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Prozess Herford – Muezzinruf KEINE Religionsausübung

Am Aschermittwoch fand vor dem Amtsgericht in Herford ein Prozess gegen freiheitsliebende Bürger statt. Der Grund: Sie hatten friedlich vor der DITIB-Moschee demonstriert, von der jeden Freitag der Muezzinruf erschallt.

Unter ihnen Marcel Bauersfeld, der ab Frühsommer 2020 monatelang immer Freitags um 13:30 Uhr mit einer Kuhglocke protestierte. Als die Polizei ihm die abnahm, setzte er seinen Widerstand mit einem Kochtopf und einem Löffel fort.

Ihm und drei Aktivisten der „Bürgerinitiative gegen den Muezzin-Ruf in Herford”, die sich mit instrumentaler Unterstützung gegen den zur Schau gestellten Überlegenheits- und Herrschaftsanspruch des Politischen Islams wendeten, wird nun „Störung der Religionsausübung“ vorgeworfen.

Aber gehört der Muezzinruf überhaupt zur „Religionsausübung“? Der erfahrene Islamwissenschaftler Prof. Dr. Tilman Nagel verneint dies. Ein Bericht über den Prozess in diesem Video der Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE).

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