Während die wahren Schuldigen des “Pandemie”-Verbrechens weiter in Amt und Würden sind, urteilt der Post-Corona-Staat seine Gegner mit einer Konsequenz und Härte ab, wie man sie in keinem anderen Bereich antrifft. Anders als Klimaextremisten oder Mörder und Vergewaltiger mit Migrationshintergrund, die oft mit Witzstrafen davonkommen (sofern sie überhaupt verurteilt werden), müssen hingegen Ärzte, die ihrem Gewissen und dem hippokratischen Eid folgten und sich somit weigerten, sich dem verbrecherischen Corona-Regime zu beugen, nach wie vormit langen Haft-, hohen Geldstrafen und der öffentlichen Vernichtung ihrer Reputation rechnen.
Nun traf es ein Ärzte-Ehepaar, das am Freitag vom Amtsgericht im bayerischen Schwandorf wegen falscher Befreiungen von der Masken- und Masernimpfpflicht in 41 Fällen aus den Jahren 2019 und 2020 zu Haftstrafen verurteilt wurde. In 19 weiteren Fällen wurde das Paar freigesprochen, da nicht nachgewiesen wurde, dass die Maskenatteste auch zur Vorlage bei Behörden oder Schulen gedacht waren. Der Mann erhielt zwei Jahre und vier Monate, die Frau ein Jahr und zehn Monate. Beide Haftstrafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt, obwohl dies bei einer Dauer von unter zwei Jahren üblich ist. Beide dürfen zudem drei Jahre lang keine Maskenpflicht- und Impfpflicht-Befreiungen ausstellen.
“Attestverbrechen” werden drakonisch geahndet
Die Vorsitzende Richterin erklärte in der Urteilsbegründung, die Befreiungen seien lebenslang und für sämtliche Impfstoffe ausgestellt worden. So ein Attest könne und dürfe es nicht geben. Schwer wiege einerseits der Umfang der Taten und andererseits auch der Vertrauensverlust in die Ärzteschaft, der vom Fall ausgehen könne, führte sie weiter aus. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert. Sämtliche Patienten seien gründlich untersucht worden, wobei ausgiebige Gespräche stattgefunden hätten. Es habe kein einziges Attest gegeben, das nicht vertretbar gewesen wäre. Das Ärzte-Ehepaar habe keine „Attestbeurkundungs-Maschinerie“ betrieben. Zudem habe es auch Fälle gegeben, in denen trotz Wunsch der Patienten keine Atteste ausgestellt worden seien.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, die Verteidiger kündigten das Einlege von Rechtsmitteln an. Unabhängig davon, wie man das Handeln des Ärztepaares beurteilt, scheint das Urteil doch mehr als unverhältnismäßig, wenn man die sonstige Praxis deutscher Gerichte zugrunde legt. Mit der Befreiung von Kindern von der unsäglichen Maskenpflicht, die völlig sinnlos und schädlich war, haben sie mehr für deren Gesundheit getan, als wenn sie den politischen Vorgaben gefolgt wären, die nun offenbar als Maßstab für Ärzte gelten sollen, denen die Einschätzung der Bedürfnisse ihrer Patienten aus der Hand genommen wird. (TPL)