Wenn Sie die Umstände “afghanischer Vergewaltiger” und “Urlaub” nicht zusammen bekommen, dann sind sie entweder rechtsextrem oder Sie befinden sich im Irrenhaus Deutschland – oder beides: Ein afghanischer Vergewaltiger kommt nach zwei Monaten Urlaub nicht in den Maßregelvollzug zurück. Der Faeser-Gast wurde nach weiteren zwei Monaten erst zur öffentlichen Fahndung ausgeschrieben.
Der nach Deutschland hereingeflüchtete Afghane Arasch-Ahmad K. wird im Oktober 2021 wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Nachdem sich der Vergewaltiger in Deutschland vor Gericht steht, wo jeder muslimische Gewaltimport mit Glacéhandschuh angefasst wird, muss er die Haftstrafe aber gar nicht absitzen. Weil der afghanischen Frauenschinder angeblich suchtkrank ist, ordnete das Amtsgericht die Unterbringung die forensischen Psychiatrie in Bad Ems in Nordhessen an.
Und um den Wahnsinn so richtig rund zu machen: Keine zwei Jahre nach dem lächerlichen Urteilsspruch bekommt Mr. Arasch-Ahmad K. einen Dauerurlaub genehmigt, mit der Begründung, er habe bei seiner psychiatrischen Behandlung, bezahlt vom deutschen Steuerzahler, so gute Fortschritte erzielt.
So sicher wie das Allahu-Akbar in der Mosche, kam der arme, suchtkranke Faeser-Gast jedoch von seiner Urlaubsreise nicht in die Suchtklinik zurück, wo er sich am 25.10.2023 hätte einfinden müssen.
Seither war der Vergewaltiger verschwunden. Drei Monate später fehlte von dem afghanischen Straftäter immer noch jede Spur, weswegen die Behörden doch dann endlich nach ihm fahnden. Aber keine Sorge! Um es mit Habeck´schen Worten zu formulieren: Der afghanische Vergewaltiger war nicht weg. Der afghanische war halt einfach nicht da, wo er sein sollte. Das ist er immer noch nicht!
Zwar konnte der afghanische Vergewaltiger laut Bild-Zeitung am vergangenen Freitagabend in seiner Marburger Wohnung festgenommen werden. Jedoch geschah und geschieht nicht das, was immer mehr Bürger nicht nur für eine gute Idee halten, sondern schlicht einfordern: Solche Gestalten via Remigration – wie es die AfD fordert außer Landes zu schaffen und seine Genossen – wie es unser aller Bundeskanzler Olaf Scholz fordert – konsequente abschieben. Und das schnell!
(SB)