Bundestag (Bild: shutterstock.com/shirmanov aleksey)
Bundestag (Bild: shutterstock.com/shirmanov aleksey)

Parteienmästungsgesetz: Bundestag hebt Obergrenze für Parteienfinanzierung erneut an

Quasi als Weihnachtsgeschenk an sich selbst gönnen sich auch die Parteien eine wohltätige Spende. Die im Bundestag vertretenen Parteien – mit einer Ausnahme – haben am Freitag der Erhöhung der Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung zugestimmt.

Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit dem gemeinsamen Entwurf von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP kurz vor Weihnachten ein Gesetz verabschiedet, das eine Erhöhung der staatlichen Zuwendungen an die Parteien vorsieht. 541 Abgeordnete votierten am Freitag nach Angaben von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki dafür. 69 Parlamentarier waren demnach dagegen, zwei Abgeordnete enthielten sich. Einzig die AfD stellte sich in der abschließenden Debatte gegen die Reform des “Parteienmästungsgesetzes”.

„Die staatliche Teilfinanzierung, die den Parteien für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben zusteht“, werde aufgrund einer „geänderten Wirklichkeit nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf gerecht“, hieß es im Antrag der Altparteien zur Begründung.

Künftig soll die Obergrenze pro Jahr rund 184,8 Millionen Euro betragen. Die Entscheidung gilt zudem auch noch rückwirkend bis zum Jahr 2018. In einer normalen vierjährigen Wahlperiode summiert sich der Betrag damit auf satte 740 Millionen Euro. Der „finanzielle Mehrbedarf“ ergebe sich insbesondere aus den Kosten für Internetauftritte, den Kampf gegen Fake News und Hackerangriffe, für Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit, Social Media und andere neue Kommunikationskanäle.

Ursprünglich wollten sich die Altparteien noch eine höhere Summe einverleiben. Im Januar kassierte jedoch das Bundesverfassungsgericht die von der Großen Koalition 2018 beschlossene Anhebung der Parteienfinanzierung. Die Erhöhung der Obergrenze um 25 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro verstoße nach Ansicht von Karlsruhe „gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien“. Die Koalition aus Union und SPD habe „nicht ausreichend dargelegt“, warum eine Anhebung der Obergrenze erforderlich sei. Damit gaben die Richter damals einer Klage der Bundestagsfraktionen von FDP, Grünen und der Linkspartei statt.

(SB)

 

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