Patrioten auf der Querdenken-Demo am 29. August. Foto: Paul Klemm

„Alles für Deutschland“ Ist es Hochverrat gegen Deutschland?

Es hat den Anschein, dass in Halle ganz Deutschland vor Gericht steht. Drei Wörter, die in jedem Land dieser Welt für das patriotische Bekenntnis stehen, sollen in Deutschland mit Gefängnis bedroht sein.

Von Robert Lopez

Das Verbrechen des Hochverrats ist im Strafgesetzbuch klar geregelt. § 81 StGB legt unmissverständlich fest: „Wer es unternimmt, durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

Nach dieser Legaldefinition könnten sich die Staatsanwälte, die den AfD-Politiker Björn Höcke wegen dessen Ausspruchs „Alles für Deutschland“ angeklagt haben, des Hochverrats schuldig gemacht haben. Denn im Fall einer existenziellen Bedrohung ist die Parole „Alles für Deutschland!“ ein möglicherweise überlebenswichtiger Appell, um alle Reserven des Landes zu mobilisieren. Wer das Aussprechen eines solchen Mottos daher mit staatlicher Gewalt bedroht, begeht vielleicht Hochverrat, da er durch diese Drohung mit Gewalt eine den Bestand der Bundesrepublik Deutschland potenziell beeinträchtigende Aktion unternimmt.

Ein patriotisches Bekenntnis seit über 200 Jahren

„Alles für Deutschland!“ war seit den Befreiungskriegen von 1813 bis 1815 das Leitmotiv für die deutsche Einigung und wurde dadurch auch zur Parole für die demokratische Revolution von 1848 unter dem Banner Schwarz-Rot-Gold. Hoffmann von Fallersleben hat diese Parole im Jahr 1841 im Deutschlandlied in die Zwillings-Formel „Deutschland über alles!“ transponiert.

Millionen von Deutschen haben unter diesem Leitmotiv ihr Leben für Deutschland geopfert und damit in größtmöglicher patriotischer Pflichterfüllung im wahrsten Sinne „Alles für Deutschland“ gegeben. Gemessen an dieser Kontinuität von mehr als 210 Jahren legitimer und sogar (über-)lebensnotwendiger patriotischer Nutzung ist die auf wenige Jahre beschränkte Mitverwendung dieses Motivs durch die SA komplett unerheblich.

Die Wendung „Alles für Deutschland“ steht auch sinnbildlich für den langen Weg Deutschlands zur Wiedervereinigung im Jahr 1990. Doch nicht nur das. Die inkriminierten drei Wörter fassen auch den Amtseid des Bundeskanzlers leitmotivisch zusammen: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren und Schaden von ihm wenden werde.“ Was hätten also Kanzler wie Helmut Schmidt oder Helmut Kohl, die ja tatsächlich noch für Deutschland gearbeitet haben, antworten müssen, wenn sie gefragt worden wären, wofür sie das alles machen? „Alles für Deutschland!“

Alles für Frankreich

Auch international ist der patriotische Slogan „Alles für …“ mit Bezug auf das jeweils eigene Land weit verbreitet. So hat der ehemalige französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy im Jahr 2016 eine erneute Kandidatur mit seinem Programm-Buch „Tout pour la France“ (Alles für Frankreich) angekündigt. https://www.europe1.fr/politique/tout-pour-la-france-ce-quon-trouve-dans-le-livre-de-nicolas-sarkozy-2827642  Man sagt also „Alles für Frankreich“, wenn man Präsident werden will, und man sagt „Alles für Deutschland“, wenn man ins Gefängnis gehen will.

Und in Spanien wird der Ausspruch „Alles für Spanien“ mit einem der entscheidenden Momente des wundersamen friedlichen Übergangs von der Diktatur zur Demokratie verbunden. Am 14. Mai 1977 machte Don Juan de Borbón seinen formalem Verzicht auf den spanischen Thron deutlich, als er sich vor seinem Sohn Juan Carlos verneigte und die historischen Worte ausrief: „Alles für Spanien! Es lebe Spanien! Es lebe der König!“

Strafbarkeit ist an den Haaren herbeigezogen

Die Behauptung einer Strafbarkeit erscheint auch in Deutschland an den Haaren herbeigezogen. Es gibt einen Infobrief der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags von 2021,  https://www.bundestag.de/resource/blob/869290/c8bd5f14ef172eb76e41484886611030/Das-strafbare-Verw-von-Kennzeichen-data.pdf der die Strafbarkeit schlichtweg behauptet und dafür nur auf ein einziges Urteil des OLG Hamm aus dem Jahr 2006 Bezug nimmt, http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2006/1_Ss_432_05urteil20060201.html in dem es vorrangig um vorsätzliche Körperverletzung ging.

Als einzige Begründung für die Strafbarkeit der Parole wird dort die erkennbar unzutreffende Behauptung angeführt, die Verwendung dieser Allerweltssentenz durch die SA sei „allgemein bekannt“. Das Gegenteil trifft zu. Diese patriotische Formel wird vielmehr – im Unterschied zu den gängigen und unverwechselbaren NS-Losungen wie „Sieg Heil“ oder „Heil Hitler“ – von der übergroßen Mehrheit der Deutschen gerade nicht dem NS-Regime oder gar spezifisch der SA zugeordnet. Schon dies spricht gegen eine Strafbarkeit.

Können Allerweltsformeln strafbar sein?

Man muss daher kein Jurist sein, um festzustellen: Die Verwendung einer Wortkombination, die in jedem Land dieser Welt als zulässige patriotische Formel wahrgenommen wird und die darüber hinaus immer und überall im Rahmen einer spontanen Unterhaltung gebildet werden könnte, kann niemals strafbar sein.

Dies gilt umso mehr, als vergleichbare Formulierungen mit sogar noch stärkerer patriotischer Assoziation mangels Verwendung durch eine NS-Organisation ohnehin zulässig sind: Immer für Deutschland! Alles für unser Land! Wir für Deutschland!

Man kann zur Verdeutlichung der Absurdität des Prozesses von Halle den dort derzeit verhandelten Sachverhalt auch in eine Frage kleiden: Angenommen, der Bund Deutscher Mädel (BDM) als Gliederung der Hitler-Jugend (HJ) hätte „Mutti ist die Beste!“ zu seiner Losung erkoren: Würde dann heute der Ausspruch dieses Satzes als „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ gemäß § 86a StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet?

Und müssten Kindergarten-Kinder bei Verwendung dieser „NS-Losung“ im Umfeld des Muttertages mit polizeilichen Gefährder-Ansprachen rechnen?

Oder würde man jedenfalls dann Straffreiheit gewähren, wenn diese Parole eindeutig zur Würdigung der Lebensleistung der ehemaligen Bundeskanzlerin benutzt wurde?

Gemeinsam alles für Deutschland geben

Auch der historisch interessierte Autor dieses Beitrags hat es vor der Anklage gegen Björn Höcke nicht für möglich gehalten, dass die Verwendung einer international gebräuchlichen patriotischen Losung in Deutschland mit Strafe bedroht sein soll. Jenseits einer überschaubaren Zahl besessener Nazi-Jäger war dies in Deutschland offensichtlich völlig unbekannt. Sonst gäbe es beispielsweise nicht seit beinahe 10 Jahren auf einer Seite des Deutschen Fußballbunds die Überschrift „Gemeinsam alles für Deutschland geben“, die einen Appell des Fußball-Weltmeisters Kevin Großkreutz zusammenfasst. https://www.dfb.de/news/detail/grosskreutz-appell-gemeinsam-alles-fuer-deutschland-geben-105275/

Gerade wegen ihrer auch in Deutschland seit jeher gebräuchlichen Verwendung bietet die Inkriminierung dieser weltweit genutzten Wortsentenz auch immer wieder Stoff für lächerliche Geschichten von angeblichen Nazi-Jägern, wie etwa im Fall eines Feuerwehrhauses in der brandenburgischen Provinz. https://www.tagesspiegel.de/berlin/ns-schriftzug-von-brandenburger-feuerwehrhaus-entfernt-4740196.html

Dabei ist gerade die Anbringung dieses Schriftzugs auf einem Feuerwehrhaus der beste Beleg dafür, dass die Parole „Alles für Deutschland“ selbst im NS-Staat keineswegs ein eindeutiges Erkennungszeichen der SA war, sondern dass die SA vielmehr eine seit jeher in Deutschland verwendete patriotische Losung mitgenutzt hat.

Der Feind für Links-Grün heißt: Deutschland

Erlaubt werden von der links-grünen Sprachpolizei also weiterhin Losungen wie: Alles für Russland! Oder: Alles für Palästina! Gerne auch: Alles für Links-Grün! Oder: Alles für Queer! Und im Hinblick auf den Länderfinanzausgleich ohnehin: Alles für Berlin!

Und wenn man an die Euro-Rettung denkt, war das Motto natürlich: Alles für Europa! Und links-grüne Entwicklungshilfe, die mit Millionen deutscher Steuergelder Radwege in Peru finanziert, steht selbstredend unter dem Motto: Alles für Welt!

Im Hinblick auf die unzähligen „Alles-für“-Kombinationen soll es in unserem links-grün heruntergewirtschafteten Land also nur ein einziges sprachliches Tabu geben: Deutschland. Der Prozess in Halle richtet sich daher nur gegen einen einzigen Gegner, den Links-Grün abgrundtief hasst: Deutschland.

In Bezug auf Deutschland sollen nur diejenigen drei Wörter erlaubt sein, mit denen sich die Ampel-Politik zusammenfassen lässt: Wahlweise „Nichts für Deutschland!“ oder „Alles gegen Deutschland!“

Links-Grün steht auch im Ausland für Deutschlands Selbstzerstörung

Im Ausland wundert man sich längst nicht mehr über den selbstmörderischen Kurs eines links-grün abgedrifteten Deutschlands in den wichtigsten Fragen nationalen Überlebens. Egal ob es sich um den Atom-Ausstieg inmitten der größten Energiekrise, um die Verwandlung in eine Messerstecher-Republik durch unkontrollierte Massen-Immigration, um die verstörende Tatenlosigkeit nach der Zerstörung der Nord-Stream-Versorgungsleitungen oder um die kalkulierte Vernichtung der heimischen Vorzeige-Industrien handelt: Wer die Formel „Alles für Deutschland“ unter Strafe stellt, dem ist jedes Mittel der Selbstzerstörung zuzutrauen.

Es bleibt dabei: In einem Staat mit erhaltenem Überlebenswillen, wie es die um ihr Überleben ringende Ukraine derzeit beispielhaft zeigt, würden der grüne Anzeigenerstatter und die anklagenden Staatsanwälte vom Generalstaatsanwalt wegen Hochverrats zur Rechenschaft gezogen.

Im Prozess vor dem Landgericht Halle wäre daher alles andere als ein Freispruch eine nationale Demütigung, die Deutschland endgültig zur internationalen Lachnummer machen würde. Sicher ist nur eines: Dieser Fall bringt erneut „Wasser auf die Mühlen“ der AfD. Spätestens dann, wenn die Bundesrepublik Deutschland deswegen wieder einmal vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgewatscht wird.

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