Foto: Von JACEK SKROK (Shutterstock)

Staatsrechtler: Maske ist nur lästig

In Deutschland sind wohl fast alle, die irgendetwas zu sagen haben, auf Spur gebracht worden – wie damals in der DDR. Das gilt sogar für das gesellschaftliche Folterinstrument “Atemschutzmaske”. Wenig nützlich, aber überaus brutal. Sie zerstört den gesellschaftlichen Zusammenhalt, macht aus den Bürgern gesichtslose Monster und ist Quelle vieler Krankheiten.

Doch es sind vor allen Dingen die Verharmloser, die im Auftrag der Bundesgesundheitsregierung den Bürgern Schleim in die Augen reiben:

Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart hat sich angesichts der abflauenden Corona-Pandemie für ein differenziertes Vorgehen bei der Umsetzung der Maskenpflicht ausgesprochen. In Schulen stelle die Pflicht zum Beispiel einen “deutlich gravierenderen Eingriff” dar und belaste die Schüler “unverhältnismäßig”, sagte Degenhart dem “Handelsblatt”. Hier müssten andere Mittel gesucht werden, was bei einem überschaubaren Personenkreis wie einem Klassenverband auch möglich sein dürfte.

Dessen ungeachtet hält Degenhart den Mund-Nasen-Schutz weiter für ein legitimes Mittel zur Eindämmung der Pandemie. Die Maskenpflicht stelle im Vergleich zu anderen Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren oder Quarantänepflichten eine “nicht sehr eingriffsintensive Maßnahme dar”, sagte Degenhart. Da die Maskenpflicht ein “wirksames Mittel der Prävention” darstellen dürfte, sei sie jedenfalls für geschlossene Räume und Ansammlungen mit einer Vielzahl von Personen “verfassungsrechtlich weiterhin gerechtfertigt”.

Aus Gründen der allgemeinen Akzeptanz und der praktischen Durchsetzbarkeit schließt Degenhart hier auch Geimpfte mit ein. Der Verfassungsjurist Christian Pestalozza von der Freien Universität zu Berlin räumt zwar ein, dass die Maske sicher lästig sei, wenn sie länger getragen werden müsse, wenn es heiß sei oder wenn eine körperlich anstrengende Tätigkeit verrichtet werde. “Aber sie ist neben Impfung, Abstand und Hygiene ein unverzichtbares Mittel der Pandemiebekämpfung”, sagte der Jurist der Zeitung.

“Die Pflicht, die Maske in geschlossenen, aber auch in stark frequentierten öffentlichen Räumen zu tragen, darf deswegen nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden, solange die Bevölkerung nicht umfassend durch doppelte Impfung geschützt ist”, so Pestalozza. “Ein Staat, der dies schon jetzt, bei so geringer Impfquote und angesichts der Mutationen, tut, verletzt seine verfassungsrechtliche Pflicht, unsere Gesundheit, notfalls auch gegen unseren Willen, zu schützen.”

Man hat das Gefühl, dass die Pharmaindustrie immer wieder, wenn’s sein muss, genügend Pferde im Stall hat, die dann los galoppieren, wenn’s mit der Durchimpferei ein wenig hängt. (Mit Material von dts)

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