Zum Abschuss freigegeben: Die AfD (Foto: Collage)

Eilt: Wahlkampf hat juristische Ebene erreicht: AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden

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Wie zu erwarten, ist die mittlerweile “weisungsbedingte” Justiz den Vorgaben der linken Parteien gefolgt:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies am Montag eine Klage der AfD gegen die Einstufung zurück und bestätigte das Urteil aus der Vorinstanz.

Bereits in der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln im März 2022 eine entsprechende Entscheidung getroffen – die AfD war aber in Berufung gegangen. Insgesamt ging es vor dem OVG um drei Berufungsverfahren. Neben der Einstufung der AfD als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz sollte das Gericht auch über die Einstufung des sogenannten “Flügel” als Verdachtsfall und als “erwiesen extremistische Bestrebung” sowie über die Einstufung der Jungen Alternative (JA) als Verdachtsfall entscheiden. Alle Berufungsklagen wurden zurückgewiesen.

Eine Einstufung als Verdachtsfall für extremistische Bestrebungen ermöglicht dem Verfassungsschutz eine Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig – die Frage könnte dem Vernehmen nach ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig werden.

Die Reaktionen aus der linksextremen Seite der Republik sind entsprechend euphorisch:

Bundesinnenministerin Nancy Faser (SPD) sieht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz als Zeichen für eine “wehrhafte Demokratie”. Der Rechtsstaat habe Instrumente, “die unsere Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen”, sagte sie am Montag.

“Genau diese Instrumente werden auch eingesetzt – und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden.” Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe einen “klaren gesetzlichen Auftrag”, gegen Extremismus vorzugehen und die Demokratie zu schützen. “Dabei arbeitet es eigenständig.” Die Bewertung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall sei “sorgfältig begründet” worden und sei nun durch das OVG bereits in zweiter Instanz für rechtmäßig befunden worden. “Im Rechtsstaat entscheiden unabhängige Gerichte”, so Faeser.

Der Grünen-Innenpolitiker und Bundestagsfraktionsvize Konstantin von Notz begrüßte das Urteil ebenfalls. Er sagte dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”, dass es die Aufgabe des Bundesamts für Verfassungsschutz sei, die Verfassung “vor ihren Feinden” zu schützen. “Zweifelsohne gehört die AfD zu diesen Feinden unserer liberalen Demokratie. Dass sie beobachtet werden kann, ist insofern nur konsequent und Ausdruck der Wehrhaftigkeit unseres Rechtsstaats – gerade auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte.”

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge brachte unterdessen ein AfD-Verbot ins Spiel. “Die Möglichkeit, einen Antrag nach Art. 21 GG auf Prüfung der Verfassungskonformität einer Partei beim Bundesverfassungsgericht zu stellen, ist ein wesentlicher Bestandteil unserer wehrhaften Demokratie”, sagte sie am Montag. “Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben diese Möglichkeit im Lichte des Dritten Reiches geschaffen.” Nach dem Urteil sei für sie klar, dass man nun eine Vorab-Prüfung einleiten müsse, ob die nötigen Voraussetzungen vorliegen könnten.

Auch die Linken-Innenpolitikerin Martina Renner fordert nach dem Urteil des OVG, nun einen AfD-Verbotsantrag anzustoßen. Es sei Zeit, jetzt zu handeln und “in einem breiten Konsens” der Demokraten im Bundestag einen Verbotsantrag auf den Weg zu bringen, sagte Renner dem Nachrichtenportal T-Online. “Ein solcher Antrag ist die Selbstverteidigung der Demokratie gegen ihre Feinde.”

Das langsame Sterben der Demokratie hat eine neue Station erreicht. (Mit Material von dts)

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