Impfzentrum (Bild: shutterstock.com/Robert Kneschke)

Erstmals Klage gegen bayerischen Freistaat wegen Impfschäden durch mangelnde Aufklärung

Zwei Frauen aus Bayern erlitten durch den Corona-Impfterror massive Impfschäden. Nun reichen die Anwälte der beiden Opfer am Donnerstag Klage ein. Jedoch nicht gegen die Impfstoffhersteller, sondern erstmals gegen den von Corona-Fürst Markus Söder regierten Freistaat.

An tausenden Menschen wurden aufgrund des durch Markus Söder initiierten Corona-Impfterrors in bayerischen Impfzentren täglich die RMNA-Impfplörre verimpft. Wurden sie auch auf mögliche Nebenwirkungen der Impfung hingewiesen? Mit dieser Frage müssen sich ab heute zwei Gerichte in Bayern beschäftigen: Das Landgericht Amberg und das Landgericht Memmingen. Eine Anwaltskanzlei aus Würzburg, die zwei Frauen mit möglichen Impfschäden vertritt, hat nun Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht.

Eine Klägerin: Das  38-jährige Impfopfer aus der Oberpfalz. Die Büroangestellte ließ sich, wie der öffentlich-rechtliche BR berichtet, laut Informationen der Anwaltskanzlei im Juni 2021 in einem medizinischen Gesundheitszentrum in Regenstauf mit Biontech impfen. Nach Angaben der Frau erfolgte dabei keine ordnungsgemäße Aufklärung über die Risiken. Kurz darauf habe sie ein Ekzem an der rechten Hand bekommen, das jetzt, fast zwei Jahre nach der Corona-Impfung, noch immer nicht abgeheilt sei und sich auch nicht mit herkömmlichen Mitteln therapieren lasse. Als Rechtshänderin sei sie durch den Schaden nun stark eingeschränkt.

Die zweiten Klägerin, eine 42-jährige, ehemalige Kinderpflegerin, kann ihren Beruf wegen Erschöpfungssymptomen, Glieder- und Muskelschmerzen sowie wegen eines Gesichtsausschlags nicht mehr ausüben. Da die Frau die Symptome zunächst nicht auf die Impfung zurückführte, ließ sie sich in einem Impfzentrum in Kaufbeuren und dann in Wörishofen noch ein zweites und drittes Mal impfen. Nach der dritten Impfung seien die Symptome noch immer schlimmer geworden, so die Klägerin gegenüber dem BR, der zu Corona-Hochzeit bei der Impfung mittrommelte, nun aber offensichtlich die Corona-Impfverbrechen  für sich entdeckt hat. Hinzu sei dann auch noch der Gesichtsausschlag gekommen. Dass es sich dabei um mögliche Impfnebenwirkungen handeln könnte, darauf sei sie erst einmal gar nicht gekommen. Erst ihre Heilpraktikerin habe sie darauf aufmerksam gemacht, so das Impfopfer.

Bei diesen beiden Fällen – anders als bei den mehr als 180 Zivilklagen wegen Schäden durch Corona-Impfungen, die aktuell bei deutschen Gerichten auf Halde liegen – richtet sich die Klage jedoch nicht gegen die Impfstoff-Hersteller, sondern gegen den von Corona-Einpeitscher Markus Söder regierten Freistaat Bayern.

Die Klägerinnen machen geltend, dass ihre Erkrankungen und Schäden eine direkte Folge der Impfungen gegen das SARS-Cov-2 Virus waren. Allerdings ließen sie sich die Impfdosis nicht in einer Arztpraxis, sondern in einem Impfzentrum geben. Diese Impfzentren wurden von den Kommunen und Landkreisen, aber im Auftrag des Freistaats Bayern betrieben. Die Ärzte in den Impfzentren wurden von allen Ansprüchen Dritter freigestellt, dafür übernahm der Staat – sprich der Steuerzahler – die Verantwortung. Nach diesem sogenannten Staatshaftungsrecht müsste der Freistaat Bayern – also der Steuerzahler – für eventuelle Schäden und unerwünschten Folgen haften.

Laut der Anwaltskanzlei stützte sich die Klage mit einem Streitwert von 157.000 Euro darauf, dass bei jeder Impfung ausführlich mündlich aufgeklärt werden müsse. Eine ordnungsgemäße Aufklärung, wie sie auch für die Corona-Schutzimfpung vorgesehen war, sei vor der Impfung in den beiden Fällen nicht erfolgt, so die Kanzlei. (SB)

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