Alles mit dabei (Symbolfoto: shutterstock.com/Von CarlosDavid)
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Sprachtipps: Wie Polizisten zukünftig diskriminierungsfrei “Flüchtlinge” und Transen anzusprechen haben

Um jegliches Sprachverbrechen zukünftig zu vermeiden, bekommt die Berliner Polizei nun von der Beauftragten für Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit einen Leitfaden an die Hand, um im Umgang mit Flüchtlingen, Transen oder Behinderten die korrekten, diskriminierungsfreien Wörter zu verwenden.

Es bestehe mitunter „Unsicherheiten“, welche Begriffe und Formulierungen angemessen sind. Wer als Beamter diskriminierungssensibel sprechen und schreiben möchte, sollte eine Sprache wählen, „die nicht von der Mehrheitsbevölkerung vorgegeben wird, sondern von den Betroffenen selbst“, heißt es im Vorwort der 29-seitigen „Empfehlungen für einen diskriminierungssensiblen Sprachgebrauch“. Erstellt wurde der Leitfaden im Landeskriminalamt (LKA) von der Beauftragten für Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.

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Bild: Screenshot

Dem Beamten wird dort nahegelegt, dass er beispielhaft zukünftig “Flüchtlinge” nicht mehr sagen sollte. „Alternativ können Begriffe wie geflüchtete, schutzsuchende oder geschützte Personen verwendet werden, noch besser: geflüchtete Menschen, schutzsuchende Menschen etc.“ Das Wort „Asylant“ sei zu stark „negativ konnotiert“. „Deutlicher sind die Bezeichnungen Asylsuchende bzw. asylsuchende Menschen oder Schutzsuchende.“

„Von der Nutzung anderer Begriffe wird klar abgeraten“, heißt es in der Unterlage. Auch von Wörtern wie geistig behindert, taubstumm, Kopftuchträgerin, Rasse oder auch Zwitter sollte der Wortschatz des zukünftigen diskriminierungsfreien Beamten gesäubert werden. Die Bezeichnung dunkelhäutig oder farbig geht ebenso zukünftig nicht mehr. Geraten wird, den Begriff “schwarze Person” zu verwenden.

“Bevorzugen Sie – um Antisemitismus zu vermeiden – den “hebräischen Begriff Shoa (auch Shoah, Schoa oder Schoah [anstatt Holocaust]), der für ‚Katastrophe’ steht”, so eine weitere “Empfehlung”.

Dem Polizeibeamten wird im Umgang mit „geschlechtlichen Identitäten“ der Rat gegeben: „Elementar ist es, aufmerksam zuzuhören und wahrzunehmen, wie sich die betreffende Person selbst bezeichnet. Diese Selbstbezeichnung sowie das selbstgewählte Pronomen sind in jedem Fall zu achten und nicht zu hinterfragen.“ Auf Wunsch sei bei diversen Personen „auf das Pronomen zu verzichten und eine neutrale Ansprache zu wählen (z. B. Guten Tag Max Mustermann).“ Eine fehlende oder falsche Ansprache – gerade für Opfer von Hasskriminalität – könne eine weitere Form der Diskriminierung darstellen, warnt das LKA. „Deshalb wird seitens LKA in diesem Kontext eine alle Geschlechter inkludierende Schreibweise mit Genderdoppelpunkt (z. B. Bürger:innen) empfohlen“.

Welche Strafen einem “unsensiblen” Beamten drohen, sollte er die “Ratschläge” der Beauftragten für Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nicht befolgen, ist dem 29-seitigen LKA-Pamphlet nicht zu entnehmen.  (SB)

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