Antje Kapek( Bild: Sandro Halank.jpg/CC BY-SA 3.0/ siehe Link)
Antje Kapek( Bild: Sandro Halank.jpg/CC BY-SA 3.0/ siehe Link)

Linkes, deutsches Denunziantentum: Berliner Grüne will FDP-Kollegen wegen Silvesterballerei verpetzen

Grünes Denunziantenpack wie es leibt und lebt: Weil sich Bayerns FDP-Fraktionschef Martin Hagen zusammen mit Feuerwerksraketen fotografieren hat lassen, hat sich die Grüne Fraktionsvorsitzende in Berlin, Antje Kapek, überlegt, ihn mit einer “schicken Anzeige” zu bedenken. 

FDP-Franktionschef Martin Hagen wird von der Bild mit Feuerwerkskörpervorrat, den er aus dem Keller holte und kundtat, trotz Verkaufsverbot an Silvestern knallen zu wollen, abgelichtet. Berlins Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek zeigt daraufhin in einem Twitter-Tweet, was in grünen Denunziantenhirnen wie dem ihrem wirklich so abgeht und postet -offensichtlich besoffen von den Möglichkeiten, die Corona ekelhaften Gestalten wir ihr die Gängelung von Mitbürgern ermöglicht – ihr diktatorisches Gedankengut:

Feuerwerk
Bild: Screenshot Twitter

Nicht nur der Polit-Blog “Greenwatch” amüsierte sich über so viel grünes Denunziantentum, sondern sorgt bei der grünen Genossin-  die mal irgendwas mit Jura studierte – auch gleich noch für rechtliche Aufklärung: “Selbstverständlich ist die Aufbewahrung von Feuerwerkskörpern in gewissen Grenzen rechtlich unbedenklich und war noch nie verboten. Die schicke Erinnerung täuscht manchmal…”

Für die grüne Denunziantin Kapek und ihrer Bodentruppe nochmals verschriftlicht: Laut der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist es in bewohnten Räumen erlaubt, Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 mit maximal einem Kilogramm an Nettoexplosivstoffmasse (NEM) privat zu lagern. In einem unbewohnten Raum eines Wohngebäudes (z. B. nicht genutztes Gästezimmer, Wäscheraum) dürfen Feuerwerksköper der Kategorien F1 und F2 bis zu einer Menge von zehn Kilo Nettoexplosivstoffmasse aufbewahrt werden. In einem Gebäude ohne Wohnraum (z. B. eine abgetrennt stehende Garage) dürfen Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 bis zu einer Nettoexplosivstoffmasse von 15 Kilo gelagert werden. (SB)

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