Wenn man es mit demokratischen Mitteln und sachlichen Argumenten nicht schafft, der AfD Herr zu werden, muss man es als Linker also mit rechtsfaschistischen Methoden versuchen.
Nachdem immer noch versucht wird, die neue Volkspartei zu verbieten und dabei sogar altbackene Komiker wie Hape Kerkeling als „Sachverständige“ einschaltet, wird nun am Volksverhetzungs-Gummi-Paragraphen herumgebastelt.
In einem neuen Kabinettsbeschluss geht es um die Anhebung des Strafrahmens für das Verbreiten volksverhetzender Inhalte (§ 130 Abs. 2) auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Außerdem können Gerichte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zusätzlich für zwei bis fünf Jahre das passive Wahlrecht und die Amtsfähigkeit aberkennen.
Wir wissen alle, wann, wie und gegen wen dieses Volksverhetzungsding verwendet wird und das hier den linken Richtern (und davon gibt es jede Menge) freie Hand gelassen wird, damit sie massiv in die demokratischen Grundrechte reingrätschen können.
Das ist wie fast alles also natürlich ein reines Anti-AfD-Gesetz. Die Leute sind entsprechend entsetzt.
Lexa schreibt:
Während Teile der #Altparteien ein aktives Wahlrecht für Ausländer fordern, soll das passive Wahlrecht für unliebsame Politiker entzogen werden. Wer wegen #Volksverhetzung verurteilt wurde, soll einem geleakten schwarz-roten Papier zufolge schon bald sein passives Wahlrecht verlieren und sich nicht mehr zur Wahl stellen dürfen. Da es in diesem Land dank Aufweichung des § 130 Strafgesetzbuch (StGB) schon ausreicht, mit nicht definierter Kritik am links-grünen Regierungskurs die Würde gegnerischer Abgeordneter zu verletzen, ist klar, dass dieser geplante Schritt nur darauf abzielt, die #AfD zu verhindern. Was wird der nächste Schritt sein? Lager in denen Systemkritiker und Oppositionelle konzentriert interniert werden? Hatte schon mal in den fünfzigern in der DDR gut funktioniert!
Götz Frömming schreibt:
Wie praktisch! Die Bundesregierung will ein Gesetz auf den Weg bringen, nach dem jedem, der wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, das passive Wahlrecht entzogen werden kann. Mit diesem Paragraf lässt sich künftig die Opposition in Schach halten.
Martin Sellner schreibt:
Das ist also der Plan: Im Eilverfahren soll man bei der sogenannten Volksverhetzung das passive Wahlrecht entziehen können. Die sogenannte Volksverhetzung ist ein völlig unscharfer Tatbestand (zB Papierflieger) mit drakonischen Strafen. So kann man die Opposition einfach unwählbar machen. Die Demokratiesimulation spuckt und stottert derzeit, dass es eine Schande ist.
Sie haben es wirklich getan. Sie haben es Anfang 2026 angekündigt, und jetzt machen sie es wirklich. Die deutsche Regierung verstärkt ihr verrücktes Gesetz gegen Hassrede, das „Volksverhetzung/Verhetzung zum Hass“ heißt. Dieses Gesetz kann wörtlich alles bedeuten. Es gab Hausdurchsuchungen, weil jemand einen Politiker einen „Idioten“ nannte. Ermittlungen wegen Papierfliegern mit dem Slogan „Remigration“ basieren auf diesem Gesetz. Jetzt bekommt es eine Ergänzung. Wenn du verurteilt wirst, verlierst du dein passives Wahlrecht, was bedeutet, dass du nicht mehr für Wahlen kandidieren kannst. Das ist ein einfacher Weg für die deutsche Elite, AfD-Politiker loszuwerden, die sie nicht mögen. Deutschland ist eine Demokratie-Simulation. Wir sind der Widerstand, der für Remigration und für freie Meinungsäußerung kämpft.
Georg Pazdersky schreibt:
MERZ-Regierung plant Entzug des aktiven und passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung. ICH HÄTTE DA EINE FRAGE❓ Gilt das dann auch für alle diejenigen, die ihrem RUSSENHASS freien Lauf lassen? Oder zählt das nicht, weil – wie Wadephul sagt – „Russland für immer unser Feind sein wird“?
Lillit Thyra schreibt:
In bestimmten Fällen soll künftig wegen Volksverhetzung verurteilten Straftätern das passive Wahlrecht entzogen werden können. Guter Plan, um die AfD-Politiker loszuwerden. Sie werden wegen irgendeinem Quatsch angeklagt, verurteilt und verlieren somit ihr passives Wahlrecht. Ein Hoch auf die „UnsereDemokratie“.
Wieder einmal hervorragend: Der Kommentar von Bernd Kaiser:
Ein Gewalttäter prügelt in einer Regionalbahn einen Kontrolleur zu Tode. Eine absolute Tragödie. Die logische Konsequenz der Regierung Merz/Klingbeil? Richtig:
Man entzieht unliebsamen Konkurrenten das passive Wahlrecht.
Klingt völlig absurd?
Ist aber exakt der Taschenspielertrick, der dem Bürger gerade als „Schutz des Gemeinwesens“ verkauft wird.
Die Koalition verpackt den Entzug elementarer demokratischer Teilhaberechte perfide in einem Gesetzespaket zum Schutz von Bahnpersonal und Rettungskräften.
Künftig soll ein einzelnes Amtsgericht darüber entscheiden können, ob jemand für bis zu fünf Jahre aus Parlamenten und Kreistagen verbannt wird – geknüpft an den extrem dehnbaren Gummiparagrafen der „Volksverhetzung“.
Ein klassisches Äußerungsdelikt.
Bisher war es aus sehr guten historischen Gründen allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten, jemandem fundamentale Grund- und Bürgerrechte zu entziehen.
Jetzt reicht im Zweifel das Urteil eines einfachen Strafrichters in der Provinz, um die politische Konkurrenz bequem per Gerichtsbeschluss statt an der Wahlurne auszuschalten.
Namhafte Rechtsexperten und Anwaltsverbände schlagen längst Alarm, doch das wird geflissentlich ignoriert.
Die sogenannte „wehrhafte Demokratie“ zeigt hier ihr wahres Gesicht:
Sie wehrt sich vor allem gegen den souveränen Wähler. Wenn man die Debatte in der Sache nicht mehr gewinnt, schließt man den politischen Gegner eben von Wahlen aus.
Wer den Rechtsstaat derart aushöhlt, um die eigene Macht zu sichern, rettet die Demokratie nicht – er schafft sie ab.
…
Bleibt die Frage, ob es nicht auch so eine Art Volksverhetzung, der Mehrheit der Bürger die Möglichkeit zu nehmen, sich für eine Partei ihrer Wahl zu entscheiden, schließlich würde das bestimmt den öffentlichen Frieden stören.
Noch ein Hinweis aus „UnsererDemokratie“, der irgendwie passt:

Kann man nicht bestimmten Politikern das Mandat gerichtlich wieder entziehen – so zum Ausgleich?
Apropos Volksverhetzung. Wie wär’s den damit:

Julian Adrat hat zumindest schon mal eine Strafanzeige entworfen:
An: Staatsanwaltschaft Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
Strafanzeige gegen Hans-Peter „Hape“ Kerkeling wegen des Verdachts der Volksverhetzung, insbesondere gemäß § 130 Abs. 3 StGB, sowie wegen aller weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Hans-Peter „Hape“ Kerkeling wegen seiner öffentlichen Äußerungen am 30. September 2026 im Thüringer Landtag.
Kerkeling nahm dort als Anzuhörender an der 23. Sitzung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz teil. Gegenstand der Anhörung war die Forderung nach Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die Alternative für Deutschland.
In diesem Rahmen zog Kerkeling einen unmittelbaren Vergleich zwischen der heutigen AfD und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Unter Bezugnahme auf den Wahlkampfslogan „Alles ist möglich“ erklärte er über die AfD:
„Aber bei einer politischen Partei, bei der alles möglich ist und die das zu ihrem Wahlslogan macht, ist unter Umständen auch Buchenwald möglich.“
Damit wird nicht lediglich eine gegenwärtige Partei scharf kritisiert. Kerkeling konstruiert einen Zusammenhang zwischen dem politischen Handeln der AfD und den Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur und verdichtet diesen Vergleich ausdrücklich auf Buchenwald.
Buchenwald ist kein beliebiges Synonym für politische Ausgrenzung. Das Konzentrationslager steht für die systematische Entrechtung, Verschleppung, Zwangsarbeit, Folter und Tötung von Menschen durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft.
Wer behauptet, angesichts des heutigen politischen Programms einer zugelassenen Partei sei „unter Umständen auch Buchenwald möglich“, zieht damit die Möglichkeit einer Entwicklung bis hin zu nationalsozialistischer Lagerverfolgung in die gegenwärtige parteipolitische Auseinandersetzung hinein.
Besonders schwer wiegt dabei die argumentative Instrumentalisierung heutiger gesellschaftlicher Gruppen. Kerkeling führt „queere“ Menschen und Menschen „muslimischen Glaubens“ als vermeintlich künftig Verfolgte an und zeichnet ihnen gegenüber das Bild einer AfD, von der eine Entwicklung bis hin zu nationalsozialistischer Lagerverfolgung ausgehen könne. Auf diese Weise wird diesen Gruppen nicht lediglich politische Kritik an der AfD nahegelegt, sondern ein existenzielles Bedrohungsszenario vor Augen gestellt: Die AfD erscheint in Kerkelings Darstellung als politische Kraft, unter deren Herrschaft ihnen letztlich ein Schicksal drohen könne, für das er ausgerechnet das Konzentrationslager Buchenwald als Chiffre wählt.
Nach meiner Rechtsauffassung ist deshalb insbesondere § 130 Abs. 3 StGB zu untersuchen. Die Vorschrift erfasst unter den dort genannten weiteren Voraussetzungen auch das öffentliche Verharmlosen der unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlungen im Sinne des § 6 Abs. 1 VStGB.
Die Singularität und das tatsächliche Ausmaß der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Vernichtungspolitik dürfen nicht dadurch relativiert werden, dass „Buchenwald“ zum rhetorischen Endpunkt einer gegenwärtigen politischen Warnung gemacht wird.
Die Äußerung erfolgte zudem nicht in einem privaten Gespräch, sondern öffentlich in einem Landesparlament, im Rahmen einer Anhörung, deren ausdrücklicher Gegenstand das mögliche Verbot einer konkurrierenden politischen Partei war und die live übertragen wurde.
Ich bitte daher um strafrechtliche Würdigung des vollständigen Wortlauts und Gesamtzusammenhangs, insbesondere unter § 130 Abs. 3 StGB sowie unter allen weiteren einschlägigen Strafvorschriften.
Zum Schluss noch eine Einschätzung von RA Markus Haintz:
Wer Aussagen wie Hape Kerkeling trifft, den darf man Volksverhetzer und „Holocaustverharmloser“ nennen.
Also Bundespräsident kann Hape dann wohl nicht mehr werden.






















