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Millionen Muslime außer Rand und Band: Israels Soldaten nennen Bomben-Suchhund „Aisha“

Man kann unschuldigen Opfern die Köpfe abhacken. Babys in Mikrowellen stecken, Frauen zu Tode vergewaltigen und verstümmeln. Wenn aber Israels Soldaten einen Bomben-Suchhund „Aisha“ nennen, dass ist Schicht im islamischen Schacht und Millionen Muslime drehen durch.

Ein, in den sozialen Medien veröffentlichtes Video zeigt eine Hündin der israelischen Armee, wie sie einen Sprengsatz erkennt und israelische Soldaten im Gazastreifen rettet. Das wunderbare Tier hört auf den schönen Namen “Aisha”.

Und genau das löst in den sozialen Medien einen Sturm der Entrüstung unter Millionen von Muslimen aus. Während der muslimische Erregungssturm ausblieb, als die Glaubensbrüder der islamischen Mörderbande Hamas Israelis die Köpfe abhackten, Babys in Mikrowellen steckten, Frauen zu Tode vergewaltigten und verstümmelten, ist jetzt Schicht im islamischen Schacht.

In den sozialen Netzwerken ist das islamische Gejammer und die Wut groß: “In einer großen Provokation der Gefühle der Muslime durch die zionistische Armee wurde einer der abgerichteten Hunde, die im Gazastreifen freigelassen wurden, auf den Namen Aisha getauft, ein verachtenswerter und unverhohlener Angriff der Besatzungsarmee auf die Mutter aller Muslime, Frau Aisha”, heißt es unter anderem auf X.

Der Grund für die islamische Aufregung dürfte darin begründet sein, dass die kleine Lieblingsfrau ihres Superpropheten Mohammed auch Aisha hieß. Aisha bint Abi Bakr war die dritte und jüngste der zehn Ehefrauen des Wüstenpropheten. Der Vorbild aller Muslime ehelichte das Mädchen im Alter von 6 Jahren und vollzog die Ehe, als das Kind gerade einmal 9 Jahre alt war. Den, laut Überlieferung damals 56-jährigen Mohammed jedoch der Pädophilie oder des Kindesmissbrauchs zu bezichtigen, das wiederum wurde 2011 einer Österreicherin zum Verhängnis. Sie wurde von einem Wiener Gericht wegen der “Herabwürdigung religiöser Lehren” zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt. Die Verurteilung der Frau verletze nicht die, in der Menschenrechtskonvention festgelegte Meinungsfreiheit, entschied dann noch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof, nachdem die Frau dort versuchte, sich gegen den Wahnsinn zu wehren.

(SB)

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