Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang (Foto:Imago/IPON)

Der sogenannte Verfassungsschutz findet immer noch keinen Extremismus-Beleg bei der AfD

Der sogenannte »Verfassungsschutz« darf die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das zeigt: Diese politisch gesteuerte Institution findet immer noch keinen Beleg für Extremismus in der AfD.

Ein Beitrag von Björn Höcke

Die Frage, ob die AfD als Gesamtpartei »verfassungsfeindlich« sei, beschäftigt Medien und Politik seit Jahren in Dauerschleife. Nach der Devise »steter Tropfen höhlt den Stein« folgt ein Versuch auf den nächsten, uns zum Beobachtungsobjekt des sogenannten »Verfassungsschutzes« zu erklären – die Stoßrichtung allein der regelmäßigen Absichtsbekundung liegt dabei auf der Hand: Nachgerade verzweifelt kämpft das politische Establishment darum, unserer Partei das Etikett der Anrüchigkeit anzuheften.

Der Bürger, der millionenfach seine politische Heimat bei der AfD gefunden hat, soll den Eindruck bekommen, nicht mehr zu den »Anständigen der Gesellschaft« zu zählen, wenn er uns seine Stimme gibt oder auch nur mit uns liebäugelt. Es kommt dabei weniger darauf an, wie Gerichtsentscheide, wie der gerade in Köln getroffene, letztlich ausfallen. Weitaus entscheidender ist, wie der sogenannte »Verfassungsschutz« als Propagandainstrument eingesetzt wird, um dem Wähler die Furcht in die Glieder zu jagen, er könne eine diffuse Mitschuld an »demokratiefeindlichen Umtrieben« tragen. [1] Obwohl in Deutschland (noch) das Wahlgeheimnis gilt, vermittelt man Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, sie könnten beim Ankreuzen der »blauen Gefahr« erwischt werden und ihre berufliche Existenz gefährden. Von öffentlichen Sympathiebekundungen für die AfD ganz zu schweigen.

Es ist in diesem Zusammenhang auffällig, daß gerade jene Partei, die wie keine andere den Spaziergängern den Rücken stärkt, welche auf unseren Straßen für die Wiedereinsetzung unserer bürgerlichen Grundrechte präsent sind, derart unter Dauerbeschuß steht. Damit zeigt die AfD offen ihre Hinwendung und ihren Respekt für das Grundgesetz – daher ist die Frage erlaubt, was dem sogenannten »Verfassungsschutz« mehr am Herzen liegt: Dieses Grundgesetz oder vielmehr die Interessen der Bundesregierung, die von ihrem freiheitsfeindlichen Kurs nicht ablassen will? Immerhin ist für schon Anfang April, im Windschatten des Ukraine-Konflikts, die Abstimmung über die allgemeine Impfpflicht angesetzt. [2]

Ein »Verfassungsschutz«, der den Namen verdiente, sollte seine Aufmerksamkeit gerecht verteilen und bei jeglicher Bedrohung der Demokratie Alarm schlagen. Einem Bundespräsidenten, der ohne Scham die RAF-Terroristin Gudrun Ensslin in die Reihe der »wichtigsten Frauen der Weltgeschichte« stellt, und sie dafür lobt, mit Intelligenz und persönlicher Stärke gegen die politischen Verhältnisse ihrer Zeit gekämpft zu haben, sollte eine solche Behörde mit Misstrauen begegnen, wenn es mit rechten Dingen zuginge. [3] Auch Bernd Riexinger, der Ex-Chef der »Linken«, den das Magazin »Cicero« einmal als »Vulgärmarxisten« bezeichnete, hätte die Zuwendung unserer »Verfassungsschützer« verdient: Als eine Teilnehmerin des Parteikongresses 2020 die »Erschießung der Reichen« zwecks Finanzierung linker Utopien forderte, [4] nahm Riexinger das lächelnd zur Kenntnis. Immerhin zeigte er sich im Anschluss daran so gnädig, das stalinistische Erschießungskommando zugunsten einer Verbringung ins Arbeitslager »abzumildern«. Es ist zur allgemein anerkannten Faustregel geworden: In jedes etwas deftigere Wort eines AfD-Politikers werden Umsturzpläne hineininterpretiert, SPD, Linke und Grüne hingegen berufen sich ohne nennenswerten Widerspruch auf »Missverständnisse« oder darauf, einen Scherz gemacht zu haben. Die CDU war ebenfalls kein Verdachtsfall, als sie sich noch zum Abstimmungsprinzip im Staatsangehörigkeitsrecht bekannte. Und zur Abrundung des Gesamtbildes besetzt in Deutschland heute eine bekennende Antifa-Sympathisantin das Innenministerium. Ironisch könnte man anmerken, daß in Deutschland politische Gewalt mit der richtigen Haltung im Gepäck salonfähig geworden ist – mit stiller Duldung eines »Verfassungsschutzes«, der sich zwar hin und wieder mit sanfter Missbilligung dazu äußert, aber letztlich die Hände in den Schoß legt.

Mit diesem Wissen im Hintergrund sollten wir einer eventuell eingeleiteten Beobachtung mit Gelassenheit entgegensehen. Der sogenannte »Verfassungsschutz« – eine weltweit übrigens einzigartige Institution – ist kein ernstzunehmender Gradmesser mehr für die Grundgesetztreue einer Partei. Sein auffälliges Weghören bei den Ausfälligkeiten hochrangiger Politiker der Altparteien spricht Bände. Diese Behörde schützt weder Volk noch Verfassung, sondern einzig die Interessen der Mächtigen im Land.

[1] https://www.faz.net/aktuell/politik/afd-urteil-verfassungsschutz-begruesst-einstufung-als-verdachtsfall-17863131.html

[2] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/132324/Abstimmung-ueber-allgemeine-Impfpflicht-fuer-erste-Aprilwoche-vorgesehen

[3] https://ansage.org/terroristenversteher-steinmeier/

[4] https://www.bz-berlin.de/deutschland/skandal-aussage-auf-kongress-linke-will-reiche-erschiessen-lassen

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