Sollte es im Dezember im ersten Anlauf doch nicht für Ulrich Siegmund klappen, gäbe es noch eine zweite Chance für ihn, endlich Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt zu werden.
Und diese Chance kommt direkt aus dem linken Lager:
Mehrere Staatsrechtler haben in den letzten Tagen öffentlich die Möglichkeit genannt, die Landtagswahl vom 6. September 2026 erfolgreich anzufechten.
Hintergrund ist der Vorwurf, die AfD habe ihren Wahlkampf in Sachsen-Anhalt weitgehend aus Fraktionsmitteln der Landtagsfraktion finanziert, unter anderem über landesweite „Bürgerdialoge“ der Fraktion. Nach dem Parteiengesetz dürfen Parteien keine Spenden von Fraktionen annehmen; auch Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei gelten als Spenden. Eine solche Vermischung von Fraktions- und Parteimitteln wäre demnach rechtswidrig.N-tv
Wer das sagt und wie sie es begründen
- Sophie Schönberger (Berlin, Expertin für Parteienrecht) sagte dem Spiegel, der Wahlkampf sei „Großteils aus Fraktionsmitteln finanziert“ worden. Das sei „offensichtlich rechtswidrig“ und könne dazu führen, dass die Wahl erfolgreich angefochten und wiederholt werden müsse. Sie verweist zugleich darauf, dass Gerichte vergleichbare Einwände früher teilweise mit dem Argument zurückgewiesen haben, der Verstoß habe das Ergebnis nicht beeinflusst.
- Fabian Michl (Freiburg) sieht in einer unzulässigen Wahlkampffinanzierung durch Fraktionen eine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien. Das sei ein Wahlfehler, der Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens sein könne.
- Christoph Möllers (Berlin) hält eine verdeckte Finanzierung ebenfalls für einen möglichen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb. Er betont aber die Schwierigkeit nachzuweisen, dass die Maßnahmen das Wahlergebnis tatsächlich beeinflusst haben, und bezeichnet eine Neuwahl als besonders schweren Eingriff.
Was daraus folgt
Eine Anfechtung ist rechtlich möglich: Jeder Wahlberechtigte kann Einspruch einlegen. Ob ein Gericht die Wahl für ungültig erklärt, hängt nicht nur vom Rechtsverstoß ab, sondern auch davon, ob dieser mandatsrelevant war – also das Ergebnis wesentlich beeinflusst haben könnte. Das ist bislang eine Einschätzung einzelner Experten, keine gerichtliche Feststellung. (Quelle: GROK)
Das ist natürlich völlig lächerlich – weil man weiß, dass sämtliche Landes- und Bundesregierungen, ihre Vorfeldorganisationen und die ihnen unterstehenden Medien mit Steuergeldern Werbung GEGEN die AfD machen.
So zum Beispiel:

Oder dieses komische „Taktisch wählen“, was den Grünen ja über die 5-Prozent-Hürde heben sollte.
Aber sollen sie ruhig die Wahl anfechten. Ulrich fehlen noch ein paar wenige Stimmen, um endlich den lang ersehnten (und logischerweise von den Linken so gefürchteten) Politikwechsel herbei zu führen.
Bei einer Neuwahl würde Ulrich dann wohl die absolute Mehrheit erringen – weil die Bürger einfach die Schnauze voll haben von diesem linken und anti-demokratischen Schmierentheater.
Also werden die Linken die Finger davon lassen und lieber weiter damit drohen, Sachsen-Anhalt Gelder zu streichen, sollte die AfD hier das Ruder in die Hand nehmen.
Doch für diesen Fall gibt es ja noch Elon Musk, der aus Sachsen-Anhalt dann zum Verdruss der Linken ein neu erblühtes Bundesland machen wird.
Abschließend noch eine Einschätzung von Hans-Georg Maaßen:
Wenn schon der Verdacht einer unzulässigen Wahlkampffinanzierung von rund 25.000 Euro genügen soll, um über die Ungültigkeit einer ganzen Landtagswahl zu diskutieren, wird es historisch interessant.
Bei diesem Maßstab müsste man sich auch sämtliche Wahlen zwischen 1983 und 1999 noch einmal vornehmen: Die CDU verfügte über schwarze Konten, verschwieg Millionenvermögen und führte Gelder am offiziellen Rechenschaftssystem vorbei. Allein beim hessischen Landesverband ging es um mehr als 20 Millionen DM.
Merkwürdig, dass damals niemand auf die Idee kam, deshalb Wahlergebnisse nachträglich kassieren zu wollen.
Vielleicht sollte im Wahlrecht dasselbe Recht für alle gelten – unabhängig davon, wer eine Wahl gewinnt.






















