Foto: Foto: Hinweis auf Maskenpflicht in Bremens Innenstadt (über dts Nachrichtenagentur)

Schwammige Hotspot-Regelungen sorgen für Ärger und Chaos

Die Nummer mit den Hotspots ist ein ganz mieser und billiger Trick, einerseits  die Corona-Langsteckenfolter aufrechtzuerhalten, die Verantwortung aber vom Bund auf die Länder abzuschieben und damit auch den zu erwartenden Ärger mit der unter dieser Qual leidenden Bevölkerung in andere Kanäle zu lenken.

Der Pandemie-Papst Karl Lauterbach würde sich am liebsten wünschen, dass die Maßnahmen abgeschafft und gleichzeitig wieder eingeleitet werden:

Nach den Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Bundesländer dazu aufgefordert, die bestehende Hotspot-Regelung im neuen Infektionsschutzgesetz bei drohender Überlastung des länderinternen Gesundheitssystems auch zu nutzen. “Wenn wir die Hotspot-Regelungen nutzen, dann wird in der Bevölkerung noch einmal das Signal ankommen, dass die Pandemie nicht nur nicht vorbei ist, sondern dass wir vorsichtig sein müssen”, sagte Lauterbach nach dem Treffen in Berlin. Lauterbach zufolge habe es bei dem Treffen Unstimmigkeiten zum neuen Infektionsschutzgesetz gegeben.

Länder-Anträge, die auf Veränderungen des Gesetztes abzielten, seien aber abgelehnt worden. “Die Losung der Stunde muss sein, dass wir die Regeln, die wir haben, nutzen und nicht eine Regel, die rechtlich nicht mehr erhältlich ist, beklagen”, sagte er dazu. Wenn in einem Bundesland eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe, dürften die nationalen Parlamente auch das ganze Bundesland zum Hotspot erklären.

Nationale Regelungen, wie etwa eine bundesweite Maskenpflicht, seien juristisch aber nicht mehr durchführbar, sagte Lauterbach. Das neue Infektionsschutzgesetz, das am 20. März in Kraft trat, sieht nach einer Übergangsfrist bis zum 2. April nur noch wenige Schutzmaßnahmen vor. Nur im öffentlichen Nahverkehr und Einrichtungen mit besonders gefährdeten Menschen soll dann die Maskenpflicht weiterhin gelten.

In Kitas und Schulen kann bei Bedarf allerdings eine Testpflicht angeordnet werden. Für sogenannte Hotspots können die Bundesländer aber strengere Maßnahmen anordnen.

Hessen und Bayern haben mittlerweile abgelehnt, ihr komplettes Bundesland zum Hotspot zu erklären.

Auch die Kommunalverbände haben vor der auslaufenden Frist am 2. April die Hotspot-Regel im Infektionsschutzgesetz scharf kritisiert, allerdings aus anderen Gründen. “Bei der Hotspot-Regelung ist das Verfahren über einen Landtagsbeschluss viel zu träge”, sagte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. Der Deutsche Städtetag forderte die Ampelkoalition auf, den Instrumentenkasten zur Bekämpfung der Pandemie zu erweitern.

“Das neue Infektionsschutzgesetz beschneidet den Instrumentenkasten für Länder und Städte”, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. “Wir erwarten, dass das Gesetz bald wieder korrigiert werden muss. Das war kein Glanzstück der Ampel.”

Nach dem Infektionsschutzgesetz sollten Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht im Einzelhandel nur in sogenannten Hotspots möglich sein, fügte Dedy hinzu. “Das Problem: Niemand weiß bisher, wo diese Hotspots sind. Das Infektionsschutzgesetz ist kompliziert und ungenau.”

Deshalb müssten die Länder sehr rasch konkret bestimmen, was wann gelte.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist ob der Hotspot-Regelung zum Umgang mit der Corona-Pandemie ebenfalls nicht glücklich. “Nach der Neuregelung im Bundesinfektionsschutzgesetz sind jetzt die Länder zuständig, über sogenannte Hotspot-Regelungen weitergehende Schutzmaßnahmen zu beschließen. Bedauerlicherweise hat der Gesetzgeber keine Kriterien festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Hotspot-Regelung in Betracht kommt”, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der “Rheinischen Post” (Dienstag).

Insbesondere sei unklar, ob allein die Inzidenzzahlen Maßstab sein können, oder ob die Belastung der Krankenhäuser ein wesentlicher Aspekt sein muss. “Schon unter zeitlichen Aspekten dürfte es fraglich sein, ob die Landesparlamente – zum Beispiel in Ferienzeiten – jeweils einzelne Bestimmungen für einzelne Regionen erlassen könnten. Deswegen erwarten wir, dass sich die Länder auf eine möglichst einheitliche Regelung verständigen, so dass auch ein gesamtes Landesgebiet oder große Teile vorsorglich zum Hotspot erklärt werden können”, sagte Landsberg.

“Ob das am Ende tatsächlich einer rechtlichen Überprüfung standhält bleibt abzuwarten, da mit Sicherheit entsprechende Gerichtsverfahren ausgelöst werden. Gegebenenfalls müsste der Bundesgesetzgeber hier noch einmal nachbessern”, so der Hauptgeschäftsführer.

Dazu ist aber keine Zeit mehr. In vier Tagen ist “Freedom Day”. Oder etwa doch nicht? Werden die Bürger auch weiterhin drangsaliert, einfach, weil es so viel Spaß macht? Auf den Intensivstationen und in den Kliniken herrscht seit geraumer Zeit so etwas wie “Ruhe”. Die Inzidenzzahlen allein sollen ja auch nicht mehr ausschlaggebend sein.

In fast allen Ländern ist wieder Normalität eingekehrt. Wann ist Deutschland endlich an der Reihe? (Mit Material von dts)

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