Ging mit ihr durch Dick & Dünn, vom Flüchtlings- bis zum Coronawahn, und spielt jetzt den Besorgten: Spahn (l.) mit Ex-Chefin (Foto:Shutterstock)

AfD siegt vor Gericht: Merkel und Spahn sollen vor Corona-Untersuchungsausschuss

Das Brandenburgische Landesverfassungsgericht bestätigt den AfD-Antrag auf weitere Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen: Impfzwang, Maskenzwang, Ausgangssperren: Die etablierten Parteien blockieren die Aufarbeitung ihrer verhängnisvollen Pandemiepolitik, wo sie nur können. Das Brandenburgische Landesverfassungsgericht hatte am Donnerstag einem Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion Recht gegeben, mit dem der von der AfD initiierte Corona-Untersuchungsausschuss seine Arbeit fortsetzen kann.

Der Eilantrag wurde zu einem beim Verfassungsgericht seit Oktober letzten Jahres anhängigen Organstreitverfahren gestellt, über das noch nicht entschieden wurde. In dem Organstreitverfahren machen die drei Mitglieder des Ausschusses, die der AfD-Fraktion angehören, sowie die AfD-Fraktion eine Verletzung ihrer Rechte durch den am 23.09.2020 vom Landtag Brandenburg eingesetzten UA 7/1 geltend.

Der Untersuchungsausschuss hatte mit seiner Mehrheit Beweisanträge der drei Mitglieder sowie einen Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragenden Sachverständigen abgelehnt. Hierdurch sahen sich die Antragsteller in ihren ihnen als qualifizierte Minderheit des Untersuchungsausschusses zustehenden Rechten verletzt. Der UA 7/1 entschied nunmehr mit mehrheitlich gefasstem Beschluss vom 10.06.2022, dass die Beweisaufnahme beendet ist.

Das Brandenburgische Landesverfassungsgericht hat am Donnerstag nun einem Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion Recht gegeben, mit dem der von uns initiierte Corona-Untersuchungsausschuss seine Arbeit fortsetzen kann. SPD, CDU und Grüne und Linke hatten skandalöser Weise versucht, diese Arbeit vorzeitig zu beenden. Kein Wunder: Gerade erst wurden Drangsalierungen wie die Maskenpflicht in den Öffentlichen Verkehrsmitteln und in Arztpraxen bis September verlängert. Und die Planungen für die nächsten Zwangsmaßnahmen im Herbst laufen schon auf Hochtouren. Da kann man es rein gar nicht gebrauchen, wenn die Nutzlosigkeit all dessen weiter thematisiert wird.

Laut Verfassungsgericht müsse das Gremium nun zunächst weiterarbeiten, „weil die besonderen Rechte der qualifizierten Minderheit im Untersuchungsausschuss ansonsten leerlaufen könnten“. Sollte sich das Handeln des UA 7/1 letztlich als verfassungswidrig erweisen, sei nicht auszuschließen, dass die Beweiserhebung nicht mehr nachgeholt werden könne, da mit der Kenntnisnahme des Berichts durch den Landtag die Arbeit des Untersuchungsausschusses ende. In Anbetracht der erst im Jahr 2024 endenden Legislaturperiode habe dahinter das grundsätzlich ebenfalls schützenswerte Interesse an einer zügigen Erstattung des Schlussberichts an den Landtag zurückzustehen, heißt es in der Stellungnahme des Gerichts.

Der Landtagsabgeordnete und Obmann der Alternativen für Deutschland im Ausschuss, Lars Hünich, nennt die Entscheidung einen Riesenerfolg. „Dieser Erfolg gilt nicht nur uns im Ausschuss, sondern auch Euch da draußen auf der Straße“, teilte er auf Facebook mit. Immer wieder sei die AfD im Ausschuss behindert worden, indem zum Beispiel Beweisaufnahmeanträge abgeschmettert und Vorladungen unter anderem von Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) sowie des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) abgelehnt wurden. Auch dagegen wehrt sich die Brandenburger AfD gerichtlich, eine Entscheidung dazu steht noch aus. Sollte das Verfassungsgericht diesen Anträgen ebenfalls recht geben, müssen die Hauptverantwortlichen für Lockdowns, Arbeitsverbote und Co. der Öffentlichkeit endlich Rede und Antwort stehen! Hünich: „Wir werden dranbleiben. Wir werden weiterkämpfen und weiter aufklären!“

(SB)

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