Die Unsichtbarmachung der Frau soll überall "sichtbar" gemacht werden (Symbolfoto: Von Prostock-studio/Shutterstock)

Islamisierung der Justiz: Muslima klagt gegen Kopftuchverbot als Schöffin

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Der islamische Herrschaftsanspruch drückt sich nicht nur in alltäglicher brutaler Gewalt aus, sondern durchdringt auch den Staatsapparat: Nicht nur muslimische Lehrerinnen bestehen darauf, nur mit Kopftuch vor ihre Schüler zu treten, auch im Justizwesen bestehen Musliminnen auf dieser politisch aufgeladenen Tracht. Eine Pädagogin zieht nun bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), weil das Amtsgericht Dortmund ihr nicht erlauben wollte, während ihres Dienstes als Jugendschöffin ihr Kopftuch zu tragen. Im Justizneutralitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist dabei unmissverständlich festgelegt, dass nicht nur hauptamtlich Beschäftigte, sondern auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter „keine wahrnehmbaren Symbole oder Kleidungsstücke tragen“ dürfen, die “bei objektiver Betrachtung eine bestimmte religiöse, weltanschauliche oder politische Auffassung zum Ausdruck bringen“.

Deshalb entschied das Oberlandesgericht Hamm im April, dass die Frau wegen „Unfähigkeit zur Ausübung des Schöffenamts“ von der Schöffenliste gestrichen werden muss. Sowohl der nordrhein-westfälische Landesverband des Deutschen Richterbundes als auch die Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) schlossen sich der Auffassung an, dass das Tragen eines Kopftuchs nicht mit der Neutralitätspflicht vereinbar sei.

Pochen auf die üblichen Sonderrechte

„Personen, die auf das äußere Erscheinungsbild zur Veranschaulichung ihres Glaubens nicht verzichten mögen, haben sicher alternativ die Gelegenheit, sich in einem Ehrenamt einzusetzen, in dessen Umgebung die Demonstration der Gesinnung erwünscht ist“, erklärte die baden-württembergische DVS-Vorsitzende Claudia Kitzig. Damit will die Muslimin sich aber natürlich nicht abfinden. „Ich arbeite seit vielen Jahren in Projekten mit Jugendlichen und Erwachsenen, um unsere Demokratie und den Rechtsstaat zu stärken. Als die Wahl für das Amt als Jugendschöffin auf mich fiel, habe ich mich gefreut, meine Erfahrungen einbringen zu können“, klagte sie.

Dass sie – außer ihrer religiösen Verbohrtheit – rein nichts daran hindert, sagte sie nicht. Mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), belästigt sie nun das BVerfG mit ihrem Egoismus. „Auch kopftuchtragende muslimische Frauen sind Teil unserer Gesellschaft, die durch Schöff:innen im Gericht repräsentiert werden sollen“, trompetete Soraia Da Costa Batista von der GFF. 2020 hatte das BVerfG entschieden, dass ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendare gerechtfertigt sei. Man kann nur hoffen, dass es dieser Linie treu bleibt und den ständigen muslimischen Sonderforderungen endlich einmal einen höchstrichterlichen Riegel vorschiebt. (TPL)

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