Flaschensammelnde Rentner vor eingewanderten Bürgergeldbeziehern (Symbolbild: Collage)

Doppelbesteuerung von Rentnern: Arbeitnehmer von heute sind im Alter zweifach angeschmiert

Ein weiterer aktiver Beitrag zum Vertrauensverlust in den Staat und in den (jahrzehntelang als bewährter Grundpfeiler des sozialen Friedens angesehenen) Generationenvertrag wird derzeit mit schonungsloser Offenheit vom Münchener Bundesfinanzhof betrieben: Kaltschnäuzig und lakonisch informiert er in seinem aufsehenerregende Urteil von Montag die deutschen Arbeitnehmer von heute darüber, dass sie später – in ihren Rentenalter – als Folge derder geltenden gesetzlichen Regelung von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein werden.

Damit ist nicht nur eine weitere Altersarmut vorprogrammiert; der aktuell durch die Pandemie erst recht in die Pleite gerittene, jedoch auch zuvor schon aufgrund der demographischen Entwicklung zu immer höheren Steuerzuschüssen für die Rentenkassen genötigte Staat langt fortan zweifach zu – einmal bei den Arbeitslöhnen und Gehältern, einmal bei der späteren Rentenbelastung.

Das Urteil nimmt diese fatale künftige Entwicklung gedanklich bereits vorweg: Man habe in dem Verfahren erstmals eine konkrete Berechnungsformel für die doppelte Besteuerung festgelegt, sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Förster in ihrem Urteil laut “dts Nachrichtenagentur”; daraus ergebe sich zwingend, dass künftige Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung betroffen sein werden.

In Einzelfällen könne dies sogar schon für gegenwärtige Rentner gelten, die ihre Rente noch nicht allzu lang beziehen und in ihrer aktiven Zeit selbstständig tätig waren. Aus der Berechnungsgrundlage ergebe sich, dass der für jeden neuen Rentnerjahrgang geltende Rentenfreibetrag mit jedem Jahr kleiner werde, so der Bundesfinanzhof.

Er dürfte daher künftig rechnerisch in vielen Fällen nicht mehr ausreichen, um die aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren. Im konkreten Fall wies das Gericht die Klage eines Steuerberaters gegen die Besteuerung seiner Rente zurück. Es liege in dem Fall keine Doppelbesteuerung vor, hieß es. Schrittweise werde nun bis 2040 eine nachgelagerte Besteuerung verwirklicht, sodass die ausgezahlten Renten dann schließlich voll besteuert werden.

Vor 2005 wurden stattdessen vorgelagert die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert. Grundlage der Umstellung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Rentner und pensionierte Beamte gleich behandelt werden müssen. Eine doppelte Besteuerung der Renten in der Übergangsphase darf aber nicht erfolgen. Auf Dauer aber wird es hier “kein Entrinnen” geben… (DM)

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