Geert Wilders und Viktor Orbán 2020 in Budapest

Klarstellung: Nicht Ungarn hat ein Problem mit Rechtsstaatlichkeit, sondern Deutschland!

Die UEFA hat der Stadt München untersagt, das Fußballspiel Deutschland-Ungarn zu politisieren und eine Botschaft gegen die angeblich “LGBTQ-feindliche” Politik von Viktor Orbán zu senden. In “Samizdat” erklärt Orbán, das umstrittene neue Gesetz richte sich gegen Kindesmissbrauch und frühkindliche Sexualisierung, nicht gegen Schwule.

Die ausländerfeindliche Anti-Ungarn-Haltung von Berlin und Brüssel bedroht mittlerweile nicht nur den Fußballfrieden, sondern den Zusammenhalt der EU. Am 9.6. votierte das EU-Parlament dafür, die EU-Kommission wegen “Untätigkeit” anzuklagen, da es nicht hart genug gegen die Mitgliedsländer Polen und Ungarn vorgehe, die angeblich gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Dabei sind die Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in Ländern wie Deutschland viel gravierender, schreibt MdEP Joachim Kuhs:

Im Dezember 2020 einigten sich die EU-Mitgliedsländer auf den EU-Haushalt für die nächsten 7 Jahre, unter der Voraussetzung, dass die Mitgliedsländer gegen den sog. Rechtsstaatsmechanismus klagen dürfen.

Ironischerweise ist der Europäische Gerichtshof viel eher politisiert als die Gerichte in Ungarn oder Polen. Die Richter werden von den Regierungen der Mitgliedsländer entsandt und sind also von Haus aus politisch. Die ungarische Justizministerin Judit Varga beklagte, dass der EuGH sich erst drei Jahre Zeit ließ, um über Ungarns Klage gegen die Art und Weise zu entscheiden, wie das Rechtsstaatlichkeitsverfahren durch das EU-Parlament eingeleitet wurde, nun aber „in einer der relevantesten und kompliziertesten Rechtsfragen in der Geschichte der Gemeinschaft binnen weniger Monate urteilen“ wolle, so die Budapester Zeitung.

Während Brüssel auf Weisung Berlins gegen Budapest und Warschau mit dem Säbel rasselt, ist die Rechtsstaatlichkeit aber nicht in Ungarn oder Budapest in Gefahr, sondern am allermeisten in Deutschland.

Am 26.9. wird der neue Bundestag gewählt, und die Merkel-Regierung lässt keine Gelegenheit aus, um gegen meine Partei, die AfD, die einzige konservative Oppositionspartei im deutschen Bundestag, mit unlauteren Mitteln vorzugehen.

Jede Woche wird mittlerweile ein gewalttätiger Angriff auf die AfD begangen, wie die Webseite “Linke-Gewalt.info” dokumentiert. Im Februar wurde der AfD-Landtagskandidat Stephan Schwarz und zwei Freiwillige an einem Infostand in Schorndorf, Baden-Württemberg, von etwa 20 maskierten »Antifas« krankenhausreif geschlagen. Im Mai wurde eine Stahlkugel auf die AfD-Kandidatin Andrea Zürcher auf ihrer Terrasse abgefeuert, vermutlich mit einer Steinschleuder, die sie um wenige Zentimeter verfehlte.

In Deutschland richtet sich 47% der politischen Gewalt gegen die AfD, wie eine Kleine Anfrage ergab. Laut Polizeistatistik war von 1.534 Straftaten in 694 Fällen die AfD das Ziel der Angriffe, beinahe so viel Anschläge wie gegen alle anderen Parteien zusammen. Laut dem neusten Verfassungsschutzbericht ist die Zahl der linksextremistisch motivierten Gewalttaten 2020 um 34,3 % gestiegen, darunter 5 versuchte Tötungsdelikte.

Am 15. 1. 2019 erklärte der Bundesverfassungsschutz aber ausgerechnet die AfD zum »Prüffall«, eine öffentliche Vorverurteilung, die die Unschuldsvermutung und Betroffenenschutz auf den Kopf stellt. Seitdem wurde ein aufgelöster Teil der AfD (der sog. »Flügel«) öffentlich zum Beobachtungsobjekt erklärt und immer wieder öffentlich mit einer Verfassungsschutzbeobachtung der Gesamtpartei gedroht.

Laut einem geleakten Dokument des Berliner Verfassungsschutzes sind jedoch »keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Berlin ersichtlich, die eine Erhebung zum Verdachtsfall rechtfertigen können.«

Am 3.3.2021 meldete das deutsche öffentlich-rechtliche Fernsehen ARD und ZDF, dass laut »internen Dokumenten« des Geheimdienstes die AfD nun vom Bundesamt für Verfassungsschutz observiert werden soll. Angeblich würden »hinreichend verdichtete Anhaltspunkte dafür vorliegen«, dass die AfD »gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt«. Dies war jedoch nicht vom Verfassungsschutz bekannt gegeben, da die AfD gegen die Beobachtung klagt. Die ARD musste den Bericht zurücknehmen.

Das Verwaltungsgericht Köln stellte in seiner Urteilsbegründung dazu fest: »Aufgrund der … Berichterstattung in allen Medien vom 3. März 2021, … steht für das Gericht fest, dass … der Umstand der Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall … »durchgestochen« worden ist..« Es waren also die Staatsmedien, die die AfD im Wahlkampf als »verfassungsfeindlich« darstellen wollten.

In den Nachrichtensendungen v.a. der öffentlich-rechtlichen Kanäle wird überwiegend negativ über die AfD berichtet. Im Jahr 2020 wurden AfD-Vertreter gerade 6 mal in die führenden Talkshows eingeladen, gegenüber CDU/CSU (94 Auftritte), SPD (83), Grünen (32), FDP (28) und der Linkspartei (19).

Auf Twitter schrieb »Das Erste« am 1.7.2019: »Die Redaktionen der Talksendungen bemühen sich insbesondere, AfD-Vertreterinnen kein Forum für ihre Zwecke zu bieten. Je nach Thema ist es aber von Fall zu Fall nötig, AfD-Politikerinnen selbst zu Wort kommen zu lassen.«

Politische Veranstaltungen und Parteitage der AfD werden regelmäßig gewaltsam gestört, Vermieter müssen den Verlust ihrer beruflichen Existenz fürchten. In Berlin-Marzahn stürmten maskierte Randalierer den vorgesehenen Veranstaltungsort des Parteitages und drohten den Vermietern. Veranstaltungen können nur unter massivem Polizeischutz stattfinden, Besucher werden auf dem Hin- und Rückweg physisch attackiert und eingeschüchtert.

Bei den Landtagswahlen in Sachsen 2019 hat der von den anderen Parteien besetzte Landeswahlausschuss am 5.7. die Bewerber der AfD auf den Listenplätzen 19 bis 61 gestrichen und von der Liste nur die ersten 18 Plätze zugelassen. »Begründet hatte der Ausschuss seine überraschende Entscheidung einmal damit, dass die Partei ihre Kandidaten auf zwei Terminen im Februar und März gewählt hatte«, so Tichys Einblick. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat am 19.8.2019 bestätigt, dass der Landeswahlausschuss rechtswidrig gehandelt hat.

Nach der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen mit Stimmen der AfD am 5.2.2020 nannte Bundeskanzlerin Angela Merkel den Vorgang »unverzeihlich« und forderte, dass »das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden muss.“ Die Bundeskanzlerin ist nicht für Landespolitik im Freistaat Thüringen zuständig. Die Bundeskanzlerin dürfe sich nicht in die Regierungsbildung der Bundesländer einmischen, so Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek laut Weltwoche. Die AfD reichte Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.

Das Familienministerium gibt im Wahljahr 2021 150,5 Millionen Euro für das Programm »Demokratie leben!« aus, das dem »Kampf gegen Rechts« verschrieben ist und der »Antifa« nahesteht. Die Bundesregierung hat im November 2020 angekündigt, 2021-2014 1,1 Milliarden Euro für ein »Demokratiefördergesetz« zur »Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus« auszugeben, Mittel die für Propaganda gegen die AfD benutzt werden, und zur Finanzierung von linken NGOs, die der gewaltbereiten »Antifa« nahestehen.

Als die CDU von Angela Merkel von der sozialdemokratischen SPD forderte, nur solche Gruppen zu fördern, die sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, wollte die SPD zuerst nicht mitmachen. Scheinbar wollte die SPD auch verfassungsfeindliche linke Gruppen mit Millionen fördern.

Das ist also die deutsche Bundesregierung, die Ungarn und Polen wegen »fehlender Rechtsstaatlichkeit« anklagen will. Vielleicht sollten Ungarn und Polen die deutsche Bundesregierung auch wegen »fehlender Rechtsstaatlichkeit« anklagen.

MdEP Joachim Kuhs ist Mitglied des Haushalts- und Haushaltskontrollauschusses im EU-Parlament, Bundesschriftführer der AfD, und Bundessprecher der »Christen in der AfD«. Er wohnt in Baden-Baden, hat 10 Kinder und 5 Enkelkinder.

Dieser Artikel erschien zuerst auf Ungarisch auf Pesti Srácok.

 

 

 

 

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