Was war der eigentliche Zweck der “Bundes-Notbremse”, zu der sich Merkel in einem bisher beispiellosen Akt von Bundestag und Bundesrat letzte Woche ermächtigen ließ? Ging es wirklich um bundeseinheitliche Regelungen – oder wollte die Kanzlerin nicht vielmehr sicherstellen, dass ihre Lockdownpolitik von widerspenstigen Gerichten der unteren Rechtsinstanzen wieder und wieder in Frage gestellt würde? Genau das scheint der wahre Hintergrund des neuen Infektionsschutzes gewesen zu sein.
Denn Merkel selbst verplapperte sich gestern im Online-Dialog mit Kulturschaffenden, indem sie Entlarvendes preisgab. In einem Freudschen Versprecher entfuhren der Kanzlerin da nämlich die folgenden Sätze: “Was können wir tun, damit das nicht durch Gerichte wieder infrage gestellt wird? Dadurch, dass wir jetzt ein Bundesgesetz gemacht haben, kann es nur durch das Bundesverfassungsgericht noch überprüft werden, das heißt also, man hat nicht die verschiedenen Verwaltungsgerichts-Entscheidungen… Und was hat die Sache noch mal erschwert? Dass verschiedene Gerichtsentscheidungen immer nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz gehen. Also dann wird gesagt, ok, Buch ja, Computerfestplatte nein, ist das richtig? Da gab’s Gerichtsentscheidungen, die gesagt haben, nein, da muss auch der Computershop aufgemacht werden. Und schwups ist man in einer Bahn, wo dann alle Geschäfte auf sind.”
Und genau das gilt es ja, als fest gefasster Entschluss und Ziel der Kanzlerin, um jeden Preis zu verhindern: dass plötzlich “schwups alle Geschäfte auf sind”, dass so etwas wie Normalität, Alltag, Handel, Begegnungen, Leben in diesem Land wieder Einzug halten könnten. Wo kämen wir da denn hin!? Der soziopathische Autoritarismus Merkels hat für sie Corona-Maßnahmen nicht nur zum Dauerzustand, sondern zum Selbstzweck geraten lassen – und wer immer sich gegen diese von ihr und ihren Exklusivberatern formulierte Politik richtet, der ist Störfaktor, Feind und Sicherheitsrisiko.
Lockerungen und Öffnungen als Sicherheitsrisiko
Nur Merkels Sichtweise ist die richtige – mit präpotenten und nervigen Richtern, die sich an solchen Nebensächlichkeiten wie dem Gleichbehandlungsgrundsatz stoßen, ist kein Staat zu machen, erst recht keine Pandemie – deshalb war die offenbar einzige Frage: Wie kann man “die verschiedenen Verwaltungsgerichts-Entscheidungen“, die “die Sache erschweren“, aus der Welt schaffen?
Eben, indem man das hörige Parlament ein Gesetz beschließen lässt, dass die “Schließungshoheit” zentralisiert und Einsprüche dagegen nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht erlaubt – eine beispiellose Verkürzung des Instanzenzuges und des zivilen Rechtsschutzes, durch welche die Bürger ihrer rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten gegen staatliche Übergriffigkeiten beraubt werden und – für Merkel vermutlich am wichtigsten – die letzte Entscheidung über inzidenzbedingte Schließungswillkürmaßnahmen in die Hände eines Senats legt, dessen Zusammensetzung sie selbst mitbestimmt hat; insbesondere was die Person des Karlsruher Präsidenten Stephan Harbarth anlangt – bekanntlich ein treuer CDU-Parteisoldat und Günstling Merkels bei der Richterauswahl. Auf ihre Pappenheimer kann die Kanzlerin sich verlassen. (DM)