Importierte rohe Gewalt: Alltagsphänomen in Deutschland (Symbolbild: shutterstock.com/Von Sayan Puangkham

Klinikchef von Jung-Migranten zusammengeschlagen und ausgeraubt: Wann wacht dieses Land endlich auf?

Ein grausamer Überfall in Chemnitz hat wieder einmal das Ausmaß der Migrantengewalt in Deutschland und das völlig unzureichende Jugendstrafrecht entlarvt. Am Donnerstagmorgen wurde Dr. Michael Fröhner, der Ärztliche Direktor der Zeisigwaldkliniken Bethanien, von einem 13-jährigen Syrer und einen 15-jährigen Iraner überfallen und so schwer verletzt, dass er notoperiert werden musste und vorerst arbeitsunfähig ist. Die beiden Jugendlichen, die, -natürlich- bereits polizeibekannt waren, hatten Geld von ihm gefordert, ihn zu Boden gerissen, brutal auf ihn eingetreten, sein Geld geraubt und waren dann geflohen. Kurz zuvor hatten sie einen Mann in einem Parkhaus überfallen und ihn eine Treppe heruntergestoßen, nachdem er sich geweigert hatte, das verlangte Geld herauszugeben.

Der 13-jährige Syrer gilt als Hauptverdächtiger. Allerdings muss er keine ernsthaften Konsequenzen fürchten, da die Strafmündigkeit erst mit 14 Jahren beginnt und es daher keine gesetzliche Grundlage für eine Bestrafung gibt. Die Antwort des Staates besteht darin, das Familiengericht entscheiden zu lassen, ob der Jugendliche in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht wird. Das ist die mittlerweile fast schon obligatorische Reaktion auf Straftaten von Migranten. Wer nicht strafrechtlich verfolgt werden kann oder darf, weil die Migrantenkriminalität schnellstmöglich aus der Öffentlichkeit verschwinden soll, landet umgehend in der Psychiatrie.

Anders als bei Hanau: Psychiatrisierung statt Kriminalisierung

Auch beim türkischstämmigen Amokläufer an einem Wuppertaler Gymnasium vom Donnerstag scheint die Feststellung der Schuldunfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung nur noch Formsache zu sein. Beim vermeintlich „rassistischen“ Massenmörder von Hanau 2020, bei dem schon 2002 eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde, wird diese Tatsache jedoch völlig unterschlagen, um der Tat einen mehr als fragwürdigen rechtsradikalen Mantel überzuwerfen und sie skrupellos für den ewigen Kampf „gegen Rechts“ zu missbrauchen.

Dagegen wird bei migrantischen Tätern erst nach den jeweiligen Taten in aller Eile irgendeine psychische Krankheit festgestellt, um Fragen nach den kulturellen Prägungen und der extremen Gewaltbereitschaft schon bei Jugendlichen aus dem islamischen Kulturkreis zu vermeiden. Gerade diejenigen, die sonst überall „patriarchalische Strukturen“ und „toxische Männlichkeit“ sehen, verschließen hier die Augen, um weiter ihrer Multi-Kulti-Illusion frönen zu können. Der Chemnitzer Fall zeigt auch abermals, dass dringend eine Reform des Strafrechts erforderlich ist. Die Strafmündigkeitsrechte von 14 Jahren ist zu hoch angesetzt. Bereits im letzten Jahr wurde eine solche Debatte geführt, nachdem zwei 12-bzw. 13-jährige Mädchen eine 12-Jährige ermordet, die Tat akribisch geplant und sich zuvor auch zum Thema Strafmündigkeit informiert hatten. Wie üblich verlief das Ganze im Sande, nachdem die öffentliche Aufmerksamkeit verflogen war. Nun stellt die Frage sich umso dringlicher, und je länger die überfälligen Anpassungen an die Realität aufgeschoben werden, desto mehr Opfer wird es geben. (TPL)

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