Clanangehörige in Berlin vor der gewohnt zurückhaltenden Polizei (Symbolbild:Imago/Wagner)

Paralleljustiz mit Clan-Friedensrichtern: In NRW herrschen Stammesgesetze

Kriminelle arabische Clans begehen in Deutschland nicht nur nach Belieben Verbrechen, sie haben sich auch schon lange eine eigene Paralleljustiz geschaffen, mit der sie den deutschen Rechtsstaat systematisch aushöhlen. Schlüsselfiguren sind dabei sogenannte Friedensrichter,  die die Fehden innerhalb der Clan am deutschen Staat vorbei beilegen. Als es am Wochenende in Essen zu einer Massenschlägerei mit mehreren Hundert Beteiligten sowie zu Folgeauseinandersetzungen kam, nachdem ein Streit zwischen zwei arabischen Großfamilien eskaliert war – die Polizei musste 40 Streifenwagen aufbieten, um dem Treiben einigermaßen Herr zu werden -, war die anschließende “Waffenruhe” nicht das Ergebnis rechtsstaatlicher Interventionen, sondern vor allem das Werk ebendieser “Friedensrichter”.

Diese sind – ganz im Sinne der fest etablierten parallelgesellschaftlichen Strukturen in Deutschland, die weder das staatliche Gewaltmonopol noch die Justiz anerkennen -, mit ihren Kenntnissen sowohl der familiären kulturellen Zusammenhänge und islamischen Rechtsgrundsätzen oft bereits seit vielen Jahren am Werk, um Stammesfehden zu schlichten.

“Hört auf Fitna zu machen”

Über Instagram teilte einer der Köpfe der Ausschreitungen vom Wochenende – übrigens unter dem bezeichneten Aliasnamen „Arroganter Pate“ – mit, es habe sich bei dem Streit um ein „großes Missverständnis“ gehandelt. Nun habe man aber „alles geklärt wie echte Männer“, verbunden mit der Bitte: „Hört auf Fitna zu machen“. Fitna bedeutet soviel wie Stress. “Alles geklärt” ist hier eine Chiffre nicht etwa für eine subsidiäre Konfliktlösung auf Ebene der Beteiligten selbst (wäre ein Ausgleich auf dieses Basis möglich gewesen, dann wäre er von den Familienoberhäuptern ja vor Einsetzen der gewaltsamen Eskalation gesucht worden!), sondern für die Entscheidung einer von beiden Konfliktparteien angerufenen Respektsperson, eines “Ältesten” oder eben muslimischen “Friedensrichters”.

Die Schuldigen entgehen so der deutschen Justiz; denn wenn es den Behörden gelingt, Verdächtige vor Gericht zu stellen, platzt oft das Verfahren, weil Zeugen sich plötzlich an nichts mehr erinnern können. Der Ehrenkodex sieht nämlich, sobald der Fall “friedensrichterlich” entschieden ist, strikte Verschwiegenheit auf beiden früheren Kontrahentenseiten vor.  Der Essener Oberstaatsanwalt Peter Gehrig berichtet resigniert: „In den Verfahren wird dann plötzlich pauschal behauptet, man hätte die Sache ‘untereinander geklärt’. Wir haben dann häufig den Verdacht, dass die Rücknahme der Aussage durch eine Drucksituation zustande gekommen ist. Wir bekommen dann Sätze zu hören wie: ,Ich kann mich nicht mehr erinnern, das ist schon zu lange her, ich weiß nicht mehr, was da passiert ist. Objektiv stellen wir nur fest, dass Strafanträge zurückgenommen werden und Opfer und Zeugen nicht mehr zu Vernehmungen kommen oder die Sachverhalte dann bagatellisiert werden.“

Rückständige Kulturgepflogenheiten auf dem Vormarsch

Was genau bei den Friedensrichterverfahren abläuft, wissen die Ermittler nicht. Diese Rituale – die in den oft anarchischen,  von Krisen und Kriegen geschüttelten Herkunftsregionen der Clans sehr wohl ihren Sinn haben, weil es dort weder rechtsstaatliche Strukturen noch eine funktionieren öffentliche Ordnung gibt – kollidieren in einem aufgeklärten Rechtsstaat zwangsläufig mit den hiesigen Autoritäten; es bestehen Parallelen zu spätfeudalistischen Mafiastrukturen. All dies hätte die deutsche Politik freilich wissen können, bevor sie hunderttausendfach Menschen aus solchen rückständigen Kulturkreisen ins Land holte.

Jetzt ist es zu spät – und den zahn- wie wehrlosen deutschen Behörden bleibt nur noch die hilflose Beteuerung, dass man diese Art von stammesherrschaftlichem “Privatstrafrecht” nicht tolerieren werde – obwohl genau das der Fall ist. Ein Duisburger Oberstaatsanwalt erklärte zu den Zeugenbeeinflussungen: „Sie werden kontaktiert; nicht von den Beschuldigten, sondern von anderen aus dem Clan. Dabei werden die Zeugen zum Beispiel an bestimmten Orten aufgesucht. Ihnen wird damit gezeigt, dass sie unter Beobachtung des Clans stehen. Es muss nicht einmal eine direkte ausgesprochene Bedrohung sein. Es reicht aus, dem Zeugen zu zeigen, dass man sie im Blick hat, um sie einzuschüchtern.“ Auffällig sei, „dass die Kontaktaufnahme häufig erfolgt, nachdem die Verteidiger Akteneinsicht erhalten haben“, so der Oberstaatsanwalt weiter.

Totales Integrationsversagen

Der Rechts- und Islamwissenschaftler Martin Rohe bestätigt, dass eine derartige Paralleljustiz „in Nordrhein-Westfalen in nennenswertem, teils in erhebliche Umfang weit über bloße Einzelfälle hinaus“ existiere. Sie finde „besonders guten Nährboden in dicht mit-und nebeneinander lebenden, in sozial prekärer Lage befindlichen Milieus mit hoher Sozialkontrolle.“ Allerdings seien vergleichbare Strukturen auch bei Jesiden, Sinti und Roma, asiatischen Muslimen und Afrikanern weit verbreitet.

In solchen Milieus hat dann der ohnehin verachtete, weil allenfalls noch als Zahlmeister geduldete deutsche “Beutestaat” praktisch überhaupt keine Chance mehr, irgendwie noch mäßigend oder gestaltend Einfluss zu nehmen – geschweige denn: noch irgendeine Integrationsleistung zu vollbringen. Angesichts solcher und vieler anderer Zustände in diesem Land stellt sich die Frage, ob nicht auch einheimische Deutsche mittlerweile besser beraten wären, sich ein paralleles Rechtssystem mit eigenen Vertrauensleuten zu schaffen. Dies wäre tatsächlich schneller, billiger und würde inzwischen wohl auch zu mehr Gerechtigkeit führen. In diesem Fall allerdings träte dann sogleich der Verfassungsschutz auf den Plan – und schriee Zeter und Mordio wegen “Delegitimierung des Staates”… (DM)

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