Dem Majestätsbeleidigungsparagraph 188 unterfallende Straftaten werden offenbar nur dann als Antragsdelikt behandelt und eifrig von Staatsanwaltschaften verfolgt, wenn die Täter böse “Schwurbler” oder “Rechte” sind, so wie etwa im Fall der “Schwachkopf“-Affäre um den Rentner Stefan Niehoff zum “Nachteil“ Habecks, oder von Timm Kellner, der Nancy Faeser als “aufgedunsene Dampfnudel“ bezeichnete. Doch wenn es sich um linke oder grünen “Täter“ handelt, gelten auf einmal andere Maßstäbe: So darf der bayrische Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) anscheinend als „Volldepp“ bezeichnen, ohne dass die Staatsanwaltschaft daraufhin von sich aus ermittelt. Das ergibt sich aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Schriftliche Anfrage des parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Landtagsfraktion, Christoph Maier.
Schuberl hatte Söder im Oktober 2025 auf Instagram so genannt. Maier erkundigte sich, ob deswegen ein Strafverfahren nach § 188 StGB wegen einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung eingeleitet wurde. Das Ministerium teilte am 23. September 2026 mit, die Staatsanwaltschaft Passau habe erst aufgrund der Anfrage geprüft, ob überhaupt ein Anfangsverdacht bestehe. Ein Ermittlungsverfahren wurde daraufhin nicht eingeleitet.
Untergrabung des Vertrauens in den Rechtsstaat
Liegt es vielleicht daran, dass Schubert selbst Politiker ist? Das dürfte bei der universellen Gültigkeit und Gleichheit vor dem Gesetz eigentlich nicht sein. Maier kritisiert daher eine willkürliche Anwendung des sogenannten Majestätsbeleidigungsparagrafen: „Offensichtlich wird er willkürlich angewandt. Wenn ein grüner Abgeordneter den Ministerpräsidenten beleidigt, wird die Staatsanwaltschaft erst auf Nachfrage tätig. Sie verneinte in diesem Fall jeglichen Anfangsverdacht.“ Diese Praxis untergrabe das Vertrauen in den Rechtsstaat und nähre den Verdacht, Paragraph 188 greife nur, wenn es politisch opportun erscheine. Es entstehe der Eindruck: „Die Kleinen hängt man, und die Grünen lässt man laufen.“
In einem Rechtsstaat dürfe nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Die AfD fordert daher die komplette Abschaffung der Sonderregel für Politiker. Eine Beleidigung eines Mandatsträgers sei nicht mehr und nicht weniger zu ahnden als die eines jeden Bürgers. Schuberl räumte später im Landtag ein, er habe sich bei Söder persönlich entschuldigt; so etwas dürfe “nicht passieren”. Im Altparteienkartell regelt man Misshelligkeiten auf dem kurzen Dienstweg untereinander… (TPL)






















