Deutschland, deine Richter... (Symbolfoto: Durch Denis Simonov/Shutterstock)

So wehrt man sich gegen die durchgeknallten Pandemie-Maßnahmen

Diese Pressemitteilung der Kanzlei Kleist ist es wert, veröffentlicht zu werden. Sie zeigt, dass Widerstand doch nicht zwecklos ist:

Großes Interesse am Eilantrag – Zahl der klagenden FEWO-Vermieter hat sich innerhalb einer Woche verdoppelt  

(anhaltender Lockdown zerstört Existenzen)

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald über den Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern steht weiterhin aus. Bereits vor einer Woche hatten sich 20 Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Mecklenburg-Vorpommern an das Gericht gewandt, um die Öffnung von Ferienwohnungen zu Ostern zu ermöglichen. 20 weitere Interessenten schlossen sich dem Antrag nun an, wie Rechtsanwältin Dr. Katja Kleist in einem Ergänzungsschriftsatz dem OVG Greifswald mitteilte. Eine Stellungnahme der Landesregierung zum Eilantrag lag der Berliner Anwältin bis Freitag nicht vor.

„Unsere Telefone standen nicht mehr still“, sagte Oliver Roeber, Vermieter des Kutscherhauses in Sassnitz. „Teilweise haben unsere Telefonate fast seelsorgerischen Charakter“ erzählt er weiter. Viele Vermieter von Ferienimmobilien seien total verzweifelt und stehen vor dem Ruin, sind einfach pleite. „Ein halbes Jahr ohne Einnahmen bei laufenden Ausgaben für Kredite und Betriebskosten haben die Reserven vieler Vermieter aufgezehrt. „Die Coronapolitik der Regierung ruiniert Existenzen“, sagt Roeber, „wir haben Streitgenossen, die sind akut von Armut bedroht. Die haben zwar Vermögen auf dem Papier, aber davon können sich die Familien kein Brot kaufen“. Staatliche Unterstützung gibt es keine, in vielen Fällen wird von Seiten des Finanzamts nicht einmal eine Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen vorgenommen, obwohl ja hinlänglich bekannt ist, dass es seit mehreren Monaten keine Einnahmen mehr gibt.

In ihrem Ergänzungsschriftsatz im laufenden Verfahren vor dem OVG Greifswald wies Anwältin Dr. Kleist noch einmal auf das Rechtsstaatprinzip hin: „Hier geht Vertrauen verloren!“ sagt die Anwältin und führt fort, „Die Gerichte sind hier das notwendige Korrektiv für verfehlte Politik“. Zum Rechtsstaatsprinzip gehört die Rechtssicherheit. Danach soll der Bürger das staatliche Handeln voraussehen und sich dementsprechend einrichten können. „Die Bürger haben im Vertrauen auf eine beständige Rechtslage wirtschaftlich bedeutende Entscheidungen getroffen, sich Existenzen aufgebaut und über Jahrzehnte finanziell über Kredite gebunden und werden nun allein gelassen“ so Dr. Katja Kleist.

Der Tourismus ist in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Umsatz von etwa 8 Milliarden Euro der wichtigste Wirtschaftsfaktor. Knapp 60 Prozent aller Unterkünfte werden hier von Privatvermietern gestellt. Unter der Federführung der Kanzlei Kleist aus Berlin schließen sich erstmals 40 Privatvermieter zusammen, um gegen das Beherbergungsverbot und die aktuelle Corona-Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern vorzugehen. Als weitere juristische Schritte plant die Gruppe der Privatvermieter eine Entschädigungsklage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Kontakt:

 

Kutscherhaus am Meer                                      KANZLEI KLEIST

Oliver Roeber                                                   Dr. Katja Kleist

www.Kutscherhaus-Ruegen.de                                   www.kanzlei-kleist.com

Tel.: 0177/4747447                                     Tel.: 0172/3959 142

 

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