Alle Corona-Regeln zur Bundestagswahl

Die wichtigste Nachricht zuerst: Es wird keine 3G-Regel bei der Bundestagswahl geben. Das haben wir alle zusammen erreicht. Dennoch führen die Corona-Regeln zu einem enormen Anstieg der störungs- und betrugsanfälligen Briefwahl. Hier nochmal der Rat: Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde, wo die Briefwahl stattfindet. An Wahlwochenenden sind auch die Kreiswahlleiter erreichbar, am Wahlsonntag auf jeden Fall – hier die Kontaktdaten aller Kreiswahlleiter (ab Seite 11).

Ein Beitrag von EinProzent

Die Kreiswahlleiter sind auch der erste Kontakt, wenn im Wahllokal etwas nicht korrekt läuft und der Wahlvorstand nicht reagieren will. Die Kreiswahlleiter können direkt helfen (wenn sie wollen). Wenn sie das nicht tun, dann muss das „Ein Prozent“-Wahlbüro oder – in der nächsten Stufe – die Polizei ran.

So erreichen Sie am Wahltag das „Ein Prozent“-Wahlbüro

Das leidige Thema: die Maske

Es wird so sein, dass Wahlbeobachter mit Maske arbeiten müssen – alle genauen Regeln, Quellen und Ausnahmen haben wir unten nach Bundesländern sortiert aufgeführt.

Wichtig: Die Maske kann zur Identitätsfeststellung abgenommen werden und Menschen mit Attest können selbstverständlich ohne Maske wählen.

Der Bundeswahlleiter weist auch darauf hin, dass auch Menschen ihr Wahlrecht ausüben dürfen sollen, die gegen die Maskenpflicht verstoßen – hier die Handreichung des Bundeswahlleiters zum Thema.

Für alle Wahlbeobachter gilt – Maske einpacken!

Neu als Wahlbeobachter? Das sind die wichtigsten Hilfen

Dieses Video aus diesem Jahr gibt Ihnen eine schnelle Einführung als Wahlbeobachter. Anschauen und loslegen!

Video: Werde Wahlbeobachter in 9 Minuten

Ihr „bester Freund“ am Wahltag ist unser Leitfaden für Wahlbeobachter (hier runterladen und ausdrucken). Er enthält zusammengefasst alle Informationen, die Sie vor und im Wahllokal brauchen.

Wahlbeobachter Schulungen:

In unseren kurzen Online-Schulungen werden Ihnen quellenreich die wichtigsten Informationen vermittelt.

Schulung 1: Ablauf – Kontakt – Einspruch

Schulung 2: Thema Briefwahl

Schulung 3: FAQ Wahlbeobachtung – Noch Fragen?

Video des Bundeswahlleiters: So läuft die Auszählung ab

Zur Erinnerung: Das sind die drei wichtigsten Wahlbeobachter-Regeln

  1. Wann ist eine Stimme ungültig oder gültig? Der Grundsatz lautet: Der Wählerwille muss erkennbar sein. Stimmen können auch gültig sein, wenn Kreuze oder Markierungen neben den Namen des Kandidaten oder der Partei gemacht oder Namen unterstrichen wurden.
  2. Öffentlichkeit der Wahl – Paragraf 31 Bundeswahlgesetz: Die Wahlhandlung ist öffentlich. Der Wahlvorstand kann jedoch Personen, die die Ordnung und Ruhe stören, aus dem Wahlraum verweisen.
  3. Bekanntgabe des Wahlergebnisses – Paragraf 70 Bundeswahlordnung: Im Anschluss an die Feststellungen nach Paragraf 67 gibt der Wahlvorsteher das Wahlergebnis im Wahlbezirk mit den in dieser Vorschrift bezeichneten Angaben mündlich bekannt.

Mit dieser Fülle an Informationen und Quellen sind Sie ideal auf den Wahltag vorbereitet. Wer noch konkrete Fragen hat, der erreicht unsere Mannschaft unter wahlbeobachter@einprozent.de.

Die Corona-Regeln der Bundesländer

Die konkreten Corona-Regeln und Verordnungen werden von den Bundesländern beschlossen. Deswegen haben wir uns alle Verordnungen angeschaut, die Quellen verlinkt und die Regeln kurz und knapp zusammengefasst.

Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage
Regeln: Maskenpflicht; 1,5 Meter Abstand; Kontaktdaten abgeben; 15-Minuten-Sonderregel für Maskenbefreite und 2 Meter Abstand.

Auszug aus der Verordnung:

Für Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhalten, gilt:

sie sind zur Bereitstellung ihrer Kontaktdaten gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 verpflichtet; der Wahlvorstand ist zur Erhebung und zur Überprüfung der Vollständigkeit dieser Daten berechtigt; die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher hat die gesammelten Daten der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben; die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist zur Datenverarbeitung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Verpflichtete oder Verpflichteter;

im Falle des Absatzes 3 Satz 2 Nummer 2 [Maskenbefreiung] dürfen diese Personen sich in Wahlräumen zwischen 8 Uhr und 13 Uhr und zwischen 13 Uhr und 18 Uhr und ab 18 Uhr für jeweils längstens 15 Minuten aufhalten, in Briefwahlräumen für längstens 15 Minuten; zu den Mitgliedern des Wahlvorstands und den Hilfskräften muss jeweils ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.

Bayern

Information des Wahlleiters: Link
Rechtsgrundlage
Regeln: Maskenpflicht; 1,5 Meter Abstand.

Berlin

Rechtsgrundlage
Regeln: Maskenpflicht; 1,5 Meter Abstand. Wenn es zu eng für mehrere Wahlbeobachter wird, soll abwechselnd beobachtet werden.

Brandenburg

Informationen und Schulungen zur Wahl und Auszählung: Link
Rechtsgrundlage
Regeln: Maskenpflicht; 1,5 Meter Abstand.

Bremen

Rechtsgrundlage
Regeln: Maskenpflicht; 1,5 Meter Abstand.

Hamburg

Rechtsgrundlage
Regeln: Maskenpflicht; 1,5 Meter Abstand; Kontaktdaten abgeben. Wer keine Maske tragen kann, muss geimpft, genesen oder PCR-getestet sein.

Hessen

Rechtsgrundlage
Regeln: Maskenpflicht; 1,5 Meter Abstand.

Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlage
Regeln: Maskenpflicht; 1,5 Meter Abstand.

Niedersachsen

Rechtsgrundlage
Regeln: Maskenpflicht; 1,5 Meter Abstand; 15-Minuten-Sonderregel für Maskenbefreite und 2 Meter Abstand.

Soweit Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhalten (insbesondere Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter), nach § 4 Abs. 5 von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen sind, dürfen sie sich in Wahlräumen zwischen 8 und 13 Uhr, zwischen 13 und 18 Uhr und ab 18 Uhr für jeweils längstens 15 Minuten aufhalten, in Briefwahlräumen für längstens 15 Minuten; zu den Mitgliedern des Wahlvorstands und den Hilfskräften muss jeweils ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden. Die zeitliche Beschränkung nach Satz 1 gilt nicht, wenn die Person dem Wahlvorstand eine Testung im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 in Verbindung mit Satz 3 Nr. 4 mit negativem Testergebnis nachweist.

Nordrhein-Westfalen

Rechtsgrundlage
Regeln: Maskenpflicht; 1,5 Meter Abstand; Wahlrecht soll auch Maskenverweigern ermöglicht werden.

Rheinland-Pfalz

Rechtsgrundlage
Regeln: Maskenpflicht; 1,5 Meter Abstand; Kontaktdaten abgeben.

Saarland

Rechtsgrundlage
Regeln: Maskenpflicht; 1,5 Meter Abstand; Kontaktdaten abgeben.

Sachsen

Rechtsgrundlage
Regeln: Maskenpflicht; 1,5 Meter Abstand; nur so viele Wahlbeobachter, dass Abstand eingehalten werden kann.

Sachsen-Anhalt

Rechtsgrundlage
Regeln: Maskenpflicht; 1,5 Meter Abstand; Kontaktdaten abgeben. Wer keine Maske tragen kann und Wahlbeobachter ist, muss einen negativen Test vorlegen.

Schleswig-Holstein

Rechtsgrundlage
Regeln: Maskenpflicht; 1,5 Meter Abstand. Wer keine Maske tragen kann, muss geimpft, getestet oder genesen sein.

Thüringen

Rechtsgrundlage
Regeln: Maskenpflicht; 1,5 Meter Abstand; keine Maskenpflicht bei Attest.