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Verfassungsschutz darf bayerische AfD beobachten

München, 1. Juli 2024 – Das Landesamt für Verfassungsschutz Bayern darf die bayerische AfD als Verdachtsfall beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden.

Einen Teilerfolg kann die AfD Bayern jedoch erringen. Der Verfassungsschutz muss eine Pressemitteilung durch Innenminister Herrmann entschärfen, da die sich darin befindenden Aussagen nicht der Tatsache entsprechen. Ebenso hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die AfD Bayern weder antisemitisch noch queerfeindlich ist.

Stephan Protschka, Vorsitzender der AfD-Bayern, kommentierte das Urteil: „Diese Entscheidung stellt aus unserer Sicht eine Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit dar. Dieses Urteil werden wir genau analysieren und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um gegen diese Entscheidung vorzugehen. Wir werden uns weiterhin entschlossen für die Interessen unserer Wähler einsetzen und uns gegen jede Form der Diskriminierung wehren. Trotz dessen, dass wir heute vor dem Verwaltungsgericht München nur einen Teilerfolg erringen konnten, sehen wir auch zukünftig im Einsatz für die Rechte unserer Mitglieder und Wähler gestärkt. Wir werden nach wie vor den Dialog über die Zukunft unseres Landes aktiv gestalten und für eine transparente und faire politische Auseinandersetzung kämpfen.“

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