Corona-Test (Bild: shutterstock.com/Estanis Banuelos)

Corona-Terror privatisieren: Chef darf Test anordnen

Corona-Terror darf privatisiert werden: Arbeitgeber sind laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes berechtigt, Mitarbeitern einen Corona-Test vorschreiben und das auch ohne jegliche gesetzliche Vorgabe. Das könnte bald Hunderttausende Beschäftigte betreffen, bis hin zur Gehaltskürzung oder -streichung.

Die Richter des Bundesarbeitsgerichts sind der Meinung, dass Arbeitgeber ihren Angestellten durchaus Corona-Tests vorschreiben können (5 AZR 28/22). Und das auch dann –  ganz nach Belieben – wenn keine gesetzliche Vorgabe wie die 3G-Regel am Arbeitsplatz greift.

Anlass des Urteils ist eine Klägerin, die als Flötistin an der Bayerischen Staatsoper mit einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt 8.351,86 Euro beschäftigt war. Zu Beginn der Spielzeit 2020/21 hat die Bayerische Staatsoper im Corona-Wahn “zum Schutz der Mitarbeiter vor COVID-19-Erkrankungen” bereits bauliche und organisatorische Maßnahmen wie den Umbau des Bühnenbereichs und die Neuregelung von Zu- und Abgängen ergriffen, eine Teststrategie eingeführt. Vorgesehen war hierbei die Einteilung der Beschäftigten in Risikogruppen und je nach Gruppe die Verpflichtung zur Durchführung von PCR-Tests in unterschiedlichen Zeitabständen. Als Orchestermusikerin sollte die Klägerin zunächst wie alle Mitarbeiter zu Beginn der Spielzeit einen negativen PCR-Test vorlegen und in der Folge weitere PCR-Tests im Abstand von ein bis drei Wochen vornehmen lassen. Der Klägerin wurde mitgeteilt, dass sie ohne Testung nicht an Aufführungen und Proben teilnehmen könne.

Sie hat sich geweigert, PCR-Tests durchführen zu lassen und sowohl die Ungenauigkeit als auch den unverhältnismäßigen Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit angeführt. Anlasslose Massentests seien unzulässig. Der beklagte Freistaat hat daraufhin in der Zeit von Ende August bis Ende Oktober 2020 die Gehaltszahlungen eingestellt.

Mit dem Urteil hat das BAG schon mal für den kommenden Corona-Terror, der mutmaßlich im Herbst wieder einsetzten wird – vorgesorgt: „Sollten die Corona-Fallzahlen im Herbst wieder steigen, werden sich Arbeitgeber auf das Urteil berufen können, wenn ihr Hygienekonzept eine Testerfordernis enthält“, so Experten. Wer sich dem verweigert, dem könnte also das Gehalt gestrichen werden. (SB)

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