Neulich auf der Arbeit Foto: veres szilard/Shutterstock

Justizministerium: Hunderte Mitarbeiter ohne ermittelbare Aufgabe

Das Bundesjustizministerium weiß nicht, was seine 357 verbeamteten Juristen größtenteils so machen. Das jedenfalls ist die Auskunft des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag.

Von P.I.NEWS

Die hatte beobachtet, dass bislang nur wenige Gesetzentwürfe das Haus von Justizminister Marco Buschmann (FDP) verlassen haben. Das Ausarbeiten von Gesetzentwürfen ist eigentlich eine der Hauptaufgaben des Justizressorts.

Seit den Bundestagswahlen im September 2021 bis Anfang April 2023 wurden aber erst 12 Gesetzentwürfe aus dem Justizministerium in den Bundestag eingebracht. Zum Vergleich: In der Wahlperiode zuvor waren es zum gleichen Zeitpunkt schon deutlich mehr als 30 Gesetzentwürfe.

Nicht dass man die Regierungstätigkeit vermissen würde. Je weniger Gesetze die Regierung macht, desto weniger Schaden richtet sie an. Die AfD-Fraktion wollte aber wissen, was die 357 hochqualifizierten Juristen des Ministeriums in gut eineinhalb Jahren eigentlich gemacht haben.

Die Antwort: Nur bei drei Juristen kann die Regierung sagen, mit welcher Aufgabe sie überwiegend betraut waren. In allen anderen Fällen lautet die Antwort, dass keine Auskunft erteilt werden kann, weil der Einsatz der beschäftigten Juristen statistisch nicht erfasst wird oder aus anderen Gründen „nicht verlässlich ermittelbar“ ist (BT-Drs. 20/6297).

Vielleicht wollte das Ministerium mit dieser Antwort nur verhindern, dass die Zahl der unterbeschäftigten Mitarbeiter genau ermittelt werden kann. Aber mal angenommen, die Antwort stimmt:

Zieht man von den 357 Ministeriums-Juristen die drei Juristen ab, die laut Auskunft mit anderen Aufgaben betraut waren, und geht man sicherheitshalber davon aus, dass vom Rest nur die Hälfte tatsächlich die Aufgabe hatte, Gesetzentwürfe zu verfassen, hätten rund 175 hochqualifizierte Juristen im Ministerium mehr als eineinhalb Jahre benötigt, um ganze 12 Entwürfe in den Bundestag zu bringen.

Das bedeutet: Jeder Beamte hätte pro Monat knapp 60 Wörter zu den Gesetzentwürfen beigesteuert – das macht weniger als drei Wörter pro Arbeitstag. Das muss man sich bei anteiligen Kosten für das beamtete Personal von rund 36 Millionen Euro erst mal leisten können.