Mit KZ-Sprüchen für die Impfung: CSU-MdL Thomas Huber (Foto:Imago/FutureImage)

“Impfen macht frei”: Södolfs CSU-Coronazis lassen die Maske fallen

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Was sich der bayerische CSU-Landtagsabgeordnete Thomas Huber vorgestern Abend erlaubte, zeugt nicht nur von einer völligen Verrohung der Sitten im grassierenden Impf-Wahn, sondern auch von einer bemerkenswerten Geschichtsvergessenheit der Partei, die sonst so entschlossen “gegen Rechts” poltert. Wer noch Zweifel hat, dass sich das schwärzeste Kapitel der deutschen Geschichte zu wiederholen droht, fühlte sich hier abermals bestätigt: Mit dem Hashtag “Impfen macht frei” wollte Huber wohl einen besonders griffigen und geistreichen Slogan kreieren.

Dass dieser eindeutig an die zynischen Eingangstor-Inschriften von NS-Konzentrationslagern angelehnt ist (“Arbeit macht frei”, am bekanntesten KZ Auschwitz und KZ Theresienstadt), muss Hubert bewusst gewesen sein (wenn nicht, wäre er sowieso als intellektueller Rohrkrepierer abtrittsreif). Dass er dem Spruch noch einen weiteren Hashtag “Impfen schützt” voranstellte, macht es nicht besser. Verglichen mit früheren ähnlichen Fällen, in denen es sich wirklich um versehentliche Ausrutscher handelte (wie etwa im Fall der Pro7-“Night Loft”-Moderatorin Juliana Ziegler, die 2008 nach dem verunglückten Satz “Arbeit macht frei” gegenüber einem Anrufer gefeuert wurde) ist dies eine Geschmacklosigkeit und politische Perversion ersten Ranges.

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(Screenshot:Twitter)

Der Oberbayer, der auch Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie der CSU-Fraktion im Landtag und Kreisvorsitzender der CSU in Ebersberg ist, distanzierte sich – wie “Report24” berichtet – zwar wenige Stunden später, offenbar unter dem Eindruck des Shitstorms im Netz, von seiner kompletten Entgleisung. Doch da war der Skandal bereits viral gegangen. Selbst wenn es sich, wie Huber unglaubhaft beteuert, um ein “Versehen” gehandelt habe, so zeigt dieses doch, wohin die Lauterbachs, Söders, Spahns und Wielers ihre eigenen Parteimitläufer getrieben haben und welchen Ungeist sie entfesseln. Schlimmer noch als der sprachliche Fehlgriff ist hier jedoch die dahinterstehende Gesinnung: Sie verherrlicht ein staatliches Propagandaziel und grenzt jene, die sich diesem widersetzen, aus. Hier schließt sich der Kreis zum Dritten Reich.

Strafrechtlich ist der Fall durchaus nicht ohne: Er könnte nämlich den Tatbestand der Volksverhetzung nach §130 StGB erfüllen. Wenn nämlich bereits Nazi-Vergleiche durch Querdenker, die die gegenwärtigen Corona-Maßnahmen mit der Judenverfolgung verglichen (was dann prinzipiell unter Verleugnung des wesentlichen Unterschieds zwischen “Vergleich” und “Gleichsetzung” geschieht), siehe auch hier, oder etwa einer Jana aus Kassel aus ihrem Sophie-Scholl-Zitat einen Strick gedreht werden soll, dann sind lupenreine sprachliche Nazismen wie Hubers Totalausfall erst recht justiziabel. (DM)

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