Gefängnis (Bild: shutterstock.com/karanik yimpaterstock)

Schweiz: Café trotz Lockdown geöffnet – Gastwirt zu sieben Monaten Haft verurteilt

In der Schweiz muss ein Gastwirt neben einer Haftstrafe auch noch Bußgeld und eine Geldstrafe zahlen. Sein “Verbrechen”: Er hatte sich gegen die Lockdown-Maßnahmen gestellt, sein Café weiter offen gehalten und auch nach der Zwangsschließung durch die Behörden nicht klein beigegeben. 

Im März vergangenen Jahres war das Café Diexer in Winterthur durch die Kantonspolizei Zürich zwangsgeschlossen und versiegelt worden, weil Besitzer Günter Diexer sich nicht an die staatlich verhängten Lockdown-Massnahmen gehalten hatte. Er kündigte die Öffnung seines Cafés in Eigenverantwortung auf seiner Facebookseite an und brach vor laufender Kamera das Polizeisiegel. Seiner Meinung nach war die Schliessung widerrechtlich gewesen und die Polizei habe über keinen schriftlichen Schliessungsbefehl verfügt.

Laut Zeitpunkt.ch schlug sein Fall hohe Wellen und endete in einem juristischen Schlagabtausch zwischen dem Cafébesitzer und den Schweizer Behörden, der nun seinen vorläufigen Höhepunkt gefunden hat.Im vergangenen Monat verurteilte das Bezirksgericht Winterthur Diexer zu einer siebenmonatigen Haftstrafe, einem Bußgeld in Höhe von 2500 Franken (rund 2500 Euro) und einer Geldstrafe von 1500 Franken.

Dieser sieht das Recht weiter auf seiner Seite. So sei eine Zusammenkunft in seinem Café, die er als Treffen einer Glaubensgemeinschaft deklariert hatte, auf Weisung der Kantonsrätin mit der Begründung aufgelöst worden, es handele sich nicht um eine anerkannte Religionsgemeinschaft. Für Günter Diexer ein Unding, hier maße sich eine Behörde an, zu definieren, was als Glaube gilt und was nicht. Er zeigte die Kantonsärztin daraufhin an.

“Wenige Tage später stand der Lebensmittelinspektor vor der Tür – schwer zu glauben, dass es sich dabei um einen Zufall gehandelt hat. Ich habe ihn direkt gefragt, ob dieser unerwartete Besuch mit der Anzeige zusammenhängt”, erklärt Günter Dieser gegenüber Zeitpunkt.ch. Er erteilte dem Inspektor Hausverbot, die Polizei kam und zog unverrichteter Dinge wieder ab. Im September erhielt er eine Anzeige, weil er sich angeblich nicht an die Lebensmittelgesetze gehalten habe.

“Im Oktober fuhren eines Abends um 17:30 Uhr wieder zwei Polizeiautos mit sieben Beamten vor. Das Café war geschlossen, doch ich sass mit fünf Freunden da. Obwohl bei einem privaten Treffen keine Zertifikatspflicht galt, hat die Polizei darauf bestanden, eine Kontrolle durchzuführen. Darauf folgten Anzeigen für die Anwesenden, doch ich zeigte die Polizei meinerseits wegen Rechtsbeugung an. Das Gericht entschied später, die Polizei sei im Recht gewesen, was eindeutig nicht der Gesetzeslage entspricht. Und nun wurde ich wegen den Ereignissen im letzten März zu sieben Monaten Haft verurteilt”, so Diexer weiter.

Doch selbst die heftige Strafe lädt den Caféhausbesitzer unbeeindruckt. Er möchte das Verfahren annullieren lassen, da er an die Unabhängigkeit des Gerichts bezweifelt. Für ihn ist klar, daß die Notverordnung, auf der die Pandemie-Massnahmen basieren, nicht rechtsgültig sei. “Jedes Gesetz und jede Vorlage muss unterschrieben und rückbestätigt werden, doch das ist hier nicht gegeben”, betont er und ist entschlossen, weiter vor Gericht zu kämpfen. Das Café Diexer wurde laut Zeipunkt.ch inzwischen in ein Lokal des Vereins «Urig» umgewandelt, steht aber weiterhin jedem offen. (MS)

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