Wenn zwielichtige Extremisten die Verfassung “schützen“: Thüringens V-Chef Stephan Kramer (Foto:ScreenshotYoutube)
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Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag nimmt linksextremen Skandal-Verfassungsschutzpräsident Kramer ins Visier

Ein Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtages befasst sich derzeit mit den Machenschaften von Verfassungsschutzpräsident Stephan J. Kramer, konkret mit der von ihm 2018 mutmaßlich allein und ohne Rücksprache mit der eigenen Behörde durchgedrückten Einstufung der AfD zum Prüffall. Am Montag sollten dazu eigentlich zwei Zeigen vernommen werden, doch da man sich bereits mit dem ersten fast sieben Stunden lang beschäftigte, war für den zweiten keine Zeit mehr übrig. Der Zeuge, der beim Verfassungsschutz das Referat für Rechts- und Linksextremismus leitete, hatte sich bereits Anfang 2019 bei Kramer und dem zuständigen Staatssekretär im Thüringer Innenministerium über die Prüffallverkündung beschwert, weil sein Referat, trotz fachlicher Zuständigkeit bewusst außen vor gelassen worden sei. Kramer habe auch seinen Stellvertreter erst wenige Tage vor der Verkündung des Prüffalls vor der Presse per SMS informiert und ihn dabei angewiesen, das zuständige Referat nicht zu informieren. Dabei war man beim Verfassungsschutz intern zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für einen Prüffall bei der Thüringer AfD nicht vorlägen. Der Zeuge berichtete, er habe nie den Eindruck gehabt, dass die Ausrufung der AfD als Prüffall ergebnisoffen verlaufen sei.

Zu Kramers in einem Podcast geäußerten Behauptungen, führende Juristen hätten ihm im Vorfeld der Verkündung gesagt, dass für den juristischen Erfolg der Prüffall-Verkündung eine „50/50-Chance“ bestehen würde, äußerte der Zeuge süffisant, Kramers „15 Jahre Jura-Studium“ seien offenbar vergebens gewesen. Schließlich sei es nahezu Allgemeinwissen, dass die Eingriffsverwaltung bei ihrem Handeln immer einer rechtlichen Eingriffsgrundlage bedürfe. Er sei „bestürzt“ über diese Äußerung Kramers gewesen. Es habe keine „50/50-Chance“ bestanden, das sei auch „keine juristische Raketenwissenschaft“.

Kramer müsste sofort entlassen werden

Das Weimarer Verwaltungsgericht hatte dann auch 2021 entschieden, die Bekanntgabe der Einstufung des AfD-Landesverbandes als Prüffall sei rechtswidrig gewesen. Kramer habe damit in das Recht der AfD nach Art. 21 Grundgesetz, als politische Partei gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilzunehmen, eingegriffen. Er nahm also nicht nur privat, unter Übergehung seiner eigenen Behörde, die Einstufung als Prüffall vor, sondern gab sie auch noch öffentlich bekannt, ohne dazu befugt gewesen zu sein. Allerspätestens nach diesem Urteil hätte Kramer seines Amtes enthoben werden müssen. Aber in Thüringen ist offenbar so gut wie alles möglich. Kramer war unter dem damaligen linken Ministerpräsidenten Bodo Ramelow 2015 zum Chef des Verfassungsschutzes ernannt worden, obwohl er nicht über die erforderliche Ausbildung zum Volljuristen verfügt, sondern erst kurz zuvor ein Studium der Sozialpädagogik abgeschlossen hatte. Bis dahin war er bereits Mitglied von CDU und FDP, heute gehört er der SPD an, brach ein Jurastudium ab, konvertierte zum jüdischen Glauben, war von 2004 bis 2014 Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland und Mitglied im Stiftungsrat der linksextremen Amadeu-Antonio-Stiftung.

Es handelt sich um eine durch und durch bizarre Gestalt, die in jeder Hinsicht ungeeignet für ein solches Amt ist, dass er dann auch dazu missbrauchte, einem politischen Gegner zu schaden. Dieser Mann muss endlich abgelöst und seine Verfehlungen im Amt gründlich aufgeklärt werden. Aber in einem Bundesland, in dem ein überführter Plagiator an der Spitze einer instabilen Anti-AfD-Koalition weiterwurschteln darf, ist das nicht zu erwarten. (TPL)

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