Einmal falsch gehustet - prompt folgt die Kündigung (Symbolfoto: Von VAKS-Stock Agency/shutterstock.com)

Corona-Hysterie am Arbeitsplatz: Einmal husten – Job weg?

In einer psychotischen Gesellschaft im pandemischen Dauer-Ausnahmezustand werden die natürlichsten, banalsten menschliche Verhaltensweisen zum Verbrechen oder Grund für existenzvernichtende Sanktionen. Maskenverweigerung, auch nur versehentliche Berührungen im Alltag, Unterschreiten eines meterweiten “Mindestabstands”, zu lautes Sprechen, ja bloß die ausgestreckte Hand zur Begrüßung anbieten –  all das ist in weniger als einen Jahr zum Unding geworden und rangiert, je nach konformistischem Eifer des Gegenübers, zwischen Affront, bußgeldbewehrtem Fehltritt und schwerer Straftat.

Inzwischen sind sogar unwillkürliche Handlungen wie Husten oder Niesen, sofern sich dadurch andere “bedroht” fühlen, ein Delikt – und wer jemand anderen am Arbeitsplatz “anhustet”, der verliert deshalb sogar seinen Job. Und zwar fristlos. Exakt dies hat nun das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem konkreten Fall bereits aus dem vergangenen Frühjahr entschieden: Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer einen Kollegen aus angeblich “nächster Nähe angehustet” und dabei “die Hoffnung geäußert, dieser möge Corona bekommen”, wie das Rechtsportal “LTO” schreibt.

Zwar ging im konkreten Fall das entsprechende Urteil (AZ 3 Sa 646/20 vom 27.4.2021) am Ende zugunsten des Arbeitnehmers aus, doch die Richter stellten in der womöglich weitreichenden Entscheidung fest, dass die fristlose Kündigung in solchen Fällen prinzipiell gerechtfertigt sei.

Es war übrigens auch schon vor Corona ein No-Go und hätte für eine Abmahnung ausgereicht, wenn im Rahmen eines persönlichen Konflikts zwischen zwei Arbeitnehmern einer den anderen absichtlich anniest oder anhustete – aus Anstands- und Hygienegründen. Erst durch die Pandemie aber (uns seit Viren plötzlich als tödliches Teufelswerk betrachtet und mit eliminatorischen Eifer ausgerottet werden müssen, bevor wieder Normalität einkehren darf) wird daraus ein Schwerverbrechen.

Gerichte bestätigen Dauerpanikmodus auch in den Betrieben

Im konkreten Fall hatte die Firma des Gekündigten nach Angaben des Gerichts Mitte März 2020 coronabedingt seinen internen Pandemieplan aktiviert – der “ein Abstandhaltegebot sowie das Bedecken von Mund und Nase beim Husten mit einem Ärmel oder Papiertaschentuch” vorsah. Über die neuen Regelungen sei die Belegschaft über verschiedene Kanäle umfassend informiert worden. Doch weil sich der betreffende Mitarbeiter mit seinem angeblich vorsätzlichen “Anhust-Manöver” danebenbenommen habe, schmiss ihn die Geschäftsleitung hochkant raus.

Vor Gericht verteidigte er sich – am Ende erfolgreich – damit, er habe einen Hustenreiz verspürt. Sein – wie viele Deutsche schon damals wohl übertrieben panischer – Kollege habe sich daraufhin “angehustet” gefühlt und sich beschwert. Auch durch seine beschwichtigende Entschuldigung und den Satz “Chill’, du bekommst schon kein Corona!“, habe sich der andere nicht beruhigen lassen, sondern stattdessen ein ganz großes Fass aufgemacht. Den beruhigend gemeinten Satz interpretierte er gegenteilig als Wunsch, er möge sich das Virus eingefangen haben.

Weil die Firma letztlich den genauen Hergang nicht beweisen konnte, entschied das Gericht zugunsten des “Missetäters” und hob die fristlose Kündigung auf. Beunruhigend bleibt als Fazit der Urteilsbegründung trotzdem, dass deutsche Gerichte einen Husten- oder Niesanfall, wenn er sich zufällig in die falsche Richtung entlädt, zum grundssätzlich ausreichenden Grund für eine fristlose Kündigung und damit womöglich berufliche Existenzvernichtung von Bürgern erklären. (DM)

2eeb670997cc438eb68befbd764921dd

Entdecke mehr von Journalistenwatch

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen