Eindeutiges Justizopfer: Björn Höcke (Foto: via dts Nachrichtenagentur)

Justizwillkür gegen Höcke: Der Rechtsstaat wird zur Farce

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Die politisch abhängige deutsche Justiz hat ihren Feldzug gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke mit einer weiteren Geldstrafe, diesmal in Höhe von 16.900 Euro für die Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“, fortgesetzt. Jan Stengel, der Vorsitzende Richter am Landgericht Halle, bewies bei seinem Urteil geradezu magische Kräfte. Bei Höcke stellte er nämlich eine „mimische Zustimmung“ dazu fest, dass sein Publikum bei einer Rede den von Höcke nur angedeuteten Spruch „Alles für Deutschland“ selbst vollenden solle. Dieser hatte ihn also nicht einmal vollständig ausgesprochen, aber deutsche Richter können Schuld inzwischen offenbar sogar im Gesicht von Angeklagten ablesen.

„Herr Höcke wartet einfach nicht und lotet aus: die Grenzen des Machbaren“, so Stengel. Dies passe zu vorherigen Aussagen Höckes, etwa für eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. Ein Blick quer durch Europa zeige, dass man verhindern müsse, „dass alte Symbole aus der NS-Zeit wieder salonfähig werden“, so Stengel weiter, der sein Urteil damit auch noch mit dezidiert politischen Absichten begründete, anstatt sich, wie es seine einzige Aufgabe wäre, auf die Wahrheitsfindung im konkreten Fall zu beschränken. Die Justiz beharrt also darauf, das Höcke gewusst haben muss, dass es sich bei „Alles für Deutschland“ um das Motto der Nazi-Schlägerbande SA gehandelt habe und er die Parole gerade deshalb ganz bewusst verwende. Höckes Bekenntnis, er sei sich des Hintergrundes des Spruchs nicht bewusst gewesen, lassen politisierte Richter nicht gelten.

Historikereinschätzung war dem Richter egal

Dass selbst Historiker wie der AfD-Gegner Rainer Zitelmann erklärten, den Bezug zur SA nicht gekannt zu haben und er dies auch von anderen Historikern, darunter sogar Experten für die Geschichte des Nationalsozialismus, bestätigt bekam, beeindruckt sie nicht – ebenso wenig wie die Tatsache, dass „Alles für Deutschland“ mindestens bis zu den Anfängen des 19. Jahrhunderts zurückreicht. Dem Gesinnungsrichter war das egal:  „Es spielt keine Rolle, dass es keiner wusste“, so Stengel wörtlich. Die Befragung weiterer Sachverständiger, etwa eines Historikers, hatte er abgelehnt. Die SA sei eine verfassungswidrige Organisation, daran bestehe kein Zweifel. Das Kennzeichen ergebe sich aus der Gravur auf dem Dolch. Gegen eine solch kafkaeske Prozessführung ist mit Vernunft und Fakten nicht mehr anzukommen.
Höckes Anwalt Ralf Hornemann sprach dann auch von einer „geradezu pathologischen Vergangenheitsbewältigung“ in Deutschland und warf der Staatsanwaltschaft „Verurteilungseifer“ vor.

Sein zweiter Verteidiger Florian Gempe bestritt einen gemeinschaftlichen Tatentschluss Höckes mit der Gruppe an Anhängern, die „Deutschland“ riefen. Die Handbewegungen Höckes seien „intuitiv und spontan“ als Teil einer freien Rede gewesen und nicht etwa eine gezielte Aufforderung. Doch das alles war natürlich in den Wind gesprochen. Anstatt nüchterner Sachabwägung und vernünftiger Einordnung, wird nach Gefühl geurteilt. Stengel sah Höcke quasi an der Nasenspitze an, was er angeblich bezweckte. So werden Schauprozesse geführt. Der Angeklagte hat keine Chance, das Urteil steht längst fest. Die Wähler in Thüringen werden dies bei der Landtagswahl am 01. September einzuschätzen wissen. (TPL)

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