Die AfD mal wieder im Fadenkreuz (Symbolbild:Grok)
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Immer billiger, immer durchschaubarer: Linke Juristin fordert im “Spiegel“ Wiederholung der Wahl in Sachsen-Anhalt

Obwohl das Altparteienkartell und seine Medien und sonstigen Kostgänger das ganze Jahr über nichts unversucht gelassen haben, um es zu verhindern, hat die AfD die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit einem Erdrutschsieg von 43,8 Prozent gewonnen. Im Dezember will ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sich im Landtag als Ministerpräsident zur Wahl stellen. Aber nicht einmal nach einer desaströs verlorenen Wahl geben die Vertreter „unsererDemokratie“ Ruhe. Nun soll der AfD ihr Wahlsieg mit neuen Taschenspielertricks nachträglich gestohlen werden.

Die Berliner Juraprofessorin Sophie Schönberger wittert eine angeblich unsaubere Wahlkampf-Finanzierung der AfD, die dazu führen könne, dass die Wahl wiederholt werden müsse, behauptete sie im „Spiegel“. Der Wahlkampf sei Großteils aus Fraktionsmitteln finanziert worden. „Das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann“, so Schönberger. Laut Parteiengesetz dürfen Parteien keine Spenden von Fraktionen annehmen. Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei gelten danach ebenfalls als Spenden. In der Vergangenheit hätten Gerichte solche Rügen zwar daran scheitern lassen, dass sie davon ausgingen, dass sich die illegale Wahlwerbung im Ergebnis nicht ausgewirkt habe. In Sachsen-Anhalt „könnte man dies angesichts der Zahl und des zeitlichen Umfangs der Bürgerdialoge anders sehen“, meint sie. Im Klartext: Weil die AfD die Wahl haushoch gewonnen hat, müssen solche eventuellen kleineren Verstöße gegen das Parteiengesetz, die die Altparteien seit Jahrzehnten in gigantischem Ausmaß betreiben, nun streng geahndet werden. Der Freiburger Staatsrechtler Fabian Michl stieß ins gleiche Horn: Eine unzulässige Wahlkampffinanzierung durch die Fraktionen verletze die Chancengleichheit der Parteien und stelle „einen Wahlfehler dar, der zum Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens gemacht werden kann“.

“Eingriff in demokratischen Wettbewerb“

Sein Berliner Kollege Christoph Möllers meint zwar auch, „dass eine verdeckte Wahlkampffinanzierung durch das Abzweigen von Fraktionsmitteln einen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb darstellen kann“, problematisch sei aber, „dass es eigentlich kein handhabbares Kriterium für Mandatsrelevanz gibt und die Neuansetzung der Wahl ihrerseits ein so massiver Eingriff ist, dass er kaum angewendet würde“. Das bedeutet aber bekanntlich nicht, dass er im Falle der AfD nicht doch und erst recht angewendet wird. Man wendet noch ganz andere Mittel an, indem man ihre Kandidaten unter für jeden offensichtlich herbeigelogenen Vorwänden um ihr passives Wahlrecht betrügt und die Verfassungsschutzämter für die Erstellung von an den Haaren herbeigezogenen Pseudo-Gutachten missbraucht, um sie als angeblich „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Ausgerechnet die seit eh und je von zahllosen Mauscheleien und Schlimmerem geprägte Parteienfinanzierung könnte nun einen weiteren Vorwand liefern, um eine Wahlwiederholung zu erzwingen. Nachdem das Wahlergebnis im Ministerialblatt veröffentlicht wurde, kann jeder Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt Einspruch gegen die Wahl einlegen. Natürlich werden sich etliche finden, die dies tun.

Man täte stattdessen besser daran, einmal die Machenschaften der ultralinken Organisation “Campact“ unter die Lupe zu nehmen, die linke Parteien immer wieder – gerade auch bei den Wahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit sechsstelligen Summen – unterstützten, um der AfD zu schaden. Formal ist dies natürlich legal, und es handelte sich auch nicht um offizielle Parteispenden – und doch es ist es moralisch mehr als fragwürdig und jedenfalls verwerflicher als eine etwaige Zweckentfremdung von Fraktionsgeldern, sollte es diese wirklich gegeben haben. Außerdem kommt noch der gigantische, mit Abermillionen Euro gemästete linke NGO-Moloch aus tausenden Organisationen hinzu, der die Meinungsbildung massiv beeinflusst. Dies gehört viel eher auf den Prüfstand. Andererseits wäre eine Wiederholung der Wahl aufgrund solcher Vorwände aber sogar das Beste für die AfD. Denn die Absicht dahinter ist so offenkundig, dass ihr Ergebnis sogar noch höher ausfallen und ihr die absolute Mehrheit sichern dürfte, die sie hauchdünn verpasst hatte.

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