, wenn man wüsste, wie viele ihrer „Mitarbeitenden“ und Bürger, die von ihr betreut werden, längst AfD-Anhänger sind. Aber von einer Organisation, die ernsthaft gerade erst Angela Merkel auszeichnete, ist wohl nicht mehr zu erwarten. Man kann für Zimmermann, aber auch für andere von dieser kirchlich-staatlichen Willkür Betroffene, nur hoffen, dass die Justiz diesen Praktiken ein Ende macht, die Kündigung für unwirksam erklärt wird und den unchristlichen Kirchen noch mehr Menschen davonlaufen. (AS)

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