Schwulentorte (Symbolbild: shutterstock.com/I Wei Huang)
Schwulentorte (Symbolbild: shutterstock.com/I Wei Huang)

Bäcker müssen doch nicht jeden Gendermainstreaming-Dreck mitmachen

Weil er sich aus religiösen Gründen weigerte, einem Schwulenaktivisten einen Kuchen mit der Aufschrift “Unterstützt gleichgeschlechtliche Ehe” zu backen, zerrte der Schwuchtelverein den irischen Bäcker vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Nun urteilte das Gericht: Die Bäckerei muss keinen “Gay Cake” backen.

Der britische Schwulenaktivist Gareth Lee verlangte von dem christlichen Inhaber der nordirischen Bäckerei Ashley’s, dass er ihm einen Kuchen mit der Aufschrift “Unterstützt gleichgeschlechtliche Ehe” backen müsse. 2014 bestellte Lee diesen für einen “Event gegen Homophobie”. Einen Tag nach der Bestellung erklärte die Bäckerei jedoch, sie weigere sich, den Kuchen zu liefern, mit der Begründung, sie sei ein christliches Geschäft und erstattete Lee das Geld zurück.

Lee, von der aktuellen Gendermainstreamingwelle getragen, bestellte nicht etwa seinen Schwulenkuchen bei einer anderen Bäckerrei, sondern klagte vor den nationalen Gerichten mit der Begründung, er sei Opfer eine direkten Diskriminierung aus Gründen seiner sexuellen Orientierung. Während der Court of Appeal seiner Argumentation folgte, tat dies der Supreme Court hingegen nicht. Der Bäckerei-Inhaber habe Lee nicht deshalb den gewünschten Kuchen nicht geliefert, weil Lee schwul sei. Vielmehr, weil er keine Nachricht fördern wollte, der er zutiefst widerspricht. Selbst wenn das eine Diskriminierung aus politischen Gründe darstellte, könne kein Bäckereinhaber dazu gezwungen werden Inhalte zu fördern, denen er zutiefst widerspricht, so die Urteilsbegründung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies Lees Beschwerde nun ab (Entscheidung v. 6.1.2022, Rs. 18860/19). Der EGMR äußerte sich jedoch nicht zur Sache per se. Die Begründung für die Ablehnung: Lee habe in keinem der nationalen Gerichtverfahren die Verletzung von Rechten aus der EMRK geltend gemacht. Damit habe er ihnen keine Möglichkeit gegeben, sich damit auseinanderzusetzen und so nicht alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft, was aber Voraussetzung für eine zulässige Beschwerde am EGMR sei.Wie der Guardian berichtet, zeigt sich der Schwulenfunktionär hoch enttäuscht. (SB)

0e3a76f0656f4b3b94408f6205344a0d

Entdecke mehr von Journalistenwatch

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen