Winfried Stöcker (Bild: shutterstock.com)
Winfried Stöcker (Bild: shutterstock.com)

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Stöcker ein

Der Lübecker Mediziner und Professor Winfried Stöcker entwickelte einen Corona-Imfpstoff jenseits von Biontech, Pfizer und Co. Daraufhin fiel das Corona-Regime in Gestalt der Generalstaatsanwaltschaft wegen heimlicher Impfaktionen über den Unternehmer her. Nun wurde das Verfahren gegen Stöcker wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Professor Winfried Stöcker zeigte sich als ein Held im staatlich inszenierten Impfstoff-Desaster. Dem Labormediziner und Unternehmer gelang es ihm vergangenen Jahr in einem einfachen Verfahren einen Antigen-Wirkstoff gegen Covid-19 zu entwickeln, dessen Wirkung selbst renommierte Virologen bestätigen. Laut Angaben des Magazins Der Spiegel ergaben Neutralisationstests des Virologen Hendrik Streeck ein positives Ergebnis. Sie sollen gemäß Streeck recht hohe IgG/IgA-Antworten und eine unerwartet starke Reduktion im Plaque-Assay gezeigt haben.

Stöcker probierte den Impfstoff zunächst an sich selbst, seiner Familie und den Mitarbeitern aus. Den Impfstoff verimpfte er an Freiwillige. Die Bauanleitung für sein Antigen stellte er im Internet zur Verfügung. Im September 2020 meldete Stöcker dem Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), Klaus Cichutek, er und vier andere Probanden hätten Antikörper entwickelt.

Doch statt Lob und Unterstützung reagierte das Corona-Regime daraufhin mit seiner ganzen Härte und schlug gegen Stöcker mit einer Strafanzeige der Lübecker Staatsanwaltschaft, die unter anderem das Paul-Ehrlich-Institut forcierte wurde, los. Der Vorwurf: “Unerlaubter Verabreichung eines nicht zugelassenen Impfstoffes“.

Am 27. November 2021 dann beendeten Polizei und Ordnungsamt am Flughafen Lübeck, dessen Eigentümer Stöcker ist, eine angeblich „unzulässige Impfaktion mit großem Andrang“. Polizei und Staatsanwaltschaft leiteten Ermittlungen gegen zwei Ärzte im Ruhestand, den Geschäftsführer des Flughafens und Stöcker wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ein. Wenige Tage nach der Impfaktion sagte Stöcker in einem Interview auf eine Frage zum Impfstopp durch die Staatsanwaltschaft und zu weiteren behördlichen Reaktionen: „Na, ja, der Staat ist zu Manchem in der Lage, das war in der NS-Zeit ja auch schon so.“

Jetzt hat die Generalstaatsanwaltschaft eine Entscheidung getroffen. Die Vorwürfe gegen den Lübecker Unternehmer und Labormediziner Stöcker seien zu geringfügig oder träfen nicht zu, so die Strafbehörde laut der Sächsischen Zeitung, die diese Meldung hinter der Bezahlschranke hält. Andere Mainstreammedien schweigen über die Einstellung des Verfahrens.

Der Umgang mit Stöcker, der bereits 2015 Merkels Einladung an die islamisch und afrikanische Welt scharf kritisierte, ist typisch für das Corona-System Merkel. Mutige Wissenschaftler bleiben außen vor, nur wer der Kanzlerin und vermutlich auch der Pharma-Lobby nach dem Mund redet, darf sich äußern. Dass man einem Professor Stöcker, der ohne Gewinnerzielungsabsicht mit eigenen Mitteln ein in Fachkreisen unbestritten wirksames Antigen entwickelt, das Leben zur Hölle macht, passt in das Tun dieses Regimes. (SB)

 

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