Foto: Besetztes Haus in Berlin-Kreuzberg (über dts Nachrichtenagentur)

Freude und Enttäuschung nach Mietendeckel-Urteil

Berlin – Wer deckelt eigentlich noch diesen Versager-Senat? Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Berliner Mietendeckel hat in den verschiedenen politischen Lagern unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. “Wir begrüßen das Urteil ausdrücklich, sagte Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Es schaffe Rechtssicherheit für Mieter. Der ehemalige Linken-Chef Bernd Riexinger zeigte sich unterdessen enttäuscht. Die “Ausplünderung” der Mieter solle offenkundig weitergehen, schrieb er bei Twitter. “Wenn die Länder hier keine Kompetenzen haben (sollen), muss sich die Bundesregierung von der Lobby der Immobilienhaie lossagen und endlich etwas unternehmen.” Die Bau-Gewerkschaft IG BAU bedauerte das Urteil des Vrfassungsgerichts. “Heute ist kein guter Tag für die Berliner Mieter. Der Mietendeckel ist ein Instrument, um Vermieter in ihrem Elan zu bremsen, das Letze aus ihren Immobilien herauszuholen”, sagte der IG-BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger den Funke-Zeitungen. Gerade für profitorientierte und oft börsennotierte Vermieter war der Mietendeckel die politische Antwort auf zu viel Gier”, sagte der Gewerkschaftschef. Zugleich räumte er aber ein: “Wohnungen hat der Mietendeckel allerdings nicht gebaut.” Deshalb sei es wichtig, andere politische Antworten zu finden.

“Und die kann nur heißen: mehr bezahlbarer und mehr sozialer Wohnungsbau.” Der Bundesgerichtshof hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass der Berliner Mietendeckel nicht verfassungskonform ist. Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU hatten zusammen mit der FDP per Normenkontrollantrag gegen das Instrument geklagt.

Und das Bundesverfassungsgericht hat den umstrittenen Berliner Mietendeckel nun Gott sei Dank auch endgültig gekippt. Das Gesetz sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann, fielen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit.

Die Länder seien nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht habe. Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht abschließend geregelt habe, sei aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum, so das Gericht. Da das Gesetz zum Berliner Mietendeckel im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regele, sei es insgesamt nichtig.

Der Mietendeckel war am 23. Februar 2020 rückwirkend zum 18. Juni 2019 in Kraft getreten. Grundlage ist das Berliner “Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen”. Im Kern sah der Mietendeckel vor, die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre einzufrieren.

Mieterhöhungen um jährlich bis zu 1,3 Prozent sollten ab 2022 möglich sein. Betroffen waren rund 1,5 Millionen Wohnungen mit dem Baujahr vor 2014.

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