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Deutsche Staatsbürgerschaft umständehalber abzugeben

Einfach aus dem Staat „auszutreten“ wie aus einem Verein, das gelingt nur unter größten Schwierigkeiten. Große Teile der Bevölkerung sind empört über das, was politisch an Flurschaden angerichtet wurde und wollen nur noch weg. Wer allerdings nur ins Ausland umzieht, der hat nur einen halben Schritt getan.

Gastbeitrag von Meinrad Müller

Verweigerung der Mithaftung

Wer sich zurecht vor einem staatlichen verursachten „mitgehangen, mitgefangen“ fürchtet, der sorgt sich auch um die finanziellen Auswirkungen seiner persönlichen Mithaftung. Führt das Handeln einer Regierung zu finanziellen Schäden selbst in Billionenhöhe, so sind es die Bürger, die dafür ungefragt aufzukommen haben. Selbst wenn große und kritische Teile der Staatsbürger die Handlungen der Regierung nie mittrugen, haften sie dennoch mit. Über Steuern und Inflationsfolgen werden alle (fast) gleichmäßig zu Wiedergutmachungszahlungen gezwungen. Die abhängig Beschäftigten in den Regierungen allerdings, die uns diese Suppe eingebrockt haben, sind jedoch von jeder persönlichen Haftung befreit, zudem verhindert ihre Immunität jede Verfolgung.

Mit dem Staat verheiratet

Ausgehend von der Überlegung, dass ein Großteil der Leserschaft sich an Tag und Stunde erinnert, als aus berufenem Munde verkündet wurde „und hiermit erkläre ich euch zu Mann und Frau“, kann davon ausgegangen werden, dass dies im Vollbesitz der geistigen Kräfte erlebt wurde. Die Umstände, welche diesen Worten vorausgingen, mögen verschiedenartiger Natur gewesen sein: Freiwillig, halb unfreiwillig, gezwungenermaßen, der Not gehorchend, Freuden erhoffend, Trost oder einen Nasenring erwartend. Im Gegensatz dazu wirkt die Geburtsurkunde mithin als nüchterne Eintrittsbescheinigung (Juristen mögen dies differenzierter beschreiben) in das Staatsgebilde. Eine beschleunigte und unbürokratische Aufnahme genießen auch jene, die auf Reisen bedauerlicherweise deren Pass verloren. Deren finanzieller Beitrag zur Behebung des Regierungsversagens tendiert jedoch gegen null.

Bund für nur vier Jahre?

Noch erfreuen sich Überlegungen, dass das beidseitig gehauchte „Ja, ich will“, von vornherein einer zeitlichen Begrenzung zu unterwerfen, keiner breiten Zustimmung. Noch spüren wir, obwohl alle Statistiken eine fast 40-prozentige Versagensquote aufzeigen, einen Hauch einer aufziehenden Ewigkeit. „Bis der Tod uns scheidet“ klingt auch irgendwie romantisch. Aus diesem Wolkenkuckucksheim erwachen wir erst, wenn Scheidungsurteile gefällt und Zahlungen fällig werden. Der Bund fürs Leben mit dem Staat scheint hingegen auf Ewigkeiten hin ausgelegt zu sein.

Vertrag ohne Unterschrift

Wir, das Staatsvolk, sind ebenfalls mit unserem Staat und seinen oft nicht so weisen Regierungen deshalb auf ewig verheiratet. Dazu bedarf es unsererseits keiner eigens abgegebenen Willenserklärung. Allein der Umstand, einen deutschen Pass zu besitzen zwingt uns in eine Schicksalsgemeinschaft, in der wir, komme was wolle, haftbar gemacht werden. „Von allem nichts gewusst zu haben“, diese Ausrede ist, wie historisch hinlänglich bekannt, kein mildernder Umstand bei der Bemessung des uns drohenden Urteils der Geschichte. Eine gewisse Schadensbegrenzung sahen die Verfasser des Grundgesetzes jedoch dadurch vor, indem alle vier Jahre eine neue Regierung gewählt werden kann, was jedoch keine Garantie für eine Optimierung der Staatslenkung nach sich zieht.

Austreten so lange noch Zeit

Fast alles scheint hierzulande bestens geregelt zu sein. Dem Arbeitgeber kann gekündigt werden, selbst Glaubensgemeinschaften (den allermeisten zumindest) kann man problemlos verlassen. Auch Kauf- und Mietverträge können gekündigt werden, doch aus dem deutschen Staat auszutreten, stellt eine besondere Problematik dar. Wer einfach nur raus will, der hat dafür gute Gründe. Soll doch später niemand sagen können, man wäre bei der Klimasturmabteilung im Gleichschritt mitmarschiert, freiwillig oder gezwungenermaßen.

Du darfst mich nicht verlassen

Die aus Rosenzweigen gewirkten Ketten ehelichen Glücks sind trotz aller unangenehmen Folgen hierzulande lösbar. Doch aus dem deutschen Staat „austreten“ zu wollen, damit wir nicht in die Haftung für irrationale Regierungspolitik genommen werden, ist ein Hürdenlauf sondergleichen.

Wir lesen im Gesetz:

Deutsche können auf Antrag aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen werden, wenn sie sich in einem anderen Staat einbürgern lassen. Dabei muss gewährleistet werden, dass sie nicht staatenlos werden. Die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur erteilt werden, wenn der andere Staat zugesichert hat, dass nach der Entlassung tatsächlich eine Einbürgerung erfolgen wird.

Für wenige Berufsgruppen (z. B. aktive Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten u. a.) ist eine Entlassung nicht möglich.

Politische induzierte Fluchtgründe

Die Erwähnung der Namen Baerbock, Lamprecht, Fraeser, Lauterbach, Scholz u.a. können als politische Fluchtgründe in Uruguay und anderswo mit in die Waagschale gelegt werden. Werden dem aufnehmenden Staat die letztjährigen Steuererklärungen zusätzlich vorgelegt, mag dieser erkennen, welche Perle Eintritt begehrt.

Rechtsgrundlage, §§ 18 – 24 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Entlassung/01_Informationen_Entl/01_01_Entl_was_ist/01_01_Entl_was_ist_node.html:~:text=Die%20Entlassung%20aus%20der%20deutschen,wurde%20sie%20nicht%20endg%C3%BCltig%20abgeschafft.

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