Schule in Corona-Zeiten (Bild: shutterstock.com/Von Suchawalun Sukjit)

Erste Bundesländer kippen Maskenpflicht für Schüler und Tanzverbote: Bröckelt die Corona-Front?

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Noch sind zum Glück nicht alle deutschen Gerichte auf Regierungslinie gebürstet wie das Bundesverfassungsgericht unter Merkel-Gefolgsmann Stephan Harbarth. In den unteren Instanzen besteht durchaus noch Hoffnung, dass die Justiz wildgewordenen Behörden und einer absurd ausgeuferten Corona-Verbotspolitik die Grenzen aufzeigt. Und auch manche Länder machen den starren Regelwahn nicht mehr mit: Trotz “steigender Corona-Zahlen” werden in Berlin und Brandenburg maßgebliche Corona-Auflagen zu Tanzverbot und Maskenpflicht nun teilweise gekippt. Auch wenn es sich hierbei nur um Einzelfälle handelt: Die Coronazi-Phallanx beginnt aufzuweichen.

In der Hauptstadt erklärte das Berliner Verwaltungsgericht (Aktenzeichen VG 14 L 467/21) das stadtweite generelle Tanzverbot des rot-rot-grünen Senats für null und nichtig, welches bislang jede Art von Party- und Club-Events untersagte. In einer Eilentscheidung gaben sie der Betreiberin einer Diskothek unweit des Kurfürstendamms Recht, so die “Berliner Morgenpost“. Laut Erklärung des Verwaltungsgerichts seien Tanzveranstaltungen “für gegen Corona geimpfte oder von der Infektion genesene Personen” grundsätzlich nicht zu beanstanden.

Im Prinzip tun die Richter damit nichts anderes, als die Politik an ihren eigenen Versprechungen festzuhalten: diese verleitet die Menschen nämlich just mit der Garantie zur Impfung, nur durch die Spritze könnten sie wieder die ihnen vorenthaltenen Freiheiten zurückgewinnen – um dann doch weiterhin am Ausnahmezustand festzuhalten, auch für die Geimpften – inklusive Branchen-Lockdowns etwa für die Tanzgastronomie.

Überfälliger Schritt mit Schönheitsfehler

Das Urteil ist ein schlüssiger und mit Blick auf ein Ende der Corona-Willkür notwendiger Schritt, der allerdings an dem Schönheitsfehler krankt, dass er die Zweiklassengesellschaft aus Geimpften/Genesenen einerseits und Ungeimpften weiter fortschreibt. Hinzu kommt außerdem, dass das Urteil keine Allgemeinbindung hat und nur für die klagende Gastronomie gilt. Alle anderen Clubs und Diskotheken der Hauptstadt bleiben geschlossen.

Und im benachbarten Brandenburg sorgte gestern eine weitere Entscheidung, diesmal der Landesregierung, für ein großes Hallo: Ab kommenden Montag entfällt an den Grundschulen sowie in der Orientierungsstufe, also in den Klassenstufen 1 bis 6, die Maskenpflicht im Unterricht komplett. In den weiterführenden Schulen und höheren Stufen muss die Maske im Unterricht weiter getragen werden; für sie gibt es, so der “Tagesspiegel“, jedoch Ausnahmen im schulischen Außenbereich, während des Sportunterrichts und “beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten“. Zwar geht für die älteren Schüler die unsinnige Tortur damit weiter, doch zumindest handelt es sich um einen Schritt in die richtige Richtung. Vielleicht stellen sich hier Nachahmungseffekte ein – und es wacht ja doch noch eine kritische Masse an politischen Entscheidern auf. (DM)

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