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Sie wollen die Scharia! – Dann geben wir ihnen eben die Scharia

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Aus Kreisen unserer muslimischen Mitbürger und Gäste werden die Rufe nach  einem Wechsel zu der theokratischen Staatsform des Kalifats (welcher automatisch auch die Einführung der Rechtsordnung der Scharia zur Folge hätte) zusehends lauter und gebieterischer. Da  ja bekanntlich unser Eifer keine Grenzen kennt, wenn es darum geht, den Wünschen des genannten Bevölkerungs-Segments nachzukommen und dieses glücklich zu machen, sollten wir uns mit dieser Forderung ernsthaft befassen.

Von Quo usque tandem

 Allerdings wäre hierbei zu beachten, dass von Seiten derer „die schon länger hier leben“, kein erkennbarer Wunsch nach Scharia-Einführung besteht – diese vielmehr mit dem herkömmlichen Rechtssystem, mit all seinen Schwächen, durchaus zufrieden sind – weswegen der Anwendungsbereich der Scharia auf die Anhänger der Religion des Friedens (Selbst-Etikettierung der Anhänger des Islam) zu begrenzen wäre. Oder, um einen Satz aus dem Neuen Testament zu bemühen: Gebt dem Moslem, was des Moslems ist.

Dies würde zwar eine Abkehr vom im deutschen Grundgesetz verankerten Prinzip der Gleichbehandlung bedeuten. Aber, sehen wir doch den Tatsachen ins Auge: Im Zuge des seitens der  Altparteien seit Jahren gegen die AfD geführten (jeglichem Demokratieverständnis Hohn sprechenden) Vernichtungskampfes, ist das Gleichbehandlungs-Gebot bereits so oft verletzt worden, dass eine weitere Verletzung als reine Routine empfunden werden dürfte. (Ich denke in diesem Zusammenhang z. B. an das „Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung“, welches de facto der gesamten deutschen Beamtenschaft – immerhin einem nicht unbeträchtlichen Teil der Gesamtbevölkerung – die freie politische Meinungsäußerung unmöglich machen soll, den arbiträren Entzug von Waffen-Lizenzen von AfD-Mitgliedern, die systematische Blockade der AfD (einer gemäß demokratischen und parlamentarischen Grundsätzen konstituierten und agierenden Partei) in Bezug auf eine BT-Vizepräsidentschaft, die Stigmatisierung von AfD-Mitgliedern durch die beiden christlichen (!) Hauptkirchen, u. v. Ä. m.).

Wenn in den vorgenannten Bereichen das Gleichbehandlungs-Gebot in die Mülltonne verabschiedet werden kann – warum nicht auch im Zusammenhang mit denen, die die „Wohltaten“ der Scharia unbedingt haben wollen?

Auf Grund meines Gebrauchs des Begriffs „Wohltaten“ werden Sie, geschätzter Leser, bereits ahnen, dass auf die Befürworter der Scharia-Einführung vielleicht die eine oder andere Überraschung zukommen könnte: Um – nennen wir es „ortsspezifischen Gegebenheiten“ – Rechnung zu tragen, wird es nämlich unerlässlich sein, in die „deutsche“ Scharia-Variante einige – eben „ortsspezifische“ – Besonderheiten aufzunehmen. Da die Scharia kein kodifiziertes, sondern Gewohnheitsrecht ist, würde dem unter rein rechtlichen Gesichtspunkten nichts entgegen stehen.

 Lassen Sie uns eine Reihe dieser Besonderheiten näher betrachten:

Da wäre zunächst die Rubrik “Blasphemie”. Hier müsste, im Zuge der „ortsspezifischen“  Anpassung, eingefügt werden, dass die öffentliche Äußerung der Begriffe “Scheißdeutscher”, “Scheiß-Nazi”, „Kartoffelfresser“, “deutsche Schlampe” (plus einem weiteren, noch zu erstellenden Katalog einschlägiger Verbal-Injurien), mit Amputation der Zunge zu bestrafen ist.  Nicht mit glühenden Zangen oder auf ähnlich barbarische Weise – wir sind schließlich eine Kulturnation –  nein, mittels professioneller Chirurgie durch professionelle Mediziner.

Das gleiche Strafmaß wäre anzustreben für Fälle, in denen in den Räumen einer religiösen Einrichtung Hetz- und Hassreden gegen ein Land geführt, werden, welches dem Vortragenden immerhin persönlichen und sozialen Schutz sowie die infrastrukturellen Annehmlichkeiten eines modernen Gemeinwesens liefert.

Zu überlegen wäre ferner, ob die Aufforderung “fick disch”, als Anstachelung zur Unzucht, unter diese Rubrik und dieses Strafmaß einzuschließen ist. Es ist mir natürlich bewusst, dass man damit die Komunikations-Möglichkeiten gewisser Bevölkerungsteile drastisch einschränken würden.

Nötigung: Hier eröffnet sich ein weites Feld von Fallbeispielen, bei denen Messer und ähnliche Überzeugungs-Werkzeuge eine Rolle spielen. Aus Platzgründen will ich jedoch nicht ausufern, sondern mich auf die Situation beschränken, in der die Frage „Hassu Kinder?“ gegenüber einem Richter und/oder gegenüber Zeugen in einem Strafprozess geäußert wird. Strafmaß wie oben.

Vergewaltigung. Hier ist eigentlich nur die Umwandlung der Definition der Strafmethode in “Amputation des zur Straftatbegehung benutzten Instrumentariums” notwendig. Vollzugs-Modus: wie oben.

Körperverletzung. Als Sühne-Maßnahme (der Begriff “Sühne“ wird hier mit Absicht gebraucht, da bei der Scharia bekanntlich das Straf-Element den Vorrang vor dem Ansporn zur Besserung hat) wird bei dem Täter (den Tätern), unter Zuhilfenahme eines kompakten Objektes (z. B. eines Baseball-Schlägers), deckungsgleich der körperlich Zustand hergestellt, in welchem das Opfer als Folge der Tat verblieben ist. Ist das Opfer an den zugefügten Verletzungen gestorben – die Folgerung ist klar.

Im Fall mehrerer Täter (dem Normalfall) wird die Strafmaßname allen Beteiligten appliziert, auch wenn nicht zweifelsfrei festzustellen ist, wessen Fußtritt im Einzelnen das Gehirn, die Lunge oder das Rückgrat des Opfers beschädigt hat. Damit wird das Absurdum eliminiert, dass beispielsweise alle fünf an einem Körperverletzungsdelikt beteiligten Täter, aufgrund der juristischen Spitzfindigkeit der  fehlenden Zuordnungsmöglichkeit, straffrei ausgehen. Das anzuwendende Prinzip muss lauten: Niemand ist gezwungen, sich an einem Gruppenüberfall zu beteiligen, wer es trotzdem tut, ist dran.

Aktiver Vertrieb von unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Substanzen. Dem Täter werden die von ihm vertriebenen Produkte so lange appliziert, bis er sich in dem  gesundheitlichen Endstadium befindet, das bei seiner Kundschaft zu erwarten ist.

Frauenhandel/Zwingen zur Prostitution. Mit Rücksicht auf die Gebote des “Jugendschutzes im Zusammenhang mit Schrifttum“ möchte ich davon absehen, unter diesem Topos konkrete Vorschläge zum adäquaten Strafvollzugs-Modus zu machen, und überlasse dies der individuellen Vorstellungskraft des Lesers.

Betrug, insbesondere Erschleichung von Sozialleistungen. Amputation der hierzu benutzten Hand. Bei handschriftlicher Tatbegehung dürfte die Identifizierung des zu entfernenden Körperteils relativ einfach sein; bei Benutzung einer Tastatur wäre ein Losverfahren zu erwägen.

Sonstiges. Ein Strafvollzugs-Instrument, das sich als extrem wirksam empfiehlt, ist die sog. “Bastonade“, welche intensive Massage der Fußsohlen mittels eines Holzstocks oder eines Stücks  elastischen Gartenschlauchs beinhaltet. Diese, ursprünglich aus dem osmanischen Reich stammende Methode war in vergangenen Tagen im Nahen Osten und Nordafrika ein wichtiger Bestandteil der Justizpraxis (und wird  vermutlich dort, hinter verschlossenen Türen auch heute noch praktiziert). Die Aufnahme dieser Methode in den Vollzugs-Katalog hätte, neben dem Element der Effektivität, auch den Vorteil der Kultur-Spezifischkeit (Ursprungsregion: Naher Orient)

Last-but-not-least:

Ah, ehe ich es vergesse: Selbstverständlich muss eine Verurteilung unter dem Scharia-System automatisch die ersatzlose Streichung jeglicher deutscher Sozialleistungen auslösen.

Die bis hierher skizzierten Umsetzungs-Vorschläge sollten als “sine qua non” in Bezug auf alle ihre Teile verstanden werden. Wie bereits gesagt: Wenn schon Scharia, dann bitte richtig !

Willkommene Nebeneffekte:

Aus Platzgründen sehe ich davon ab, im Rahmen dieser Ausführungen auf – zweifelsohne ebenfalls begrüßenswerte – Kollateral-Effekte, wie Rückkehr der öffentlichen Sicherheit, Entlastung der staatlichen Ordnungskräfte, Entlastungen der öffentlichen Kassen durch signifikanten Abbau der Kosten im Bereich des sog. “geschlossenen Strafvollzugs“,  einzugehen.

Nicht zu unterschätzen dürfte auch die spürbare Verringerung des sog „Pullfaktors“ in Bezug auf Migration nach Deutschland sowie die hiermit verbundene Entlastung des bundesdeutschen Sozialhaushaltes sein.

Fazit des Vorstehenden: Lasst uns auf jeden Fall die Scharia einführen.

(Satire aus)

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